Vermögensplanung
Vollversion · Familien und komplexe Lebenslagen
Version 2026.29.1 · Rechtsstand 1. Januar 2026 · derzeit im Beta-Test
Modellhaftes Rechen- und Darstellungswerkzeug für die langfristige private Finanzplanung über Jahrzehnte: Vermögensbilanz, Einkommensteuer mit Splitting und Solidaritätszuschlag, Renten- und Pensionslücke, vermietete Immobilien mit Abschreibung nach § 7 EStG, Wertpapierdepot mit Entnahmestrategien, Best- und Worst-Case-Szenarien, Druckreport.
Demnächst hier verfügbar.
Die Vermögensplanung in der Version 2026.29.1 befindet sich derzeit im internen Beta-Test. Sie wird in Kürze auf dieser Seite zum Aufruf im Browser sowie als ZIP-Paket zum Herunterladen bereitgestellt. Vorab interessierte Nutzer können die folgende Beschreibung als Vorschau lesen. Der
Starter ist bereits jetzt vollständig nutzbar.
Sofort starten
Im Browser ausführen
Die Software direkt im Browser öffnen, ohne Download. Ideal zum Ausprobieren oder einer einmaligen Auswertung.
Demnächst verfügbar
Wird mit dem vollständigen Launch freigeschaltet.
Lokal verwenden
ZIP herunterladen
Vollständiges Paket mit Software, Anleitung als PDF, Liesmich, Lizenzbedingungen und fünf Musterdatensätzen — für die dauerhafte lokale Nutzung empfohlen.
Demnächst verfügbar
Wird mit dem vollständigen Launch freigeschaltet.
Hinweis zur Nutzung im Browser. Die Software läuft auch beim Aufruf direkt im Browser vollständig lokal auf Ihrem Gerät — Eingabedaten werden nicht an den Server übertragen. Wenn Sie den Browser-Tab schließen, ohne zuvor auf Speichern zu klicken, gehen die Eingaben verloren. Wer dauerhaft mit der Software arbeiten möchte, sollte das ZIP-Paket herunterladen, lokal entpacken und die enthaltene HTML-Datei als persönliche Arbeitsdatei verwenden. Die Anleitung im ZIP-Paket beschreibt diesen Ablauf ausführlich.
Was die Software leistet
Vermögensbilanz
Entwicklung aller Vermögensklassen über Jahrzehnte, jahresweise, getrennt nach Personen.
Einkommensteuer 2026
Tarif nach § 32a EStG mit Steuerfortentwicklungsgesetz, Solidaritätszuschlag mit Milderungszone, Kirchensteuer mit Kappung, Abgeltungsteuer.
Sozialversicherung
Vier Zweige getrennt für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler im Versorgungswerk, Beamte; Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
Altersvorsorge
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Basisrente nach § 10 EStG, Pension, Riester, Kapitalversicherung. Rentenlückenrechnung gegen Ziel-Nettoquote.
Vermietete Immobilien
Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG, degressive nach § 7 Abs. 5a EStG, Sonder-AfA nach § 7b EStG. Werbungskosten nach § 21 EStG.
Wertpapierdepot
Drei Entnahmestrategien (fixer Betrag, prozentual vom Buchwert, fix bis Erschöpfung). Durchschnittsmethode für Veräußerungsgewinne.
Liquidität und Stresstests
Jahresweise Liquiditätsrechnung, drei Stresstest-Szenarien (Best/Worst-Case mit fünf parametrisierten Variablen).
Druckreport
Vollständiger Bericht mit Deckblatt für die Ablage oder den Export als PDF — inklusive Diagrammen.
Für wen geeignet
Die Vollversion richtet sich an Personen mit komplexerer Vermögens- oder Familiensituation: Familien mit Eigenheim und/oder Anlageimmobilien, Selbstständige und Freiberufler, Beamte mit Pensionsanspruch, Rentnerhaushalte mit Entnahmebedarf, oder Personen mit mehreren Vorsorgeprodukten parallel. Wer einen ersten, schlanken Überblick wünscht, findet im Starter die passende Einstiegsversion.
Mitgelieferte Beispielfälle
Im ZIP-Paket sind fünf typische Lebenslagen als Musterdatensätze enthalten, die über das Zahnrad-Menü als JSON-Import geladen werden können:
- Familie mit zwei Kindern, Eigenheim und ETF-Sparplan
- Alleinstehender Angestellter, Mieter, mit Langlebigkeitsrisiko
- Selbstständiger Freiberufler im Versorgungswerk, mit Anlageimmobilie
- Rentnerhaushalt mit gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Depot-Entnahme
- Beamtenhaushalt mit Pension und Beihilfe-PKV
Hinweis. Die Software stellt
keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene Berufsperson erforderlich. Mit der Inbetriebnahme der Software werden die
Lizenzbedingungen anerkannt.