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Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die im Umgang mit den Programmen Vermögensplanung, Starter Plus und Starter regelmäßig auftauchen. Die meisten Antworten beziehen sich auf die Vermögensplanung als Vollversion; Starter und Starter Plus sind bewusst schlanker und kommen unter anderem ohne Setup-Dialog mit Passwort und ohne JSON-Schema-Verwaltung aus. Vermögensplanungs-spezifische Hinweise sind entsprechend gekennzeichnet.

0. Hintergrund und Geschäftsmodell#

Warum die Programme kostenlos sind, wie das ohne Geschäftsmodell funktioniert und wie sich Datensouveränität nachprüfen lässt.

Sind die Programme wirklich kostenlos oder zahlt man auf andere Weise?

Die Programme sind tatsächlich kostenlos. Es gibt keine Werbung, keine Weitergabe von Eingaben an Dritte, keine spätere Aktivierung kostenpflichtiger Funktionen und keinen Abo-Mechanismus. Die Lizenz ist als Freeware für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch ausgestaltet — Einzelheiten regeln die Lizenzbedingungen.

Eine verdeckte Monetarisierung ist auch technisch nicht angelegt: Die Anwendungen laufen vollständig im Browser des Nutzers, ohne Server-Anbindung. Es gibt deshalb keine Telemetrie, kein Nutzerprofil, keine zentrale Datenhaltung, die ausgewertet werden könnte. Wer dem Konzept misstraut, kann das selbst überprüfen — siehe Frage „Wie lässt sich nachprüfen, dass keine Daten übertragen werden?"

Eine freiwillige Zuwendung über die Seite Projekt unterstützen ist ausdrücklich keine Voraussetzung der Nutzung und löst auch keine zusätzlichen Funktionen aus.

Warum entwickelt jemand eine solche Software in der Freizeit und gibt sie kostenlos heraus?

Es gibt mehrere Gründe, die zusammenwirken:

  • Eigenbedarf. Ausgangspunkt war der Wunsch nach einem Werkzeug, das die eigene Vermögens-, Renten- und Steuersituation realistisch über mehrere Jahrzehnte abbildet. Tabellenkalkulationen stoßen bei dieser Komplexität an Grenzen, kommerzielle Beraterprogramme stehen Privatpersonen nicht zur Verfügung, und Cloud-basierten Fintech-Anwendungen sollten die Eingaben nicht anvertraut werden. Die Software ist deshalb zuerst für den eigenen Gebrauch entstanden.
  • Verzicht auf ein Geschäftsmodell. Der Vertrieb von Software gegen Entgelt würde Vertrieb, Bezahlabwicklung, Gewährleistung und Support-Verpflichtungen nach sich ziehen — und je nach Ausgestaltung auch eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nahe der Anlage- oder Steuerberatung berühren. Als Freeware ohne Gegenleistung lässt sich das vermeiden; die rechtliche Stellung als reines Werkzeug ohne Beratungsfunktion bleibt eindeutig.
  • Datensouveränität als Konstruktionsprinzip. Die Entscheidung, die Anwendungen als Single-File-HTML-Dateien zu bauen, die vollständig lokal laufen, ist bewusst gewählt. Nur so ist sichergestellt, dass die Eingaben — die regelmäßig sehr persönliche Finanz- und Vorsorgedaten umfassen — den Rechner des Nutzers nicht verlassen.
  • Beitrag zur finanziellen Bildung. Im deutschsprachigen Raum gibt es eine ausgeprägte Tradition unentgeltlich entwickelter Werkzeuge im Finanzbereich. Die Programme reihen sich dort ein.

Hinter der Bereitstellung steht weder eine Werbe- noch eine Vertriebsabsicht. Die Software wird im Zustand „as is" überlassen, ohne Anspruch auf Pflege, Updates oder Unterstützung — siehe Lizenzbedingungen. Ausführlicher zur Entstehung, zum beruflichen Hintergrund und zum Selbstverständnis: Über das Projekt.

Wie lässt sich nachprüfen, dass tatsächlich keine Daten übertragen werden?

Die Anwendungen laufen nach dem einmaligen Laden vollständig offline. Das lässt sich praktisch nachprüfen:

  1. Die HTML-Datei aus dem ZIP-Paket im Browser öffnen.
  2. Internetverbindung trennen — Flugmodus aktivieren oder Netzwerkkabel und WLAN deaktivieren.
  3. Eingaben vornehmen, Berechnungen anstoßen, Speichern und gegebenenfalls JSON-Export ausführen.

Sämtliche Funktionen stehen offline weiterhin zur Verfügung. Wer es technisch genauer nachvollziehen möchte, kann zusätzlich die Entwicklerwerkzeuge des Browsers (Tab Netzwerk) öffnen und während der Nutzung beobachten — es entstehen keine ausgehenden Anfragen.

Hintergrund: Die Software ist eine einzelne HTML-Datei, die ihre Berechnungslogik und nach dem Speichern auch das Datenmodell in sich trägt. Es gibt keinen serverseitigen Anteil, an den Daten übermittelt werden könnten.

Dürfen die Programme in Schulen, Hochschulen oder in der Erwachsenenbildung eingesetzt werden?

Ja — für nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen ist der Einsatz ausdrücklich gestattet. Erfasst sind insbesondere allgemeinbildende und berufliche Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, gemeinnützige Bildungsträger sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.

Im Rahmen dieser Freigabe ist insbesondere zulässig:

  • die Vorführung in Lehrveranstaltungen einschließlich der Projektion über Beamer oder interaktive Anzeigegeräte,
  • die Nennung und Verlinkung in Lehrmaterialien, Skripten und Foliensätzen,
  • der Hinweis auf die Bezugsquelle www.privatbilanz.de gegenüber Teilnehmenden,
  • die Nutzung durch Lehrkräfte zur Unterrichtsvorbereitung.

Nicht erfasst sind:

  • kommerzielle Bildungs-, Coaching- oder Seminarangebote, deren Entgelt sich ganz oder teilweise auf die Software bezieht,
  • Bildungsangebote, die der Anbahnung oder Begleitung von Beratungs- oder Vermittlungsleistungen dienen,
  • die Bearbeitung oder Einbindung der Software in eigene Lehr- oder Lernplattformen,
  • die eigenständige Weiterverbreitung der heruntergeladenen ZIP-Pakete; stattdessen bitte auf www.privatbilanz.de verlinken, damit Teilnehmende stets die jeweils aktuelle Fassung erhalten.

Die rechtlichen Einzelheiten regelt Ziffer 2a der Lizenzbedingungen. Hintergrund zur Linie des Projekts steht unter Über das Projekt.

1. Bedienung der Software#

Erststart, Anmeldung, Speicherung, Versionierung und Datenaustausch zwischen Geräten.

Welche Datei muss ich nach dem Entpacken öffnen?

Vermögensplanung Im entpackten ZIP-Paket befindet sich eine Datei mit der Endung _Leer-Start.html — diese wird per Doppelklick im Standardbrowser geöffnet. Nach dem ersten Klick auf Speichern entsteht eine eigene Arbeitsdatei mit Datums- und Zeitstempel im Namen; diese ist ab dann die dauerhafte Arbeitsgrundlage.

Starter / Starter Plus Diese beiden Programme benötigen keinen Setup-Dialog. Die einzige HTML-Datei aus dem ZIP-Paket wird per Doppelklick geöffnet und ist sofort einsatzbereit.

Beim ersten Öffnen wurde ein Passwort vergeben, beim zweiten Öffnen funktioniert es nicht mehr — was ist passiert?

Vermögensplanung Das Passwort wird beim Setzen zunächst nur im Arbeitsspeicher des Browsers gehalten. Erst beim ersten Klick auf Speichern wird es in die HTML-Datei geschrieben. Wer den Browser-Tab zwischen Passwort-Vergabe und Speichern schließt, verliert das Passwort und muss mit der Leer-Start-Datei neu beginnen.

Empfehlung: unmittelbar nach der Erstanmeldung speichern. Es entstehen so zwar mehrere Dateien mit Zeitstempel, dafür gibt es einen verlässlichen Sicherungspunkt.

Ich habe mein Passwort vergessen — wie kann ich es zurücksetzen?

Vermögensplanung Es gibt bewusst keine Zurücksetzen-Funktion, weil sonst der Schutz der Datei wertlos wäre. Ohne JSON-Sicherung ist die Datei nicht mehr zu öffnen.

Daher: Admin-Passwort wie ein Online-Banking-Passwort behandeln und in einem Passwort-Manager hinterlegen. Vor jeder größeren Umstrukturierung einen JSON-Export (Zahnrad → JSON-Export) erzeugen — er ist die einzige Wiederherstellungsversicherung.

Wer das Passwort nicht braucht, kann in der Administrationsansicht die Benutzerverwaltung deaktivieren — die Datei öffnet sich dann ohne Anmeldung. Sinnvoll bei reiner Einzelnutzung auf dem persönlichen Rechner.

Warum entstehen bei jedem Speichern neue HTML-Dateien?

Jeder Klick auf Speichern erzeugt eine neue Datei mit Zeitstempel im Namen; die alte Datei bleibt unverändert erhalten. Auf diese Weise ergibt sich automatisch ein Versionsarchiv, in das man bei einer Fehleingabe oder Strukturänderung zurückkehren kann.

Empfehlung: einmal jährlich alte Zwischenstände aufräumen. Für Langzeitzwecke einen Monatsstand und einen Jahresend-Stand archivieren.

Was unterscheidet das HTML-Speichern vom JSON-Export?

Vermögensplanung Die HTML-Datei (Schaltfläche Speichern) enthält Programm, Daten und Passwort und ist eigenständig lauffähig. Doppelklick öffnet sie wieder.

Die JSON-Datei (Zahnrad → JSON-Export) enthält nur die Daten, ohne Programm und ohne Passwort. Sie ist deutlich kleiner, aber alleine nicht nutzbar — sie braucht eine HTML-Anwendung zum Wiedereinlesen über den JSON-Import.

Der JSON-Export ist das Sicherungs- und Übergabeformat. Vor jedem Jahreswechsel und vor jeder größeren Umstrukturierung sollte ein JSON-Export erzeugt werden.

Kann ich meine Daten zwischen mehreren Rechnern abgleichen?

Ja, auf zwei Wegen:

  • Direkt: HTML-Datei per E-Mail oder USB-Stick auf den zweiten Rechner kopieren, dort doppelklicken, anmelden und weiterarbeiten.
  • Daten-getrennt: JSON-Export auf Rechner A erzeugen, JSON-Datei auf Rechner B übertragen und dort über JSON-Import in eine vorhandene HTML-Datei einlesen.

Eine echte Geräte-Synchronisation gibt es nicht. Die Reihenfolge der Bearbeitung muss selbst gesteuert werden, sonst werden auf einem Rechner Änderungen vom anderen überschrieben.

2. Plausibilität und Berechnung#

Rechenwege, typische Eingabefehler, Glaubwürdigkeits-Score und Plausibilitätsprüfungen.

Die Einkommensteuer im Tool weicht stark vom letzten Steuerbescheid ab. Wo liegt der Fehler?

Häufige Ursachen, geordnet nach Wahrscheinlichkeit:

  • Gehalt versehentlich als Netto erfasst — das Tool arbeitet mit dem Bruttoprinzip; Sozialversicherungsabzüge werden automatisch berechnet.
  • Splittingtarif und Grundtarif vertauscht — bei Ehe muss in den Stammdaten der Splittingtarif aktiviert sein.
  • Mieteinkünfte doppelt erfasst — einmal als Mieteinnahme im Cashflow, einmal als Klasse-B-Position.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz) gar nicht oder zu pauschal angesetzt; die zumutbare Belastung kann den Bescheid spürbar bewegen.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag-Optimierung: Das Tool prüft die Günstiger-Regelung nach § 31 Einkommensteuergesetz automatisch; wenn der Bescheid mit Kinderfreibetrag rechnet, das Tool aber mit Kindergeld, wird der Unterschied sichtbar.

Eine Differenz von wenigen Prozent ist normal und kein Fehler — das Programm ist Planungsinstrument, kein Veranlagungsprogramm.

Was bedeutet ein Glaubwürdigkeits-Score von 72? Ist das schlecht?

Vermögensplanung Eher mittelmäßig. Die Skala:

  • Score ab 85: hohe Datenqualität, die Eingaben sind in sich konsistent.
  • Score 70 bis 84: überwiegend plausibel — die Liste der Auffälligkeiten durchgehen; typisch sind dort externe Plausibilitätsprüfungen, die die Eingaben mit Benchmarks abgleichen.
  • Score unter 70: mehrere Auffälligkeiten — zuerst die harten Fehler ganz oben in der Befundliste prüfen, danach die Warnungen.

Wichtig: Der Score misst die Konsistenz der Eingaben, nicht die Qualität der Planung. Eine kerngesunde Planung kann einen Score von 100 haben — eine völlig unzureichende Vorsorge ebenfalls. Der Score beantwortet die Frage „sind die Daten in sich plausibel?", nicht „reicht das Vermögen?".

Eine Plausibilitätsprüfung meldet eine Warnung, mein Eingabewert ist aber bewusst so. Was tun?

Vermögensplanung Im Tab Administration findet sich die vollständige Liste der Plausibilitätsprüfungen. Bei jeder Warnung oder jedem Hinweis lässt sich eine Checkbox „abhaken" setzen. Die Prüfung bleibt sichtbar, wird aber als „geprüft & OK" gewertet und beeinflusst den Glaubwürdigkeits-Score nicht mehr negativ.

Beispiel: Eine Lebenshaltung deutlich unter dem Destatis-Benchmark des Haushaltstyps löst die Plausibilitätsprüfung EX-2 aus. Nach Sichtprüfung wird der Befund abgehakt. Bei einer späteren großen Datenänderung (etwa neuer Familiensituation) lässt sich der Haken jederzeit wieder entfernen.

Trotz Sondereinzahlung ins Depot ist der Buchwert nicht wie erwartet gestiegen.

Vermögensplanung Häufigste Ursache: doppelte Erfassung des Vorgangs — einmal als Sondereinzahlung am Depot und gleichzeitig als Einmalzufluss im Cashflow mit Verwendung „Depot". Die Plausibilitätsprüfung EX-7 meldet diese Konstellation systematisch. Lösung: pro Vorgang nur einen Erfassungsweg wählen.

Zweite mögliche Ursache: Sondereinzahlung in einem Jahr, in dem das Depot bereits in der Entnahmephase ist. Die Sondereinzahlung wird zwar gebucht, die Auszahlungsstrategie kann den Bestand aber sofort wieder verbrauchen.

Ich habe einen Stufe-C-Wert (z. B. einen Tarifeckwert) versehentlich verändert. Wie setze ich ihn zurück?

Vermögensplanung In der jeweiligen Karte (Steuern, Sozialversicherung, DRV-Bezugsgrößen) befindet sich am unteren Rand die Schaltfläche Standardwerte wiederherstellen. Vor der Anwendung erscheint eine Sicherheitsabfrage mit einer Diff-Liste der Felder, die geändert werden — so bleibt nachvollziehbar, welche Werte zurückgesetzt werden.

Der Reset wirkt auf Stufe-B- und Stufe-C-Felder gleichermaßen. Stufe-A-Felder (individuelle Eingaben wie Bruttogehalt) sind davon nicht betroffen.

Die Break-even-Aussage der Rentenweiche weicht stark von meiner Erwartung ab. Wo liegt der Fehler?

Rentenweiche Häufige Ursachen, geordnet nach Wahrscheinlichkeit:

  • Sterbealter zu konservativ oder zu optimistisch gesetzt — der Break-even-Punkt ist sehr empfindlich gegenüber dieser Stellgröße; eine Differenz von wenigen Jahren verschiebt das Ergebnis deutlich.
  • Steuersatz im Ruhestand zu pauschal geschätzt — die Rentenweiche rechnet auf Nettobasis, und der jahrgangsabhängige Besteuerungsanteil nach § 22 Nummer 1 EStG verändert das Bild zwischen früherem und späterem Beginn.
  • Nominaler statt realer Vergleichsmodus aktiv (oder umgekehrt) — die Umschaltung zwischen nominaler und realer Darstellung beeinflusst das Ergebnis erheblich, weil reale Beträge mit der angenommenen Rentenanpassung diskontiert werden.
  • Die angenommene laufende Rentenanpassung weicht von den eigenen Erwartungen ab — sie ist eine Stellgröße im Tab Administration.
  • Eingabe der Bruttorente statt der Entgeltpunkte — die Rentenweiche rechnet vorrangig aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor und Rentenwert; eine eingegebene Bruttorente dient nur der Plausibilisierung.

Eine Differenz von einem bis zwei Jahren beim Break-even-Punkt ist normal und liegt im Rahmen der modellhaften Näherung. Verbindliche Werte erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Warum unterscheidet sich der Wert der Ausgleichszahlung leicht von der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung?

Rentenweiche Die Rentenweiche rechnet die Ausgleichssumme nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch mit einem Umrechnungsfaktor, der die typische Beziehung zwischen Entgeltpunkten, durchschnittlichem Bruttoarbeitsentgelt und Beitragssatz abbildet. Die amtliche Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung kann davon im Einzelfall abweichen, etwa weil sie auf das konkrete versicherte Entgelt abstellt oder eine andere Rundungsmethode anwendet.

Für die Entscheidung im Einzelfall ist daher die besondere Rentenauskunft nach § 109 Absatz 5 SGB VI maßgeblich; sie kann formlos bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Rentenweiche weist im Ergebnisbereich ausdrücklich auf diese Maßgeblichkeit hin.

3. Rechtsstand und Aktualisierung#

Hinterlegte Tarif- und Sozialversicherungswerte, Update-Vorgang und Pflege der Programm-Vorgaben.

Welche Tarif- und Sozialversicherungswerte sind im Programm hinterlegt?

Das Programm bildet den Rechtsstand 2026 ab:

  • Einkommensteuertarif nach § 32a Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom 23. Dezember 2024.
  • Solidaritätszuschlag nach § 4 Solidaritätszuschlaggesetz mit Milderungszone.
  • Kirchensteuer auf Wunsch mit Kappung nach § 51a Einkommensteuergesetz.
  • Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nach § 32d Einkommensteuergesetz.
  • Beitragsbemessungsgrenzen 2026 für alle vier Sozialversicherungszweige.
  • Aktueller Rentenwert und vorläufiges Durchschnittsentgelt der Deutschen Rentenversicherung.

Die Werte lassen sich in den Stammdaten sichten und bei Bedarf manuell anpassen. Spätere Gesetzesänderungen sind nicht automatisch enthalten und müssen bei Bedarf nachgeführt werden.

Wie aktualisiere ich auf eine neue Programmversion?

Vermögensplanung Standardablauf in fünf Schritten:

  1. JSON-Export aus der bestehenden Arbeitsdatei (Zahnrad → JSON-Export) an einem sicheren Ort speichern.
  2. Neue Programmversion von privatbilanz.de herunterladen und entpacken.
  3. Neue Leer-Start-Datei öffnen, Admin-Passwort vergeben (kann das gleiche wie zuvor sein), einloggen, dann Zahnrad → JSON-Import und die zuvor exportierte JSON-Datei wählen.
  4. Selbsttest im Tab Administration ausführen — bei roten Tests siehe Themenblock 5.
  5. Neue Datei speichern. Die Daten sind damit in der neuen Programmversion.

Bei einem höheren Schemastand der neuen Version migriert das Tool die Daten beim Import automatisch — ältere optionale Felder werden mit sinnvollen Defaults aufgefüllt, geänderte Datentypen umgestempelt.

Nach dem Update tauchen neue Felder auf, die ich vorher nicht hatte. Was muss ich tun?

Die neuen Felder sind typischerweise Erweiterungen der Programm-Vorgaben (Stufe B oder Stufe C). Beim JSON-Import werden sie mit den Defaults der neuen Version aufgefüllt — es ist nichts zu tun außer kurz zu prüfen, ob die Defaults zur eigenen Situation passen.

Bei den Bezugsgrößen der Deutschen Rentenversicherung lohnt zusätzlich ein Blick auf den Stichtag „Gültig ab": liegt er vor dem laufenden Jahr, ist die nächste Rentenwertbestimmungsverordnung in Kraft getreten und die neuen Werte sollten manuell aus der jeweiligen Verordnung übertragen werden. Im Befund-Dashboard erscheint in diesem Fall ein Hinweis EX-S-rentenwerte.

Wann erscheint die nächste Version mit aktualisierten Rechtsständen?

Eine neue Version wird typischerweise dann veröffentlicht, wenn sich Werte einer der drei großen Rechengrundlagen geändert haben — Steuerrecht (Tarif, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer), Sozialversicherung (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) oder Rentenrecht (Rentenwert, Bezugsgröße).

Die jeweils aktuelle Version steht auf privatbilanz.de zum Herunterladen bereit. Eine automatische Update-Benachrichtigung gibt es nicht, weil das Programm vollständig offline läuft. Es lohnt sich, die Webseite zum Jahreswechsel und nach größeren Gesetzgebungsverfahren kurz zu prüfen.

4. Rentenbeginn und Rentenrecht#

Auf- und Abschläge nach § 77 SGB VI, jahrgangsabhängige Altersgrenzen, Teilrente, Ausgleichszahlung und Aktivrente — sowie die Break-even-Idee.

Wie sind die Auf- und Abschläge nach § 77 SGB VI in der Rentenweiche umgesetzt?

Rentenweiche Der Zugangsfaktor nach § 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ist die zentrale Stellgröße für den Vergleich der drei Wege. Pro Monat vorzeitigen Bezugs vor der abschlagsfreien Altersgrenze mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003 (0,3 Prozent), pro Monat aufgeschobenen Bezugs nach der Regelaltersgrenze erhöht er sich um 0,005 (0,5 Prozent). Maßgeblich für den Abschlag ist die abschlagsfreie Altersgrenze der jeweiligen Rentenart (Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen); maßgeblich für den Zuschlag ist stets die Regelaltersgrenze. Beide Altersgrenzen werden jahrgangsabhängig getrennt ermittelt.

Welche jahrgangsabhängigen Altersgrenzen verwendet die Rentenweiche?

Rentenweiche Die Regelaltersgrenze ist nach § 235 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch für Jahrgänge ab 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben worden; sie liegt für nach 1963 Geborene bei 67 Jahren. Daneben kennt das Werkzeug die abschlagsfreien Altersgrenzen der einzelnen Altersrentenarten: die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 236 SGB VI, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) nach § 236b SGB VI. Wer welche Variante in Anspruch nehmen kann, ergibt sich aus der versicherungsrechtlichen Voraussetzung und dem Geburtsjahrgang; verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Was bedeutet Break-even bei der Rente?

Rentenweiche Ein früherer Rentenbeginn bringt mehr Monate Rente, dafür eine niedrigere monatliche Zahlung. Ein späterer Beginn bringt eine höhere monatliche Zahlung, dafür weniger Bezugsmonate. Über die Zeit summieren sich beide Wege unterschiedlich schnell auf. Der Break-even-Punkt ist das Lebensalter, ab dem der spätere Beginn die bis dahin aufgelaufene Gesamtsumme des früheren Beginns überholt. Liegt die persönlich erwartete Lebensdauer deutlich darüber, spricht das rechnerisch für den späteren Beginn; liegt sie darunter, für den früheren.

Die Rentenweiche rechnet bewusst mit der Nettorente — also nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach Steuer. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt mit jedem späteren Jahrgang (Kohortenprinzip nach § 22 Nummer 1 Einkommensteuergesetz); ein späterer Beginn ist deshalb steuerlich nicht eins zu eins mit einem früheren vergleichbar. Standardmäßig wird nominal gerechnet; eine reale Darstellung mit Abzinsung lässt sich zuschalten.

Wann ist die Teilrente nach § 42 SGB VI sinnvoll?

Rentenweiche Die Teilrente nach § 42 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht den gleitenden Übergang in die Altersrente: Statt die volle Rente zu beziehen, wird nur ein selbst gewählter Anteil in Anspruch genommen, während weiterhin Erwerbseinkommen erzielt wird. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten; vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann die Teilrente die Höhe der späteren Rentenanwartschaft beeinflussen, weil weiterhin Beiträge erworben werden.

Die Rentenweiche bildet die Teilrente als Stellgröße ab. Ob sie im Einzelfall vorzugswürdig ist, hängt von der konkreten Erwerbsplanung, der Steuerprogression und der vertraglichen Situation beim Arbeitgeber ab — Punkte, die das Werkzeug nicht vollständig abbilden kann. Verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Wie funktioniert die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI?

Rentenweiche Die Sonderzahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch erlaubt es, durch eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Abschläge eines vorzeitigen Rentenbezugs ganz oder teilweise auszugleichen. Die Möglichkeit besteht ab Vollendung des 50. Lebensjahres; die maximale Höhe ergibt sich aus den durch den geplanten vorzeitigen Bezug entstehenden Abschlägen. Die Zahlung gehört zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz und ist im Rahmen des dort genannten Höchstbetrags als Sonderausgabe abzugsfähig; sie kann auf mehrere Jahre verteilt werden.

Die Rentenweiche zeigt im Experten-Modus eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: was die Einzahlung kostet, wie viel zusätzliche monatliche Rente sie erkauft und ab welcher Lebensdauer sie sich rechnerisch trägt. Den exakten Umrechnungsfaktor und die individuelle Maximalsumme teilt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag mit (besondere Rentenauskunft nach § 109 Absatz 5 SGB VI). Maßgeblich ist diese amtliche Mitteilung.

Was ist die Aktivrente, und wie wird sie in der Rentenweiche abgebildet?

Rentenweiche Unter dem Begriff Aktivrente wird das Konzept eines steuerfreien Erwerbseinkommens bis 2.000 € monatlich für Bezieher der gesetzlichen Altersrente diskutiert. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Einkommensteuergesetzes; Stand und Rechengrößen sind im Tab Administration der Software einsehbar.

Die Rentenweiche zeigt im Experten-Modus vier Wege ab der Regelaltersgrenze und stellt sie mit Cashflow und kumulierter Lebenssumme gegenüber: Rente ohne weiteres Erwerbseinkommen, Rente mit Hinzuverdienst bis zum steuerfreien Betrag (Aktivrente), Rente mit höherem Hinzuverdienst sowie Aufschub mit zusätzlich erworbenen Entgeltpunkten. Die Auswertung ist rein rechnerisch und ersetzt keine arbeits- und steuerrechtliche Beratung.

5. Bekannte Fehler und Probleme#

Selbsttest-Auffälligkeiten, behobene Bugs, Eingrenzung unklarer Ergebnisse und Vorgehen bei Fehlermeldungen.

Nach dem Update zeigt der Selbsttest Fehler. Was nun?

Vermögensplanung Erste Eingrenzung über die Fehlerkategorie:

  • Kategorie A (Steuerliche Dogmatik, datenunabhängig): Häufig wurde eine Programm-Vorgabe in den Stammdaten manuell verändert, die in der neuen Version anders erwartet wird. Standardwerte wiederherstellen in der jeweiligen Karte löst das in den meisten Fällen.
  • Kategorie C (Strukturkonsistenz): prüft die internen Identitäten der Rechenergebnisse. Fehler hier sind im Regelfall ernst und sollten an info@privatbilanz.de gemeldet werden.
  • Kategorie G (Bugfix-Regressionen): wenn ein G-Test fehlschlägt, ist die neue Version möglicherweise einen Schritt zurückgegangen — ebenfalls melden.

Vor einer Meldung lohnt der Blick in die Plausibilitätsprüfungen im Tab Administration. Häufig sind Selbsttest-Auffälligkeiten Folge von Eingabe-Inkonsistenzen, die dort konkret angezeigt werden.

Bei Single-Haushalten zeigt das Tool die Rentenphase nicht richtig an.

Vermögensplanung Mit Programmversion 2026.30.5 wurde der Single-Haushalt explizit unterstützt. Wer noch eine ältere Datei hat, kann den Hinweis „Die Rentenphase beginnt außerhalb des Planungszeitraums" sehen. Es handelt sich um den bekannten und behobenen Fehler B-002.

Lösung: Update auf die jeweils neueste Programmversion (siehe Themenblock 3).

Wie melde ich einen Fehler oder einen Verbesserungsvorschlag?

Per E-Mail an info@privatbilanz.de mit:

  • einer kurzen, sachlichen Beschreibung des Problems oder Vorschlags,
  • der Programmversion (in der Vermögensplanung im Tab Administration unter „Versionsinformationen"; in Starter und Starter Plus im Reiter am unteren Rand zu finden),
  • bei Berechnungsthemen, soweit zumutbar, einem anonymisierten JSON-Auszug der betroffenen Konstellation.

Bitte keine personenbezogenen Daten an die Mail anhängen, sondern das Problem abstrakt beschreiben.

Mein Problem ist hier nicht beschrieben — wie gehe ich systematisch vor?

Vorschlag in dieser Reihenfolge:

  1. Selbsttest im Tab Administration ausführen — die Fehlerkategorie grenzt das Problem oft schon ein.
  2. Plausibilitätsprüfungen im Tab Administration durchschauen — Eingabe-Inkonsistenzen sind die häufigste Ursache für unerwartete Ergebnisse.
  3. Den Sub-Tab Befund im Tab Analyse & Hinweise prüfen — er fasst alle Auffälligkeiten konzentriert zusammen.
  4. Mit einem mitgelieferten Beispielfall vergleichen, ob das Tool grundsätzlich korrekt arbeitet — Import in eine separate Leer-Start-Datei.

Wenn das nicht weiterhilft: E-Mail wie in der vorigen Frage beschrieben.

6. Was die Software nicht leistet#

Klare Abgrenzung zu individueller Steuer-, Rechts-, Anlage- und Versicherungsberatung.

Lohnt sich für mich der Abschluss eines Riester-Vertrags?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen zugelassenen Versicherungs- oder Honorar-Finanzanlagenberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme bilden den rechnerischen Effekt von Einzahlungen, Förderquoten und nachgelagerter Besteuerung modellhaft ab; die persönliche Eignung eines konkreten Vertragsangebots wird ausdrücklich nicht bewertet.

Soll ich meine vermietete Wohnung verkaufen oder weiterhalten?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Anlageberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme stellen Wertentwicklung, laufende Erträge und steuerliche Effekte über die Planungszeit dar — eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen.

Welche Steuerklasse ist für meine Familie günstiger?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen Steuerberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme rechnen mit den eingegebenen Parametern, ohne die persönliche Steuersituation umfassend zu würdigen.

Ab wann sollte ich mit der gesetzlichen Altersrente beginnen?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Rentenweiche vergleicht die drei Wege — vorzeitiger Bezug mit Abschlag, Bezug zur abschlagsfreien Altersgrenze und aufgeschobener Bezug mit Zuschlag — auf Nettobasis und zeigt mit einer Break-even-Analyse, ab welchem Lebensalter sich der spätere Beginn rechnerisch auszahlt. Eine Aussage zur persönlichen Vorzugswürdigkeit wird ausdrücklich nicht getroffen; sie hängt unter anderem von der eigenen Lebenserwartung, der Steuerlage im Ruhestand und der weiteren Erwerbsplanung ab.

Lohnt sich für mich die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung und einen Steuerberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Rentenweiche zeigt im Experten-Modus die rechnerische Wirtschaftlichkeit der Sonderzahlung unter den eingegebenen Annahmen — Kosten je zusätzlichem Entgeltpunkt, zusätzliche Monatsrente, Mindest-Lebensdauer für das Tragen der Einzahlung. Verbindliche Werte zu den persönlich erforderlichen Beitragssummen erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung mit der besonderen Rentenauskunft nach § 109 Absatz 5 SGB VI; die steuerliche Beurteilung obliegt dem Steuerberater.

Soll ich nach Renteneintritt weiterarbeiten (Aktivrente, Hinzuverdienst)?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Anlageberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Rentenweiche stellt im Experten-Modus vier Wege ab der Regelaltersgrenze gegenüber und zeigt deren rechnerischen Effekt auf den monatlichen Cashflow und die kumulierte Lebenssumme. Die persönliche Eignung — insbesondere arbeits-, vertrags- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie nicht-finanzielle Erwägungen — wird ausdrücklich nicht bewertet.

Was leistet die Software nicht — zusammenfassend?

Die Software ist ein modellhaftes Steuerungsinstrument, kein Veranlagungs- oder Beratungsprogramm. Sie zeigt Tendenzen, Größenordnungen und mögliche Lücken — sie ersetzt keine individuelle Beratung. Insbesondere nicht abgebildet sind:

  • konkrete Empfehlungen zu Anlage- oder Versicherungsprodukten,
  • eine punktgenaue Veranlagungsrechnung wie eine Steuererklärung,
  • steuerliche Sondersachverhalte (etwa begünstigt besteuerte Veräußerungsgewinne, Tonnagebesteuerung, Sondervorschriften für Auslandseinkünfte),
  • erbrechtliche und schenkungsteuerliche Gestaltungen,
  • gewerbliche Tätigkeiten mit eigenständiger Gewinnermittlung.

Für konkrete Entscheidungen ist ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder qualifizierter Anlageberater hinzuzuziehen.

Frage nicht dabei? Wer eine Frage zur Bedienung oder zu einem Rechenergebnis nicht in den obigen Themen findet, kann sie gerne per E-Mail an info@privatbilanz.de schildern. Die Programme werden in der Freizeit entwickelt; eine Antwort kann nicht zugesichert werden, und einen Anspruch auf Pflege, Aktualisierung oder Support gibt es nach den Lizenzbedingungen nicht. Anfragen werden nach Möglichkeit gesichtet und beantwortet, in der Regel ohne festen Zeitrahmen. Hilfreich für die Sichtung sind die Versionsnummer der Software (in der Vermögensplanung im Tab „Administration" und im Druckreport, in Starter und Starter Plus im Reiter am unteren Rand) sowie eine kurze, sachliche Beschreibung. Eine individuelle steuerliche, rechtliche, anlage- oder versicherungsbezogene Auskunft kann auch im Mailweg ausdrücklich nicht erteilt werden.