Startseite · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die im Umgang mit den Programmen Vermögensplanung, Starter Plus und Starter regelmäßig auftauchen. Die meisten Antworten beziehen sich auf die Vermögensplanung als Vollversion; Starter und Starter Plus sind bewusst schlanker und kommen unter anderem ohne Setup-Dialog mit Passwort und ohne JSON-Schema-Verwaltung aus. Vermögensplanungs-spezifische Hinweise sind entsprechend gekennzeichnet.

1. Bedienung der Software#

Erststart, Anmeldung, Speicherung, Versionierung und Datenaustausch zwischen Geräten.

Welche Datei muss ich nach dem Entpacken öffnen?

Vermögensplanung Im entpackten ZIP-Paket befindet sich eine Datei mit der Endung _Leer-Start.html — diese wird per Doppelklick im Standardbrowser geöffnet. Nach dem ersten Klick auf Speichern entsteht eine eigene Arbeitsdatei mit Datums- und Zeitstempel im Namen; diese ist ab dann die dauerhafte Arbeitsgrundlage.

Starter / Starter Plus Diese beiden Programme benötigen keinen Setup-Dialog. Die einzige HTML-Datei aus dem ZIP-Paket wird per Doppelklick geöffnet und ist sofort einsatzbereit.

Beim ersten Öffnen wurde ein Passwort vergeben, beim zweiten Öffnen funktioniert es nicht mehr — was ist passiert?

Vermögensplanung Das Passwort wird beim Setzen zunächst nur im Arbeitsspeicher des Browsers gehalten. Erst beim ersten Klick auf Speichern wird es in die HTML-Datei geschrieben. Wer den Browser-Tab zwischen Passwort-Vergabe und Speichern schließt, verliert das Passwort und muss mit der Leer-Start-Datei neu beginnen.

Empfehlung: unmittelbar nach der Erstanmeldung speichern. Es entstehen so zwar mehrere Dateien mit Zeitstempel, dafür gibt es einen verlässlichen Sicherungspunkt.

Ich habe mein Passwort vergessen — wie kann ich es zurücksetzen?

Vermögensplanung Es gibt bewusst keine Zurücksetzen-Funktion, weil sonst der Schutz der Datei wertlos wäre. Ohne JSON-Sicherung ist die Datei nicht mehr zu öffnen.

Daher: Admin-Passwort wie ein Online-Banking-Passwort behandeln und in einem Passwort-Manager hinterlegen. Vor jeder größeren Umstrukturierung einen JSON-Export (Zahnrad → JSON-Export) erzeugen — er ist die einzige Wiederherstellungsversicherung.

Wer das Passwort nicht braucht, kann in der Administrationsansicht die Benutzerverwaltung deaktivieren — die Datei öffnet sich dann ohne Anmeldung. Sinnvoll bei reiner Einzelnutzung auf dem persönlichen Rechner.

Warum entstehen bei jedem Speichern neue HTML-Dateien?

Jeder Klick auf Speichern erzeugt eine neue Datei mit Zeitstempel im Namen; die alte Datei bleibt unverändert erhalten. Auf diese Weise ergibt sich automatisch ein Versionsarchiv, in das man bei einer Fehleingabe oder Strukturänderung zurückkehren kann.

Empfehlung: einmal jährlich alte Zwischenstände aufräumen. Für Langzeitzwecke einen Monatsstand und einen Jahresend-Stand archivieren.

Was unterscheidet das HTML-Speichern vom JSON-Export?

Vermögensplanung Die HTML-Datei (Schaltfläche Speichern) enthält Programm, Daten und Passwort und ist eigenständig lauffähig. Doppelklick öffnet sie wieder.

Die JSON-Datei (Zahnrad → JSON-Export) enthält nur die Daten, ohne Programm und ohne Passwort. Sie ist deutlich kleiner, aber alleine nicht nutzbar — sie braucht eine HTML-Anwendung zum Wiedereinlesen über den JSON-Import.

Der JSON-Export ist das Sicherungs- und Übergabeformat. Vor jedem Jahreswechsel und vor jeder größeren Umstrukturierung sollte ein JSON-Export erzeugt werden.

Kann ich meine Daten zwischen mehreren Rechnern abgleichen?

Ja, auf zwei Wegen:

  • Direkt: HTML-Datei per E-Mail oder USB-Stick auf den zweiten Rechner kopieren, dort doppelklicken, anmelden und weiterarbeiten.
  • Daten-getrennt: JSON-Export auf Rechner A erzeugen, JSON-Datei auf Rechner B übertragen und dort über JSON-Import in eine vorhandene HTML-Datei einlesen.

Eine echte Geräte-Synchronisation gibt es nicht. Die Reihenfolge der Bearbeitung muss selbst gesteuert werden, sonst werden auf einem Rechner Änderungen vom anderen überschrieben.

2. Plausibilität und Berechnung#

Rechenwege, typische Eingabefehler, Glaubwürdigkeits-Score und Plausibilitätsprüfungen.

Die Einkommensteuer im Tool weicht stark vom letzten Steuerbescheid ab. Wo liegt der Fehler?

Häufige Ursachen, geordnet nach Wahrscheinlichkeit:

  • Gehalt versehentlich als Netto erfasst — das Tool arbeitet mit dem Bruttoprinzip; Sozialversicherungsabzüge werden automatisch berechnet.
  • Splittingtarif und Grundtarif vertauscht — bei Ehe muss in den Stammdaten der Splittingtarif aktiviert sein.
  • Mieteinkünfte doppelt erfasst — einmal als Mieteinnahme im Cashflow, einmal als Klasse-B-Position.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz) gar nicht oder zu pauschal angesetzt; die zumutbare Belastung kann den Bescheid spürbar bewegen.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag-Optimierung: Das Tool prüft die Günstiger-Regelung nach § 31 Einkommensteuergesetz automatisch; wenn der Bescheid mit Kinderfreibetrag rechnet, das Tool aber mit Kindergeld, wird der Unterschied sichtbar.

Eine Differenz von wenigen Prozent ist normal und kein Fehler — das Programm ist Planungsinstrument, kein Veranlagungsprogramm.

Was bedeutet ein Glaubwürdigkeits-Score von 72? Ist das schlecht?

Vermögensplanung Eher mittelmäßig. Die Skala:

  • Score ab 85: hohe Datenqualität, die Eingaben sind in sich konsistent.
  • Score 70 bis 84: überwiegend plausibel — die Liste der Auffälligkeiten durchgehen; typisch sind dort externe Plausibilitätsprüfungen, die die Eingaben mit Benchmarks abgleichen.
  • Score unter 70: mehrere Auffälligkeiten — zuerst die harten Fehler ganz oben in der Befundliste prüfen, danach die Warnungen.

Wichtig: Der Score misst die Konsistenz der Eingaben, nicht die Qualität der Planung. Eine kerngesunde Planung kann einen Score von 100 haben — eine völlig unzureichende Vorsorge ebenfalls. Der Score beantwortet die Frage „sind die Daten in sich plausibel?", nicht „reicht das Vermögen?".

Eine Plausibilitätsprüfung meldet eine Warnung, mein Eingabewert ist aber bewusst so. Was tun?

Vermögensplanung Im Tab Administration findet sich die vollständige Liste der Plausibilitätsprüfungen. Bei jeder Warnung oder jedem Hinweis lässt sich eine Checkbox „abhaken" setzen. Die Prüfung bleibt sichtbar, wird aber als „geprüft & OK" gewertet und beeinflusst den Glaubwürdigkeits-Score nicht mehr negativ.

Beispiel: Eine Lebenshaltung deutlich unter dem Destatis-Benchmark des Haushaltstyps löst die Plausibilitätsprüfung EX-2 aus. Nach Sichtprüfung wird der Befund abgehakt. Bei einer späteren großen Datenänderung (etwa neuer Familiensituation) lässt sich der Haken jederzeit wieder entfernen.

Trotz Sondereinzahlung ins Depot ist der Buchwert nicht wie erwartet gestiegen.

Vermögensplanung Häufigste Ursache: doppelte Erfassung des Vorgangs — einmal als Sondereinzahlung am Depot und gleichzeitig als Einmalzufluss im Cashflow mit Verwendung „Depot". Die Plausibilitätsprüfung EX-7 meldet diese Konstellation systematisch. Lösung: pro Vorgang nur einen Erfassungsweg wählen.

Zweite mögliche Ursache: Sondereinzahlung in einem Jahr, in dem das Depot bereits in der Entnahmephase ist. Die Sondereinzahlung wird zwar gebucht, die Auszahlungsstrategie kann den Bestand aber sofort wieder verbrauchen.

Ich habe einen Stufe-C-Wert (z. B. einen Tarifeckwert) versehentlich verändert. Wie setze ich ihn zurück?

Vermögensplanung In der jeweiligen Karte (Steuern, Sozialversicherung, DRV-Bezugsgrößen) befindet sich am unteren Rand die Schaltfläche Standardwerte wiederherstellen. Vor der Anwendung erscheint eine Sicherheitsabfrage mit einer Diff-Liste der Felder, die geändert werden — so bleibt nachvollziehbar, welche Werte zurückgesetzt werden.

Der Reset wirkt auf Stufe-B- und Stufe-C-Felder gleichermaßen. Stufe-A-Felder (individuelle Eingaben wie Bruttogehalt) sind davon nicht betroffen.

3. Rechtsstand und Aktualisierung#

Hinterlegte Tarif- und Sozialversicherungswerte, Update-Vorgang und Pflege der Programm-Vorgaben.

Welche Tarif- und Sozialversicherungswerte sind im Programm hinterlegt?

Das Programm bildet den Rechtsstand 2026 ab:

  • Einkommensteuertarif nach § 32a Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom 23. Dezember 2024.
  • Solidaritätszuschlag nach § 4 Solidaritätszuschlaggesetz mit Milderungszone.
  • Kirchensteuer auf Wunsch mit Kappung nach § 51a Einkommensteuergesetz.
  • Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nach § 32d Einkommensteuergesetz.
  • Beitragsbemessungsgrenzen 2026 für alle vier Sozialversicherungszweige.
  • Aktueller Rentenwert und vorläufiges Durchschnittsentgelt der Deutschen Rentenversicherung.

Die Werte lassen sich in den Stammdaten sichten und bei Bedarf manuell anpassen. Spätere Gesetzesänderungen sind nicht automatisch enthalten und müssen bei Bedarf nachgeführt werden.

Wie aktualisiere ich auf eine neue Programmversion?

Vermögensplanung Standardablauf in fünf Schritten:

  1. JSON-Export aus der bestehenden Arbeitsdatei (Zahnrad → JSON-Export) an einem sicheren Ort speichern.
  2. Neue Programmversion von privatbilanz.de herunterladen und entpacken.
  3. Neue Leer-Start-Datei öffnen, Admin-Passwort vergeben (kann das gleiche wie zuvor sein), einloggen, dann Zahnrad → JSON-Import und die zuvor exportierte JSON-Datei wählen.
  4. Selbsttest im Tab Administration ausführen — bei roten Tests siehe Themenblock 4.
  5. Neue Datei speichern. Die Daten sind damit in der neuen Programmversion.

Bei einem höheren Schemastand der neuen Version migriert das Tool die Daten beim Import automatisch — ältere optionale Felder werden mit sinnvollen Defaults aufgefüllt, geänderte Datentypen umgestempelt.

Nach dem Update tauchen neue Felder auf, die ich vorher nicht hatte. Was muss ich tun?

Die neuen Felder sind typischerweise Erweiterungen der Programm-Vorgaben (Stufe B oder Stufe C). Beim JSON-Import werden sie mit den Defaults der neuen Version aufgefüllt — es ist nichts zu tun außer kurz zu prüfen, ob die Defaults zur eigenen Situation passen.

Bei den Bezugsgrößen der Deutschen Rentenversicherung lohnt zusätzlich ein Blick auf den Stichtag „Gültig ab": liegt er vor dem laufenden Jahr, ist die nächste Rentenwertbestimmungsverordnung in Kraft getreten und die neuen Werte sollten manuell aus der jeweiligen Verordnung übertragen werden. Im Befund-Dashboard erscheint in diesem Fall ein Hinweis EX-S-rentenwerte.

Wann erscheint die nächste Version mit aktualisierten Rechtsständen?

Eine neue Version wird typischerweise dann veröffentlicht, wenn sich Werte einer der drei großen Rechengrundlagen geändert haben — Steuerrecht (Tarif, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer), Sozialversicherung (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) oder Rentenrecht (Rentenwert, Bezugsgröße).

Die jeweils aktuelle Version steht auf privatbilanz.de zum Herunterladen bereit. Eine automatische Update-Benachrichtigung gibt es nicht, weil das Programm vollständig offline läuft. Es lohnt sich, die Webseite zum Jahreswechsel und nach größeren Gesetzgebungsverfahren kurz zu prüfen.

4. Bekannte Fehler und Probleme#

Selbsttest-Auffälligkeiten, behobene Bugs, Eingrenzung unklarer Ergebnisse und Vorgehen bei Fehlermeldungen.

Nach dem Update zeigt der Selbsttest Fehler. Was nun?

Vermögensplanung Erste Eingrenzung über die Fehlerkategorie:

  • Kategorie A (Steuerliche Dogmatik, datenunabhängig): Häufig wurde eine Programm-Vorgabe in den Stammdaten manuell verändert, die in der neuen Version anders erwartet wird. Standardwerte wiederherstellen in der jeweiligen Karte löst das in den meisten Fällen.
  • Kategorie C (Strukturkonsistenz): prüft die internen Identitäten der Rechenergebnisse. Fehler hier sind im Regelfall ernst und sollten an info@privatbilanz.de gemeldet werden.
  • Kategorie G (Bugfix-Regressionen): wenn ein G-Test fehlschlägt, ist die neue Version möglicherweise einen Schritt zurückgegangen — ebenfalls melden.

Vor einer Meldung lohnt der Blick in die Plausibilitätsprüfungen im Tab Administration. Häufig sind Selbsttest-Auffälligkeiten Folge von Eingabe-Inkonsistenzen, die dort konkret angezeigt werden.

Bei Single-Haushalten zeigt das Tool die Rentenphase nicht richtig an.

Vermögensplanung Mit Programmversion 2026.30.5 wurde der Single-Haushalt explizit unterstützt. Wer noch eine ältere Datei hat, kann den Hinweis „Die Rentenphase beginnt außerhalb des Planungszeitraums" sehen. Es handelt sich um den bekannten und behobenen Fehler B-002.

Lösung: Update auf die jeweils neueste Programmversion (siehe Themenblock 3).

Wie melde ich einen Fehler oder einen Verbesserungsvorschlag?

Per E-Mail an info@privatbilanz.de mit:

  • einer kurzen, sachlichen Beschreibung des Problems oder Vorschlags,
  • der Programmversion (in der Vermögensplanung im Tab Administration unter „Versionsinformationen"; im Starter im Reiter unten zu finden),
  • bei Berechnungsthemen, soweit zumutbar, einem anonymisierten JSON-Auszug der betroffenen Konstellation.

Bitte keine personenbezogenen Daten an die Mail anhängen, sondern das Problem abstrakt beschreiben.

Mein Problem ist hier nicht beschrieben — wie gehe ich systematisch vor?

Vorschlag in dieser Reihenfolge:

  1. Selbsttest im Tab Administration ausführen — die Fehlerkategorie grenzt das Problem oft schon ein.
  2. Plausibilitätsprüfungen im Tab Administration durchschauen — Eingabe-Inkonsistenzen sind die häufigste Ursache für unerwartete Ergebnisse.
  3. Den Sub-Tab Befund im Tab Analyse & Hinweise prüfen — er fasst alle Auffälligkeiten konzentriert zusammen.
  4. Mit einem mitgelieferten Beispielfall vergleichen, ob das Tool grundsätzlich korrekt arbeitet — Import in eine separate Leer-Start-Datei.

Wenn das nicht weiterhilft: E-Mail wie in der vorigen Frage beschrieben.

5. Was die Software nicht leistet#

Klare Abgrenzung zu individueller Steuer-, Rechts-, Anlage- und Versicherungsberatung.

Lohnt sich für mich der Abschluss eines Riester-Vertrags?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen zugelassenen Versicherungs- oder Honorar-Finanzanlagenberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme bilden den rechnerischen Effekt von Einzahlungen, Förderquoten und nachgelagerter Besteuerung modellhaft ab; die persönliche Eignung eines konkreten Vertragsangebots wird ausdrücklich nicht bewertet.

Soll ich meine vermietete Wohnung verkaufen oder weiterhalten?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Anlageberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme stellen Wertentwicklung, laufende Erträge und steuerliche Effekte über die Planungszeit dar — eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen.

Welche Steuerklasse ist für meine Familie günstiger?

Diese Frage ist Gegenstand individueller Beratung durch einen Steuerberater und kann von der Software nicht beantwortet werden. Die Programme rechnen mit den eingegebenen Parametern, ohne die persönliche Steuersituation umfassend zu würdigen.

Was leistet die Software nicht — zusammenfassend?

Die Software ist ein modellhaftes Steuerungsinstrument, kein Veranlagungs- oder Beratungsprogramm. Sie zeigt Tendenzen, Größenordnungen und mögliche Lücken — sie ersetzt keine individuelle Beratung. Insbesondere nicht abgebildet sind:

  • konkrete Empfehlungen zu Anlage- oder Versicherungsprodukten,
  • eine punktgenaue Veranlagungsrechnung wie eine Steuererklärung,
  • steuerliche Sondersachverhalte (etwa begünstigt besteuerte Veräußerungsgewinne, Tonnagebesteuerung, Sondervorschriften für Auslandseinkünfte),
  • erbrechtliche und schenkungsteuerliche Gestaltungen,
  • gewerbliche Tätigkeiten mit eigenständiger Gewinnermittlung.

Für konkrete Entscheidungen ist ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder qualifizierter Anlageberater hinzuzuziehen.

Frage nicht dabei? Wer eine Frage zur Bedienung oder zu einem Rechenergebnis nicht in den obigen Themen findet, kann sich gerne per E-Mail an info@privatbilanz.de wenden. Bitte zur Beschleunigung der Bearbeitung die Versionsnummer der Software (in der Vermögensplanung im Tab „Administration" und im Druckreport, im Starter im Reiter unten) sowie eine kurze, sachliche Beschreibung mitschicken. Eine individuelle steuerliche, rechtliche, anlage- oder versicherungsbezogene Auskunft kann auch im Mailweg ausdrücklich nicht erteilt werden.