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Welches Werkzeug passt zu mir?

Lebensphasen, geführte Auswahl und typische Anwendungspfade durch die Finanzstruktur-Familie

Die Finanzstruktur-Familie umfasst mehrere Werkzeuge, die jeweils einen bestimmten Ausschnitt der privaten Finanzplanung abdecken. Diese Seite hilft bei der Entscheidung, mit welchem Werkzeug man am sinnvollsten beginnt — anhand der Lebensphase, anhand einer geführten Auswahl oder anhand typischer Anwendungspfade. Die Zuordnung dient als grobe Orientierung; die tatsächliche Eignung eines Programms hängt nicht vom Alter ab, sondern von der individuellen Lebenssituation.

1 · Lebensphasen im Überblick

Der Zeitstrahl zeigt für jedes Werkzeug die typische Hauptzielgruppe (kräftig dargestellt) und den erweiterten Anwendungsbereich, in dem das Werkzeug noch sinnvoll eingesetzt werden kann (transparent dargestellt). Überschneidungen sind gewollt: Welches Werkzeug konkret passt, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab, nicht allein vom Lebensalter.

Zeitstrahl der Werkzeuge nach Lebensalter Horizontaler Zeitstrahl von 15 bis 85 Jahren mit sechs Spuren — Starter, Starter Plus, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Rentenradar und Rentenweiche. 15 25 35 45 55 65 75 85 Berufseinstieg Aufbauphase / Familie Konsolidierung / Renteneintritt Entnahme­phase Starter Starter Plus Vermögensplanung Altersvorsorge Rentenradar Rentenweiche
Hauptzielgruppe Erweiterter Anwendungsbereich
Neu im Mai 2026. Die Rentenweiche ergänzt die Familie als Werkzeug zur strukturierten Entscheidung über den Beginn der gesetzlichen Altersrente — vorzeitig mit Abschlag, abschlagsfrei oder aufgeschoben mit Zuschlag — mit Break-even-Analyse auf Nettobasis, Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Teilrente und vier Wegen ab der Regelaltersgrenze einschließlich Aktivrente.

2 · Geführte Auswahl

Zwei Fragen genügen, um eine erste sinnvolle Tool-Folge vorzuschlagen. Die Auswahl ergibt keine Beratungsempfehlung im Rechtssinn — sie zeigt nur, welches Werkzeug oder welche Werkzeugfolge in der beschriebenen Situation am häufigsten den passenden Einstieg liefert.

Vorschlag

Sobald beide Fragen beantwortet sind, wird hier der passende Werkzeug-Pfad angezeigt.

3 · Typische Anwendungspfade

Die folgenden Wege zeigen, wie die Werkzeuge in der Praxis häufig hintereinandergeschaltet werden. Sie stellen keine zwingende Reihenfolge dar — jedes Werkzeug kann auch eigenständig genutzt werden.

Renteninformation mit bestehendem Vermögen

Wenn bereits Familie, Eigenheim, Anlageimmobilien oder mehrere Vorsorgeprodukte vorhanden sind, lohnt der direkte Weg in die Vollversion. Das Rentenradar liefert dabei die belastbaren Eingangswerte aus der Renteninformation.

Berufseinstieg: vom ersten Sparplan zur konkreteren Planung

Frühe Sondierung mit dem Starter; sobald die erste oder zweite Renteninformation eintrifft oder ein Riester-Vertrag oder Depot dazukommt, lohnt der Wechsel zum Starter Plus.

Rentenbeginn optimieren

Zunächst die belastbaren Eingangswerte aus der Renteninformation oder Rentenauskunft im Rentenradar ermitteln. Anschließend in der Rentenweiche die drei Wege gegenüberstellen — vorzeitig mit Abschlag, abschlagsfrei oder aufgeschoben mit Zuschlag — und mit der Break-even-Analyse auf Nettobasis das Lebensalter bestimmen, ab dem sich der spätere Beginn rechnerisch auszahlt.

Zwei Werkzeuge eignen sich häufig auch eigenständig: Wer am Berufsanfang lediglich einen ersten Überblick wünscht, kommt mit dem Starter aus. Wer eine umfassende Familien- oder Selbstständigen-Situation mit Eigenheim, Anlageimmobilien und Stresstests planen möchte, beginnt direkt in der Vermögensplanung.
Hinweis. Alle Programme stellen keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen eine solche nicht. Die angezeigten Berechnungen, Befunde und Hinweise sind modellhafte Ergebnisse einer Software. Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene Berufsperson (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapierhandelsgesetz, Versicherungsvermittler nach § 34d Gewerbeordnung) erforderlich.