Alle drei Programme — die Vermögensplanung, der Starter Plus und der Starter — werden in der Freizeit entwickelt und kostenlos zur Verfügung gestellt. Wer die Weiterentwicklung anerkennen oder unterstützen möchte, kann das auf einem der beiden folgenden Wege tun. Für die Nutzung der Software ist das ausdrücklich nicht erforderlich. Hintergründe zur kostenlosen Bereitstellung und zum Verzicht auf ein Geschäftsmodell sind in der FAQ erläutert.
Vermögensplanung
Starter Plus
Starter
Eine Zuwendung kommt der Pflege aller Programme zugute — eine Zweckbindung auf eines der Programme ist nicht vorgesehen.
Eine Zuwendung — unabhängig davon, ob über PayPal oder per Banküberweisung — ist rechtlich eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB und nicht mit einer Gegenleistung verbunden. Sie ist deshalb kein Verbrauchsgütervertrag über digitale Inhalte im Sinne des § 327 BGB und kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB. Ein Widerrufsrecht besteht aus diesem Grund nicht. Die Zuwendung ist mangels Leistungsaustauschs nicht umsatzsteuerbar (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG). Eine Rechnung wird nicht ausgestellt.
Die Zahlungsabwicklung über PayPal erfolgt in der Donate-Strecke des Anbieters; PayPal verwendet dabei den Begriff „Spende". Da der Empfänger keine nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz steuerbegünstigte Körperschaft ist, handelt es sich gleichwohl nicht um eine Spende im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz; eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung") wird daher nicht ausgestellt. Maßgeblich für die rechtliche Würdigung ist die übereinstimmende Erklärung der Parteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, wie sie sich aus den Hinweisen auf dieser Seite, in den Lizenzbedingungen und in der mitgelieferten Liesmich-Datei ergibt.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt bei PayPal durch die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg, zu deren Bedingungen. Bei einer Banküberweisung erfolgt die Verarbeitung über die am Zahlungsverkehr beteiligten Banken. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater, Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler und ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 StBerG befugt. Eine Zuwendung begründet keine Beratungsbeziehung. Der Entwickler erteilt auch nach einer Zuwendung keine individuellen Auskünfte zur konkreten steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Situation.