Anna und Bernd erben 80.000 €

Festgeld oder vermietete Eigentumswohnung? Ein Anlagevergleich über 20 Jahre

Die Ausgangslage

Anna und Bernd sind beide 45 Jahre alt, verheiratet, kinderlos und wohnen zur Miete in Hannover. Beide arbeiten angestellt und verdienen je 55.000 Euro brutto im Jahr, zusammen also 110.000 Euro. Sie werden zusammen veranlagt. 2026 erhält Anna eine Erbschaft von 80.000 Euro, die nach dem persönlichen Freibetrag erbschaftsteuerfrei bleibt (§ 16 Erbschaftsteuergesetz). Die Frage ist nicht ob, sondern wie sie das Geld anlegen.

Zwei Wege stehen zur Wahl: das Geld sicher als Festgeld parken — oder es als Eigenkapital in eine fremdfinanzierte, vermietete Eigentumswohnung stecken. Beide Wege werden mit identischen Stammdaten gerechnet; einziger Unterschied ist die Verwendung der 80.000 Euro.

Eine bewusste Eingrenzung vorab: Der Planungshorizont endet hier mit Alter 64 (Jahr 2045), also vor dem Renteneintritt mit 67. Das ist Absicht. Dieser Modellfall vergleicht eine reine Anlageentscheidung über 20 Jahre und keine vollständige Ruhestandsplanung. Eine Renten- oder Versorgungslücke entsteht in diesem Modell deshalb nicht — beide Varianten bauen über die gesamte Laufzeit nur Vermögen auf. (Das Tool weist das verkürzte Modellende korrekt als Plausibilitätshinweis aus; für den hier gewollten Vergleich ist es die passende Einstellung.)

Die zwei Varianten

Die folgende Übersicht zeigt nur die Eingaben beider Wege — die Ergebnisse folgen erst nach Ihrer Schätzung.

Merkmal Variante A — Festgeld Variante B — Mietwohnung
Verwendung der 80.000 € Festgeld, 2,5 % p.a., Thesaurierung Eigenkapital für eine vermietete 3-Zimmer-Eigentumswohnung
Fremdkapital keines 120.000 € Annuitätendarlehen (3,8 % Zins, 2,0 % Anfangstilgung, Annuität 6.960 €/Jahr)
Objekt Kaufpreis 180.000 € + 20.000 € Nebenkosten = 200.000 € Anschaffungskosten; Bestandsbau Hannover
Laufender Ertrag 2,5 % Zinsen (thesauriert) Kaltmiete 9.500 €/Jahr (Dynamik 2,0 %), abzüglich nicht umlagefähiger Nebenkosten 800 €
Steuerliche Behandlung Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag, Sparerpauschbetrag 2.000 € (Paar) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Gebäude-AfA 2 % auf 140.000 € = 2.800 €/Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG)
Ausstieg Verkauf 2037 nach 11 Jahren Haltedauer, steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

Was glauben Sie?

Bevor Sie die Auflösung sehen: Beantworten Sie die folgenden vier Fragen — zwei als Entweder-oder, zwei mit je vier Optionen. Erfahrungsgemäß überschätzen viele sowohl den Vorsprung der Immobilie als auch den Steuervorteil durch die Abschreibung. Eine fünfte, optionale Frage schließt an und benennt den eigentlichen Haupthebel.

Hinweis. Dieser Modellfall ist ein Rechenbeispiel auf Basis der oben offengelegten Annahmen. Er stellt keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Renditen, Miet- und Wertentwicklungen, Zins- und Steuerregeln können sich ändern. Vor jeder individuellen Entscheidung ist eine Prüfung durch eine zugelassene Berufsperson (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapierhandelsgesetz, Versicherungsvermittler nach § 34d Gewerbeordnung) erforderlich. Es gelten die Lizenzbedingungen.