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Finanzstruktur E-Rechnung

Für Selbständige und kleine Betriebe · E-Rechnungen prüfen, freigeben und selbst schreiben

Version 2026.42.0 · Rechtsstand 24. Oktober 2026 · Erstveröffentlichung 1. November 2026

Seit 2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können; ausstellen müssen sie solche ab 2027 oder spätestens ab 2028. Die Finanzstruktur E-Rechnung ist für alle gedacht, die dafür kein eigenes Rechnungsprogramm haben und ihre Rechnungen bisher mit Word oder Excel geschrieben haben: Solo-Selbständige, Handwerker, Freiberufler und kleine Betriebe. Das Programm zeigt eingehende E-Rechnungen lesbar an, prüft sie nach festen Regeln, organisiert die Freigabe und schreibt eigene Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD. Es ist kostenlos, liegt als ZIP-Paket bereit und läuft vollständig lokal im Browser, ohne Installation und ohne Datenversand.

Prüfhilfe, keine Beratung. Das Programm ist ein Arbeitsmittel für die eigene Prüfung von Rechnungen. Es leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt nicht die fachliche und steuerliche Prüfung im Einzelfall. Ein Prüfergebnis ohne Fehler bedeutet nicht, dass eine Rechnung in Ordnung ist; das Programm gibt deshalb nie „Rechnung ist in Ordnung“ aus. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz, die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und die Beurteilung durch Ihre Steuerberatung.

Vollversion

Prüfen, freigeben, Rechnungen schreiben

Für Betriebe ohne eigenes Rechnungsprogramm: Eingangsrechnungen prüfen, Rechnungslauf mit Laufzettel und Freigaben, eigene E-Rechnungen mit Kunden und Artikeln aus den Stammdaten. Mit Ratgeber, Regelwerk und wahlweise Anmeldung für mehrere Personen.

Vollversion herunterladen
ZIP-Paket mit Programmdatei, Handbuch (PDF, 86 Seiten), Programmsymbol, Liesmich und Lizenz · etwa 12 MB

light-Ausgabe

Schnell prüfen, Berichtigung anfordern

Für alle, die nur eingehende Rechnungen prüfen wollen: E-Rechnung öffnen, Prüfergebnis lesen, Prüfprotokoll sichern und bei Mängeln die Korrekturbitte an den Absender schicken. Derselbe Prüfkern wie in der Vollversion, ohne Rechnungslauf und ohne Rechnungserstellung.

light-Ausgabe herunterladen
ZIP-Paket mit Programmdatei, Kurzanleitung (PDF, 18 Seiten), Programmsymbol, Liesmich und Lizenz · etwa 4,5 MB

Welche Ausgabe passt?

Beide Ausgaben prüfen mit demselben Prüfkern und denselben Regelfassungen. Sie unterscheiden sich darin, was außer der Prüfung dazugehört.

FunktionVollversionlight
E-Rechnung ansehen (PDF, lesbare Darstellung, Datensatz)jaja
Prüfung mit Ampel, Befunden und Handlungsschrittjaja
Mehrere Rechnungen auf einmal prüfenja, bis 200 Dateienja, bis 200 Dateien
Prüfprotokoll und Korrekturbitte an den Absenderjaja
Ratgeber und Regelwerkjaja
Abgleich mit den eigenen Unternehmenjaja
Lieferanten und Kundenja, mit Abgleich gegen die Rechnungnein
Laufzettel und Rechnungslauf mit Freigabenjanein
Eigene Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRDjanein
Mitarbeiter, Gruppen und Anmeldungwahlweisenein
Gespeichert wirdEinstellungen und Stammdaten in der Arbeitsdatei, mit Sicherungennur die eigenen Unternehmen, in der Datei selbst

Rechnungen selbst speichert keine der beiden Ausgaben. Eine geöffnete Rechnung bleibt nur im Arbeitsspeicher; aufbewahrt wird die Originaldatei dort, wo Sie sie abgelegt haben.

Einblick in die Oberfläche

Startseite der Vollversion mit den Bereichen Rechnung, Rechnungslauf, Rechnung erstellen und Stammdaten
Startseite der Vollversion. Abbildung aus Version 2026.42.0.
Prüfergebnis mit Ampel je Bereich, Handlungssatz und vier Befunden
Prüfergebnis einer erfundenen Testrechnung: Ampel je Bereich, Handlungssatz und Befunde. Abbildung aus Version 2026.42.0.
Übersicht nach der Prüfung mehrerer Rechnungen mit Fehlern, Schwachpunkten und offenen Rückfragen
Mehrere Rechnungen auf einmal geprüft, Rechnungen mit Fehlern oben (erfundene Testdateien). Abbildung aus Version 2026.42.0.
Rechnungslauf mit drei Laufzetteln, der nächsten Station und den Knöpfen zum Bearbeiten und Weiterleiten
Rechnungslauf: welche Rechnung als Nächstes wo zur Freigabe liegt (erfundene Namen). Abbildung aus Version 2026.42.0.
Bereich Rechnung erstellen mit dem Abschnitt Prüfen und ausgeben und den Rechnungsangaben
Eigene Rechnung schreiben, prüfen und als XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben (Musterstammdaten). Abbildung aus Version 2026.42.0.
Korrekturbitte an den Absender in der light-Ausgabe mit den angekreuzten Punkten
light-Ausgabe: Korrekturbitte an den Absender mit Prüfprotokoll als Anlage (erfundene Testrechnung). Abbildung aus Version 2026.42.0.

Die E-Rechnungspflicht in Kürze

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird, ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (§ 14 Umsatzsteuergesetz):

Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatleute, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) und bestimmte steuerfreie Umsätze. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen (§ 34a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), dürfen es aber. Die Übersicht vereinfacht; die Einzelheiten, Sonderfälle und Fundstellen stehen im Ratgeber des Programms.

Die drei Bausteine der Vollversion

1
Eingangsrechnungen prüfenE-Rechnung öffnen, lesbar ansehen und sofort prüfen lassen. Bei Mängeln geht eine Korrekturbitte an den Absender.
2
Rechnungslauf mit FreigabenEin Laufzettel begleitet die Rechnung von Station zu Station, bis sie zur Zahlung freigegeben ist.
3
Eigene E-Rechnungen schreibenRechnung mit Kunden und Artikeln aus den Stammdaten anlegen, prüfen und als XRechnung oder ZUGFeRD-PDF speichern.

1. Eingangsrechnungen prüfen

Sie ziehen die Datei in das Programmfenster. Das Programm zeigt die Rechnung als PDF, als lesbare Darstellung und als Datensatz und prüft sie ohne weiteren Klick. Grundlage sind feste, nachvollziehbare Regeln mit Kennung, Fundstelle und Fassung: für die Technik die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 und der XRechnung, für alles Weitere eigene Regeln zu Rechnungsform, Pflichtangaben, Rechenwegen und Umsatzsteuer. Das Programm schätzt nichts und bewertet nichts mit künstlicher Intelligenz.

2. Rechnungslauf mit Freigaben

Sobald mehr als eine Person eine Rechnung ansieht, bevor sie bezahlt wird, hilft der Laufzettel. Im Handwerksbetrieb sieht das Büro die Rechnung zuerst, der Meister bestätigt, dass die Leistung erbracht ist und die Mengen stimmen, und der Inhaber gibt die Zahlung frei. Der Laufzettel ist ein ausfüllbares PDF-Formular, das per E-Mail oder über einen gemeinsamen Ordner von Station zu Station geht; jede Station trägt Name, Datum und ihre Prüfpunkte ein.

3. Eigene E-Rechnungen schreiben

Im Bereich „Rechnung erstellen“ entsteht die Rechnung aus Ihren Stammdaten: Unternehmen, Kunde, Positionen aus dem Katalog der Artikel und Leistungen. Das Programm rechnet centgenau und prüft die fertige Rechnung mit denselben Regeln wie eine eingehende. Speichern lässt sie sich erst, wenn die Prüfung keinen Fehler findet; ein Empfänger mit eigener Prüfung würde eine fehlerhafte Datei abweisen.

Für wen sich das Rechnungsmodul eignet

Das Rechnungsmodul ersetzt kein Fakturierungs- oder Buchhaltungsprogramm. Jede Rechnung entsteht einzeln. Das Programm vergibt keine Rechnungsnummern, führt keine offenen Posten, mahnt nicht, bucht nicht, hat keine Schnittstelle zu DATEV und versendet nichts. Sinnvoll ist es deshalb für kleinere Unternehmen mit wenigen Rechnungen im Monat — als Faustregel: so viele, wie Sie bisher ohne Mühe mit Word oder Excel geschrieben haben. Typische Fälle:

Wann ein Rechnungsprogramm die bessere Wahl ist. Wer täglich Rechnungen schreibt, Zahlungseingänge abgleichen und Mahnungen verschicken muss, viele Privatkunden hat oder die Rechnungen automatisch an die Buchhaltung übergeben möchte, ist mit einem Fakturierungs- oder Buchhaltungsprogramm besser bedient. Die Prüfung eingehender Rechnungen bleibt auch dann sinnvoll; dafür genügt die light-Ausgabe.

Die light-Ausgabe

Die light-Ausgabe ist für alle gedacht, die nur eingehende Rechnungen prüfen und bei Mängeln eine berichtigte Rechnung anfordern wollen — etwa Selbständige, deren Rechnungen ein Steuerbüro oder ein Rechnungsprogramm schreibt. Sie hat denselben Prüfkern wie die Vollversion, aber nur das, was man zum Prüfen und Verstehen einer einzelnen Rechnung braucht: Rechnung ansehen und prüfen, Prüfprotokoll, Korrekturbitte, Ratgeber und Regelwerk.

Es gibt keine Anmeldung, keine Lieferanten und Kunden und keinen Rechnungslauf. Gespeichert werden nur Ihre eigenen Unternehmen, damit das Programm prüfen kann, ob eine Rechnung richtig an Sie adressiert ist. Ohne erfasste Unternehmen gilt jede Rechnung als Eingangsrechnung, und der Abgleich des Empfängers entfällt; der Prüfumfang sagt das ausdrücklich. Sichern Sie Prüfprotokoll und Korrekturbitte als PDF, denn Eingaben zu einer Rechnung gehen beim Schließen verloren.

Was das Programm leistet

Einfach erklärt oder für Fachleute Ein Umschalter wechselt zwischen verständlichen Erklärungen und der Fachansicht mit Feldnummern und Fundstellen. Jeder Befund nennt den nächsten Schritt.
Ratgeber Was ab 2027 gilt, in einzelnen Kapiteln: Termine mit Restzeit, Pflichtangaben, Abläufe, Sonderfälle und eine Entscheidungshilfe.
Regelwerk Alle Prüfregeln mit Kennung, Prüfgegenstand, Fundstelle, Quellenebene, Fassung und Gültigkeit. Die Kennung eines Befunds führt zur Regel.
Viewer XRechnung in beiden Syntaxen und ZUGFeRD-PDF, mit Anhängen. Profile ohne alle Pflichtangaben einer E-Rechnung werden als solche benannt.
Stammdaten Eigene Unternehmen mit gültigen Rechnungsanschriften, Kunden, Lieferanten mit Freistellungsbescheinigung für den Bauabzug, Artikel und Leistungen. Lieferanten lassen sich aus einer Rechnung anlegen.
Eine Datei, eigene Arbeitsdatei Keine Installation: Das Programm legt beim ersten Speichern eine Arbeitsdatei an, öffnet sich über eine Verknüpfung auf dem Desktop und übernimmt beim Update alle Daten in die neue Fassung.
Musterdaten zum Üben Erfundene Unternehmen, Kunden, Lieferanten und Artikel zum Ausprobieren, bevor Sie eigene Daten eintragen.
Handbuch Vollversion: Handbuch als PDF mit 86 Seiten in 26 Kapiteln, von der Einrichtung bis zu den häufigen Fragen. light: Kurzanleitung mit 18 Seiten in 11 Kapiteln.

Datenschutz und Sicherheit

Das Programm läuft vollständig im Browser. Eine Netzwerksperre in der Datei (Content-Security-Policy mit connect-src 'none') verbietet dem Browser jede automatische Verbindung aus dem Programm heraus; eine eingebaute Sicherheitsprüfung zeigt die Sperre und weist nach, dass keine externen Ressourcen geladen wurden. Für die Schemaprüfung enthält das Programm eine eingebettete Komponente in WebAssembly (libxml2); sie öffnet keine Verbindung nach außen.

Rechnungen werden nie gespeichert, weder in der Datei noch im Browser. Gespeichert werden nur Einstellungen und Stammdaten in Ihrer Arbeitsdatei; bewahren Sie diese wie andere Buchhaltungsunterlagen auf. Geben Sie eine Korrekturbitte oder einen Laufzettel an Ihr Mailprogramm weiter, gelten ab diesem Schritt dessen Einstellungen.

Rechtsgrundlagen und Prüfregeln

Jede eigene Regel nennt ihre Fundstellen getrennt nach Quellenebene, damit erkennbar bleibt, wie verbindlich eine Quelle ist:

Regeln und Ratgeber geben Gesetz und Verwaltungsauffassung zum 24. Oktober 2026 wieder. Maßgeblich bleibt der geltende Gesetzestext. Neue Fassungen des Programms zeigt der Update-Prüfer an.

Was das Programm nicht übernimmt

Systemvoraussetzungen

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz. Eine reine PDF-Datei ist eine sonstige Rechnung; das Programm meldet das und sagt, ob diese Form nach den Übergangsregeln noch zulässig ist. Eine ZUGFeRD-Datei sieht aus wie ein PDF, enthält aber den Datensatz und ist deshalb eine E-Rechnung.

Das Prüfergebnis zeigt keinen Fehler. Ist die Rechnung damit in Ordnung?

Nicht unbedingt. Das Programm ist eine Prüfhilfe. Punkte der Art „manuell prüfen“ und die sachliche Prüfung, ob die Leistung erbracht wurde, bleiben Ihre Aufgabe.

Ich bin Kleinunternehmer. Brauche ich das Programm?

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen wie alle Unternehmen; dafür genügt die light-Ausgabe. Ausstellen müssen Sie keine E-Rechnung, dürfen es aber. Die Vollversion schreibt dann den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in die Rechnung.

Wird eine geöffnete Rechnung irgendwo gespeichert oder übertragen?

Nein. Sie bleibt nur im Arbeitsspeicher, solange sie geöffnet ist, und verlässt den Rechner nicht. Gespeichert werden nur Einstellungen und Stammdaten.

Wer vergibt die Rechnungsnummer einer eigenen Rechnung?

Sie selbst, aus Ihrem Nummernkreis. Das Programm zählt nicht mit, verhindert aber, dass eine ausgegebene Rechnung unter derselben Nummer geändert wird.

Kann ich später von der light-Ausgabe zur Vollversion wechseln?

Ja. Die Vollversion ist ein eigenes Programm mit eigener Arbeitsdatei; Ihre Unternehmen tragen Sie dort einmal ein. Lieferanten, Kunden, Rechnungslauf und Rechnungserstellung kommen hinzu. Umgekehrt übernimmt die light-Ausgabe die eigenen Unternehmen aus einer Arbeitsdatei der Vollversion.

Hinweis. Die Finanzstruktur E-Rechnung ist eine Prüfhilfe ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die Angaben einer eigenen Rechnung, eine einmalige Rechnungsnummer, die rechtzeitige Übermittlung und die Aufbewahrung sind Sie als Aussteller verantwortlich; meldet die Prüfung keinen Fehler, ist die Rechnung damit nicht umsatzsteuerlich bestätigt. Hinweise auf Fehler sind willkommen, bitte ohne echte Rechnungen; Kontakt über das Impressum. Mit der Inbetriebnahme der Software werden die Lizenzbedingungen der Werkstatt anerkannt.