Machbarkeitsstudie · Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV 2021
Version 2026.34.3 · Regelwerk-Stand ImmoWertV 2021 · Erstveröffentlichung 20. Juni 2026
Modellhaftes Rechen-, Dokumentations- und Darstellungswerkzeug für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Gebäuden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und den darin integrierten Sachwert- und Ertragswertrichtlinien. Die drei normierten Verfahren — Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren — laufen parallel und werden zu einem gewichteten Verkehrswert (Marktwert nach § 194 Baugesetzbuch) zusammengeführt. Ergänzt um Beleihungswert, bilanzielle Bewertung, Erbbaurecht, Portfolio-Auswertungen und ein druckfertiges Verkehrswertgutachten in acht Kapiteln.
Hinweis zum Charakter dieses Werkzeugs. Die Immobilienbewertung ist ein neutrales Rechen-, Dokumentations- und Darstellungswerkzeug und eine Machbarkeitsstudie für die Eigenverwendung des Autors. Sie ist nicht für den ungeprüften Einsatz in externer Beratung oder als alleinige Grundlage für Verkehrswertgutachten, gerichtliche oder steuerliche Bewertungen oder sonstige verantwortliche Wertermittlungen im Rechtsverkehr vorgesehen. Wer das Werkzeug im beruflichen Kontext nutzt, trägt die fachliche Verantwortung für die Validierung der Eingangsdaten, der Rechenwege und der Ergebnisse vollständig selbst. Hinweise auf Fehler oder Unstimmigkeiten sind ausdrücklich willkommen — Kontakt über das Impressum.
Empfohlene Variante
ZIP-Paket herunterladen
Vollständiges Paket mit Software, Liesmich und Lizenzbedingungen. Ein Musterfall mit vier Beispielobjekten ist in das Werkzeug integriert und lässt sich per Knopfdruck laden. Empfohlene Variante für die ernsthafte Arbeit mit dem Werkzeug — lokal entpacken und die enthaltene HTML-Datei als persönliche, in einer geschützten Umgebung abgelegte Arbeitsdatei verwenden.
Direkter Aufruf der Software im Browser ohne Download — geeignet, um sich in wenigen Minuten einen Eindruck vom Funktionsumfang zu verschaffen. Für die fortlaufende Arbeit mit echten Bewertungen wird der Download des ZIP-Pakets empfohlen, da nur die heruntergeladene Datei dauerhaft speichern kann.
Hinweis zur Nutzung im Browser. Die Software läuft auch beim Aufruf direkt im Browser vollständig lokal auf Ihrem Gerät — Eingabedaten werden nicht an den Server übertragen. Das Werkzeug speichert seinen Datenbestand in der HTML-Datei selbst. Beim Aufruf der Browser-Variante kann nicht dauerhaft gespeichert werden; die Eingaben gehen beim Schließen des Tabs verloren. Für die fortlaufende Arbeit bitte das ZIP-Paket herunterladen, lokal entpacken und die enthaltene HTML-Datei als persönliche Arbeitsdatei verwenden.
Einblick in die Oberfläche
Bewertung — acht Module von Projekt & Anlass bis Ergebnis & Plausibilisierung. Abbildung aus Version 2026.34.3.Analyse — Portfolio-Kennzahlen und Wertverteilung nach Nutzungsart. Abbildung aus Version 2026.34.3.
Methodische Grundlage
Die Wertermittlung folgt der Immobilienwertermittlungsverordnung in der Fassung von 2021 (ImmoWertV 2021), die die früheren Wertermittlungsrichtlinien — insbesondere die Sachwertrichtlinie und die Ertragswertrichtlinie — in einer einheitlichen Verordnung zusammenführt. Ziel der Bewertung ist der Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des § 194 Baugesetzbuch: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks am Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre.
Das Werkzeug bildet die drei normierten Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV ab und führt sie parallel: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Aus den Ergebnissen wird der Verkehrswert in einer nachvollziehbaren, vom Anwender gewichteten Ableitung gebildet. Die Marktanpassung erfolgt verfahrensspezifisch — über Sachwertfaktoren im Sachwertverfahren und über den Liegenschaftszinssatz im Ertragswertverfahren —, vorrangig aus Daten des zuständigen Gutachterausschusses, hilfsweise aus einer dokumentierten Eigenableitung.
Der Bodenwert wird regelmäßig im Vergleichswertverfahren auf Grundlage von Bodenrichtwerten ermittelt (§ 40 ImmoWertV); Umrechnungskoeffizienten und die getrennte Erfassung von Teilflächen mit unterschiedlichem Entwicklungszustand werden unterstützt. Die Restnutzungsdauer als zentrale Eingangsgröße des Ertrags- und Sachwertverfahrens kann über ein Modernisierungsgrad-Punkteverfahren plausibilisiert und gegenüber der reinen Alterswertminderung angepasst werden.
Die drei Wertermittlungsverfahren
Welches Verfahren maßgeblich ist und welche als Plausibilisierung dienen, hängt von Objektart, Datenlage und Bewertungsanlass ab. Das Werkzeug rechnet die aktivierten Verfahren parallel und stellt sie der gewichteten Verkehrswertableitung gegenüber.
Vergleichswertverfahren (§§ 24 ff. ImmoWertV)
Ableitung des Werts aus Vergleichspreisen hinreichend ähnlicher Grundstücke — entweder durch direkte Eingabe eines abgeleiteten Vergleichswerts oder durch Erfassung und Bereinigung einzelner Vergleichspreise. Vorrangiges Verfahren für unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und marktgängige Standardobjekte mit ausreichender Vergleichsdatenlage.
Ertragswertverfahren (§§ 27 ff. ImmoWertV)
Ermittlung des Werts ertragsorientiert genutzter Objekte aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Vom Jahresrohertrag werden Bewirtschaftungskosten und Mietausfallwagnis abgezogen; die Bodenwertverzinsung trennt den Gebäudereinertrag ab, der über den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer kapitalisiert wird. Vorrangiges Verfahren für Renditeobjekte (Mietwohn- und Geschäftshäuser, gewerbliche Vermietung).
Sachwertverfahren (§§ 35 ff. ImmoWertV)
Ermittlung des Werts aus den Herstellungskosten der baulichen Anlagen zuzüglich Bodenwert. Die Gebäudeherstellungskosten beruhen auf den Normalherstellungskosten (NHK 2010), angepasst über Baupreisindex, Alterswertminderung und Modernisierungsgrad; die Marktanpassung erfolgt über den Sachwertfaktor. Vorrangiges Verfahren für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser und für Objekte ohne belastbare Vergleichs- oder Ertragsdaten.
Ergänzende Wertbegriffe und Bausteine
Über den Verkehrswert hinaus bildet das Werkzeug weitere, im praktischen Bewertungsalltag benötigte Wertbegriffe und Sachverhalte ab.
B
Beleihungswert (BelWertV)Nachhaltig erzielbarer Wert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung mit Sicherheitsabschlag — als eigene Größe neben dem Verkehrswert.
§
Bilanzielle Bewertung (§ 253 HGB)Niederstwertprinzip und Wertminderung nach § 253 Absatz 3 Handelsgesetzbuch; einstellbare Wertminderungs-Schwelle (Verkehrswert zu Buchwert).
E
ErbbaurechtWert des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks mit Bodenwertverzinsung, Barwert der Erbbauzinsen und Heimfall-Anteil am Gebäude.
L
LiquidationswertWertuntergrenze aus Bodenwert abzüglich Freilegungs- und Abrisskosten — maßgeblich bei Objekten ohne wirtschaftliche Restnutzungsdauer.
I
InvestitionsstauErfassung aufgeschobener Instandhaltung und geschätzter Instandhaltungsrückstand als wertmindernder Sachverhalt.
P
PortfolioBewertung mehrerer Objekte in einem Bestand mit Summenblatt, Portfolio-Kennzahlen und gruppierten Auswertungen.
Arbeitsbereiche im Überblick
Die Oberfläche gliedert sich in fünf Hauptbereiche, die vom ersten Objekt bis zum fertigen Gutachten führen.
1
StartEinstieg mit Projekt- und Mandantsdaten, Bestandsübersicht und dem Bewertungs-Assistenten für die Vor-Konfiguration einer neuen Bewertung.
2
BewertungIn acht Modulen: Objekt-Stammdaten, Lage, Grundstück und Gebäude, die drei Wertermittlungsverfahren und die gewichtete Verkehrswertableitung je Objekt.
3
AnalyseSensitivitätsanalysen (Tornado, Liegenschaftszinssatz), grafische Auswertungen und Portfolio-Kennzahlen über den gesamten Bestand.
4
BerichtDruckfertiges Verkehrswertgutachten in acht Kapiteln — von Auftrag und Grundlagen über Objektbeschreibung und Wertermittlung bis zu Würdigung, Ergebnis und Anlagenverzeichnis.
5
AdministrationEinstellungen, Daten speichern und laden, Programmstand sowie Lizenz und rechtliche Hinweise.
Drei Komplexitätsstufen
Die Eingabemaske lässt sich in drei Stufen umschalten — von einer reduzierten Einsteiger-Ansicht bis zur vollständigen Experten-Maske. Der Bewertungs-Assistent schlägt auf Grundlage von sieben Eingangsfragen (Anlass, Nutzungsart, Bestandsgröße, Datenlage, Detailtiefe, Stichtag, Bericht) eine passende Stufe und Vor-Konfiguration vor.
Einfach. Reduzierte Maske für eine überschlägige Wertindikation mit dem jeweils vorrangigen Verfahren. Geeignet für einen ersten Aufbau oder eine schnelle Einschätzung.
Standard. Die üblichen Verfahren, Marktanpassungen und Plausibilisierungen sind aktiv. Geeignet für die typische Verkehrswertermittlung eines Einzelobjekts.
Verkehrswert nach ImmoWertV 2021
Drei normierte Verfahren parallel — Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren — mit gewichteter Ableitung des Verkehrswerts (Marktwert nach § 194 Baugesetzbuch).
Bodenwert
Ableitung über Bodenrichtwerte mit Umrechnungskoeffizienten und getrennter Erfassung von Teilflächen mit unterschiedlichem Entwicklungszustand.
Liegenschaftszinssatz
Übernahme aus Daten des Gutachterausschusses oder dokumentierte Eigenableitung; zentrale Marktanpassungsgröße des Ertragswertverfahrens.
Restnutzungsdauer
Modernisierungsgrad-Punkteverfahren zur Plausibilisierung der Restnutzungsdauer gegenüber der reinen Alterswertminderung.
Sachwert mit NHK 2010
Gebäudeherstellungskosten aus den Normalherstellungskosten 2010, angepasst über Baupreisindex, Alterswertminderung und Sachwertfaktor.
Beleihungswert (BelWertV)
Nachhaltig erzielbarer Wert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung mit Sicherheitsabschlag, getrennt vom Verkehrswert ausgewiesen.
Bilanzielle Bewertung
Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 3 Handelsgesetzbuch mit einstellbarer Wertminderungs-Schwelle (Verkehrswert zu Buchwert).
Erbbaurecht
Wert des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks mit Bodenwertverzinsung, Barwert der Erbbauzinsen und Heimfall-Anteil am Gebäude.
Liquidationswert
Wertuntergrenze aus Bodenwert abzüglich Freilegungs- und Abrisskosten für Objekte ohne wirtschaftliche Restnutzungsdauer.
Sensitivität und Analyse
Tornado-Diagramm und gesonderte Liegenschaftszins-Sensitivität; grafische Auswertungen nach Quadratmeter, Nutzungsart, Baualter, Lage und Verfahren.
Verkehrswertgutachten
Druckfertiger Bericht in acht Kapiteln — Auftrag, Grundlagen, Objektbeschreibung, Wertermittlung, Würdigung und Plausibilisierung, Ergebnis, Annahmen, Anlagenverzeichnis.
Single-File-Anwendung
Eine einzige HTML-Datei mit eingebetteten Schriften, die ihren Datenbestand beim Speichern in sich selbst einbettet. Portabel, archivierbar, ohne externe Abhängigkeiten.
Zielgruppe und Vorkenntnisse
Das Werkzeug wendet sich an fachlich vorgebildete Anwender — Sachverständige für Immobilienbewertung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Bewertungsbezug, Mitarbeiter in Kreditinstituten und in der Immobilienverwaltung sowie Eigentümer mit größerem Bestand. Eine Vorkenntnis der Systematik der ImmoWertV wird vorausgesetzt; das Werkzeug erleichtert die rechnerische Durchführung einer Bewertung, ersetzt aber nicht das methodische Verständnis und die Sachverhaltswürdigung im Einzelfall.
Die abgebildeten Parameter — Normalherstellungskosten, Baupreisindex, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Bodenrichtwerte — entsprechen dem Stand, der in der jeweiligen Ausgabe ausgewiesen oder vom Anwender erfasst ist. Spätere Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse, geänderte Richtwerte oder Rechtsänderungen sind nicht automatisch enthalten und sind bei Bedarf manuell nachzuführen.
Hinweis zur fachlichen Eignung und Verantwortung. Die Software ist eine Machbarkeitsstudie für die Eigenverwendung des Autors. Sie ist nicht als alleinige Grundlage für Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch, für gerichtliche oder steuerliche Bewertungen, für Beleihungswertermittlungen im aufsichtsrechtlichen Sinne oder für sonstige verantwortliche Wertermittlungen im Rechtsverkehr vorgesehen. Wer das Werkzeug im beruflichen Kontext einsetzt, ist allein für die Validierung der Eingangsdaten, der Rechenwege und der Ergebnisse verantwortlich — eine eigene fachliche Plausibilisierung anhand der einschlägigen Vorschriften (ImmoWertV 2021, BelWertV, § 253 HGB) und der konkreten Sachverhaltsumstände ist in jedem Fall erforderlich. Hinweise auf Fehler oder methodische Unstimmigkeiten sind ausdrücklich willkommen und werden gepflegt; Kontakt über das Impressum. Mit der Inbetriebnahme der Software werden die Lizenzbedingungen der Werkstatt anerkannt.