FINANZSTRUKTUR VERMÖGENSPLANUNG
Version 2026.63.31 · Stand: 14. Oktober 2026
www.privatbilanz.de


KURZBESCHREIBUNG
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Modellhaftes Rechen- und Darstellungswerkzeug für die private
Finanz- und Vermögensplanung über lange Zeiträume. Die Software
läuft vollständig lokal in Ihrem Browser - ohne Installation, ohne
Datenabfluss, ohne Server-Anbindung. Alle Berechnungen erfolgen auf
Ihrem Gerät. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

Die Anwendung richtet sich an Privatpersonen, die ihre langfristige
finanzielle Situation selbstständig und strukturiert analysieren und
planen möchten - ein digitaler "zweiter Blick" auf Vermögensstruktur,
Liquiditätsverlauf, Rentenlücke und Steuerwirkung über Jahrzehnte.

Das Programm stellt ausdrücklich keine Steuer-, Rechts-, Anlage-
oder Versicherungsberatung dar. Die angezeigten Berechnungen, Be-
funde und Hinweise sind modellhafte Ergebnisse einer Software, die
auf den eingegebenen Daten und allgemeinen gesetzlichen Parametern
beruhen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch eine dafür
zugelassene Berufsperson.


SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
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  - Moderner Webbrowser (Chrome, Firefox, Edge, Safari) ab ca. 2022
  - Betriebssystem: Windows, macOS, Linux (alle aktuellen Versionen)
  - Kein Internet-Zugang erforderlich
  - Keine Installation - einmal die HTML-Datei öffnen genügt

  iPad und iPhone: Die Programmdatei lässt sich dort nicht direkt
  starten. Die Dateien-App zeigt HTML-Dateien nur als Vorschau an und
  führt das Programm dabei nicht aus; Safari öffnet keine lokal
  gespeicherten HTML-Dateien. Das liegt am Betriebssystem, nicht an der
  Bedienung. Wege:
    1. Am Computer arbeiten (Windows, macOS, Linux) - die getestete
       Umgebung.
    2. Die unveränderte Programmdatei über eine https-Adresse
       bereitstellen (z. B. eigener Webspace); dann läuft sie in Safari.
       Die Eingaben bleiben auf dem Gerät. Gesichert wird über
       Zahnrad -> "JSON-Export" und "JSON-Import"; eine gespeicherte
       HTML-Datei lässt sich auf dem iPad wieder nicht öffnen. Dort nie
       eine Datei mit eigenen Planungsdaten ablegen.
    3. Apps anderer Anbieter mit eingebautem Browser - können
       funktionieren, sind aber nicht getestet und nicht unterstützt.
  Die Bedienung per Touchscreen ist nicht geprüft; Hinweise, die beim
  Zeigen mit der Maus erscheinen, sind dort eingeschränkt.


ERSTE SCHRITTE
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  1. Datei "Finanzstruktur_Vermoegensplanung_2026_63_31.html"
     mit einem Doppelklick öffnen (oder: Rechtsklick -> "Öffnen mit
     Browser").

  2. Beim ersten Start: Willkommens-Dialog mit der Frage, ob die
     Benutzerverwaltung aktiviert werden soll.

     - "Ja, Benutzerverwaltung aktivieren" - anschließend Admin-
       Passwort festlegen. Die gespeicherte Datei ist dann beim
       Öffnen anmeldepflichtig. Zusätzliche Benutzer mit eingeschränk-
       ten Tab-Rechten (z. B. Partner) können später angelegt werden.

     - "Nein, ohne Anmeldung arbeiten" - die einfachere Variante für
       die alleinige Nutzung am eigenen Rechner. Die Datei öffnet sich
       künftig ohne Abfrage. Die Benutzerverwaltung lässt sich
       jederzeit nachträglich im Tab "Administration" aktivieren.

  3. Musterdaten importieren, um das Tool kennenzulernen:
     Zahnrad-Symbol -> "JSON-Import" -> einen der sieben Musterdaten-
     sätze auswählen. Hinweis: Der Import übernimmt nur die Planungs-
     daten; eine zuvor aktivierte Benutzerverwaltung bleibt unver-
     ändert.

  4. Eigene Planung: Tab "Stammdaten" befüllen, dann Reiter für Reiter
     durcharbeiten (Personen -> Vermögen -> Cashflow -> Analyse).

  5. Planung speichern: Schaltfläche "Speichern" oben rechts.
     Die erzeugte Datei enthält Ihre Eingaben und das komplette Tool
     in einer einzigen Datei - keine Daten werden extern gespeichert.


MUSTERDATENSÄTZE
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  Im Unterordner "Musterdatensaetze" finden Sie sieben
  vordefinierte Fälle zum Kennenlernen des Tools:

  01_Familie:         Familie mit zwei Kindern, Eigenheim, beide
                      angestellt, mit einem
                      ETF-Sparplan
  02_Single:          Alleinstehender Angestellter, Mieter, moderate
                      Vorsorge - zeigt das Langlebigkeitsrisiko
  03_Freiberufler:    Selbstständiger mit Basisrente und hoher
                      Sparquote - Musterfall solider Vorsorge
  04_Rentner:         Ehepaar im Ruhestand mit gesetzlicher Rente,
                      Betriebsrente und Depot-Entnahme; laufende
                      Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
  05_Beamter:         Beamter mit Pension und Eigenheim, Partnerin
                      gesetzliche Rente - Pensionslücke im hohen Alter
  06_Nebentätigkeit:  Angestellte mit freiberuflicher Nebentätigkeit -
                      zeigt die Trennung von Arbeitsentgelt und
                      Arbeitseinkommen in der Sozialversicherung
  07_Weiterbildung:   Paar mit berufsbegleitender Weiterbildung,
                      anschließendem Stellenwechsel und einer kleinen
                      Nebenbeschäftigung - zeigt den Abzug
                      tatsächlicher Werbungskosten und Unterhalt an
                      einen Elternteil

  VERSICHERUNGSPROFIL IM RUHESTAND - bitte pruefen
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  Das Modell erfasst den Kranken- und Pflegeversicherungsstatus fuer
  die ERWERBSPHASE. Fuer den Ruhestand fuehrt das Programm die
  EINDEUTIGEN Merkmale der Erwerbsphase fort und nimmt im uebrigen
  gesetzliche Versicherung an.

  Wer die Annahme nicht uebernehmen will, findet in den Stammdaten bei
  jeder Person das Feld "Versicherungsprofil im Ruhestand". Dort
  festgelegt, hat die Angabe Vorrang vor jeder Ableitung: gesetzlich
  oder privat, privater Jahresbeitrag samt Dynamik, Kinderlosigkeit und
  Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner.

  Das bloesse FESTSCHREIBEN aendert kein Ergebnis: Vorbelegt wird mit
  genau dem, was ohne Angabe abgeleitet wuerde. Erst eine Aenderung
  wirkt. Das Ausschalten stellt die Ableitung vollstaendig wieder her.

  Laeuft eine private Beitragszahlung bereits als eigene Ausgabenposition
  weiter, ist hier "privat" mit Beitrag 0 zu waehlen - sonst rechnet die
  Planung doppelt.

  Diese Annahme ist begruendet, aber sie ist eine Annahme. Die Lagen,
  in denen sie einen erheblichen Unterschied macht, meldet das
  Programm ausdruecklich in den Plausibilitaetspruefungen:

  - SVR-1: Wer in der Erwerbsphase KEINE gesetzlichen Beitraege
    traegt (typisch: privat versicherte Selbstaendige), wird im
    Ruhestand ohne ausdrueckliche Angabe trotzdem als gesetzlich
    versichert gerechnet. Laeuft daneben eine private Beitragszahlung
    als Ausgabenposition weiter, zahlt die Planung doppelt. SVR-1
    meldet ausserdem, wenn die Angaben der Erwerbsphase zur
    Kinderlosigkeit einander widersprechen oder wenn mehrere
    verschiedene private Jahresbeitraege in Betracht kommen - dann ist
    der Ruhestandsstatus nicht eindeutig ableitbar.

  - SVR-2: Wer neben der Rente weiter Arbeitseinkommen erzielt, zahlt
    darauf seit dieser Fassung Kranken- und Pflegebeitraege (§§ 237
    Satz 1 Nr. 3, 238, 248 SGB V). Ist die Taetigkeit HAUPTBERUFLICH
    selbstaendig, besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der
    Krankenversicherung der Rentner - diese Einordnung kann das
    Programm nicht selbst treffen.

  Hinweise zu einzelnen Musterfaellen
  -----------------------------------

  Die Musterdatensaetze sind Anschauungsmaterial, keine geprueften
  Referenzrechnungen. Zu drei Faellen:

  - Musterfall 03: Der Beitrag zum Versorgungswerk ist allein die
    Rentenposition ueber 18.000 EUR im Jahr. Die automatische
    Berechnung eines berufsstaendischen Beitrags ist fuer Martins
    Einkuenfte abgeschaltet, damit der Beitrag nicht doppelt zaehlt.

  - Musterfall 06: Kerstin fuehrt ihre freiberufliche Nebentaetigkeit
    sechs Jahre in den Ruhestand hinein. Der Fall loest deshalb
    bewusst den Hinweis SVR-2 aus.

  - Musterfall 07: Bei Tobias sind 1.150 EUR Werbungskosten des
    Lehrauftrags und 60 EUR Spende steuerlich erfasst, ohne dass
    ihnen eine eigene Zahlungsposition gegenuebersteht. Angenommen
    ist, dass beide Betraege in den pauschalen Lebenshaltungskosten
    enthalten sind. Wer den Fall anders liest, muss sie als eigene
    Ausgaben erfassen; die Liquiditaet 2026 sinkt dann um 1.210 EUR.

  Zum Musterfall 07
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  Dieser Fall ist bewusst um drei Punkte herum gebaut, die die
  übrigen sechs nicht zeigen:

  - Tatsächliche Werbungskosten. Nadine trägt für die Jahre 2026 bis
    2029 nachgewiesene Weiterbildungskosten von 6.800 EUR im Jahr an
    ihrer damaligen Lohnposition. Sie liegen über dem Arbeitnehmer-
    Pauschbetrag von 1.230 EUR und wirken deshalb in voller Höhe. Ab
    2030 läuft die neue Stelle - und die alten Kosten enden mit der
    alten Position. Wichtig für das Verständnis: Das Feld
    "Werbungskosten p. a." ist eine reine STEUER-Angabe und mindert
    die Liquidität nicht. Die Zahlungsseite steht als eigene
    Ausgabenposition daneben.

  - Kleine Einnahmen mit höheren Kosten. Tobias hat neben dem
    Ingenieurbüro einen Lehrauftrag mit 950 EUR Arbeitslohn und
    1.150 EUR nachgewiesenen Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-
    Pauschbetrag ist hier auf die Einnahmen gekürzt (§ 9a Satz 2
    EStG); die tatsächlichen Kosten wirken trotzdem voll und ergeben
    Einkünfte von minus 200 EUR, die mit dem Gewinn aus dem
    Ingenieurbüro ausgeglichen werden.

  - Habenzins und kleine Sonderausgaben. Als einziger Musterfall
    arbeitet 07 mit einem Guthabenzins (1,5 Prozent). Die laufende
    Spende von 60 EUR bleibt unter dem Sonderausgaben-Pauschbetrag
    von 72 EUR; die Vorlage für den Steuerberater weist deshalb die
    Aufstockung von 12 EUR aus, damit die Spalte aufgeht.


  Außergewöhnliche Belastungen in den Musterfällen 04 und 07
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  Zwei Fälle zeigen die beiden Zweige der §§ 33 und 33a EStG - sie
  unterscheiden sich grundlegend:

  - 04_Rentner trägt laufende Krankheitskosten von 3.600 EUR im Jahr
    nach § 33 EStG. Davon wirkt sich nur der Teil aus, der die
    ZUMUTBARE BELASTUNG übersteigt (§ 33 Abs. 3 EStG; sie richtet
    sich nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und
    Kinderzahl). Über den Horizont sind das rund 155.000 EUR
    Zahlung gegen rund 84.000 EUR Abzug.

  - 07_Weiterbildung trägt 4.800 EUR Unterhalt im Jahr an einen
    Elternteil nach § 33a Abs. 1 EStG. Hier gibt es keine zumutbare
    Belastung, dafür einen HÖCHSTBETRAG in Höhe des Grundfreibetrags,
    gemindert um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen
    Person über 624 EUR (§ 33a Abs. 1 Satz 5 EStG). Die Mutter hat
    9.600 EUR eigene Rente; abziehbar ist deshalb weniger als
    gezahlt wird.

  Wichtig in beiden Fällen: Gezahlt wird der volle Betrag - er
  mindert die Liquidität in voller Höhe. Nur der steuerliche Abzug
  ist gekürzt. Freibeträge ohne Zahlung (Ausbildungsfreibetrag
  § 33a Abs. 2, Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG)
  mindern dagegen nur das Einkommen; es fließt kein Geld.

  Hinweise der Plausibilitätsprüfung in den Musterfällen
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  Die Musterfälle lösen bewusst einige Hinweise aus - sie sind Teil
  des Lehrbeispiels und kein Datenfehler. Andere Hinweise dürfen dort
  NICHT erscheinen; das wird bei jeder Freigabe geprüft.

  Zeiträume mit offenem Ende: Bleibt bei einer Position der
  Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen das Feld "ab
  Jahr" oder "bis Jahr" LEER, gilt der Planungsbeginn beziehungsweise
  das Planungsende. Das Feld zeigt dann den tatsächlich wirksamen
  Rand als blassen Platzhalter an.

  Zulässige Werte bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen
  Belastungen und Leistungen nach § 35a EStG: Aufwendungen sind
  nicht negativ - ein Minuszeichen
  würde aus dem Aufwand einen Zufluss machen und die Liquidität
  erhöhen. Die Eingabe wird deshalb auf 0 zurückgesetzt. Dynamikraten
  sind auf plus/minus 100 Prozent im Jahr begrenzt; darüber entstehen
  über einen langen Horizont keine sinnvollen Zahlen mehr. Beides
  meldet die Plausibilitätsprüfung unter EX-10, damit eine
  stillschweigende Korrektur nach einem Import nicht unbemerkt bleibt.

  Kennungen: EX-10 = unzulässiger Betrag oder unplausible Dynamik bei
  Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen,
  EX-1 = Rente gegen Gehaltshistorie, EX-2 = Lebensführung
  gegen Destatis-Vergleichswert, EX-3 = Rentendynamik unter der
  Inflation, EX-8 = realer Habenzins negativ, EX-9 = Restschulden zum
  Renteneintritt, CF-DA = Höhe oder Dauer einer Ausgabe, CF-SVP =
  uneinheitliches Versicherungsprofil, E1 = zwei PKV-Beiträge einer
  Person.

  01_Familie:         EX-1 (Rente der Partnerin über dem Korridor -
                      Teilzeit heute, Vollzeit früher), EX-3 zweimal
  02_Single:          EX-3
  03_Freiberufler:    CF-DA (Lebensführung), EX-2 (1.001 EUR über dem
                      oberen Korridorwert), EX-3, EX-8, EX-9
  04_Rentner:         EX-3 zweimal, EX-8
  05_Beamter:         E1, EX-1, EX-3, EX-8
  06_Nebentätigkeit:  CF-SVP, EX-3, EX-8
  07_Weiterbildung:   EX-3 zweimal

  Alle sieben Fälle sind so erfasst, dass das Arbeitsentgelt mit dem
  Jahr vor dem Ruhestand endet. Wer einen Geburtsmonat einträgt, kann
  das Endjahr auf das Ruhestandsjahr setzen - das Übergangsjahr wird
  dann zeitanteilig gerechnet.


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
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  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Tab "Administration" öffnet der Block "Sicherheit" dasselbe
      Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus, die Content-Security-Policy
      im Klartext und die Liste der tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung. Auch das Speichern als HTML und
  der JSON-Im-/Export funktionieren unverändert; dabei wird nichts
  über das Netz gesendet, sondern nur eine lokale Datei geschrieben
  bzw. gelesen.

  Eine eigene Selbsttest-Kategorie (Tab Administration -> Selbsttest)
  prüft die Sperre bei jedem Lauf: CSP gesetzt, connect-src 'none'
  aktiv, default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen.


KONTAKT UND FEEDBACK
====================

  Das Tool ist Freeware und wird privat entwickelt. Rückmeldungen,
  Fehlerhinweise und Anregungen sind willkommen - per E-Mail an
  info@privatbilanz.de oder über die Projektseite
  www.privatbilanz.de.

  Der Entwickler erteilt keine individuellen Auskünfte zu Ihrer
  konkreten steuerlichen, rechtlichen oder anlagebezogenen Situation
  und kann sich dazu auch nicht äußern. Bitte richten Sie solche
  Fragen an eine dafür zugelassene Berufsperson (Steuerberater,
  Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapier-
  handelsgesetz, Versicherungsvermittler oder -berater nach § 34d
  GewO).

  Wer die Weiterentwicklung unterstützen möchte, kann dies auf zwei
  Wegen tun. Der Hinweis befindet sich auf der Webseite
  www.privatbilanz.de an einer von Download und Produktinformation
  räumlich getrennten Stelle:

    - Zuwendung über PayPal (als Spende gekennzeichnet). Die
      Zahlungsabwicklung erfolgt durch PayPal (Europe) S.à r.l. et
      Cie, S.C.A., Luxemburg.

    - Zuwendung per Banküberweisung (SEPA). Die Kontodaten werden
      auf kurze E-Mail-Anfrage an info@privatbilanz.de mitgeteilt.

  Die Zuwendung ist ausdrücklich freiwillig, in keiner Weise
  Voraussetzung für die Nutzung der Software und rechtlich eine
  Schenkung im Sinne des § 516 BGB.


VERWENDETE DRITTKOMPONENTEN UND LIZENZEN
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  Alle nachfolgend genannten Drittkomponenten sind direkt in die
  HTML-Datei eingebettet (Chart.js als Inline-Script, Schriftarten
  als Base64-WOFF2 im @font-face-Block). Es findet zur Laufzeit
  kein Nachladen von Content-Delivery-Netzen statt - das Tool läuft
  vollständig offline. Die Schriften wurden unverändert übernommen
  (Reserved-Font-Name-Klausel der OFL ist damit nicht einschlägig).

  Chart.js (Visualisierungsbibliothek, Version 4.4.0)
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    Copyright:  © 2014-2024 Chart.js Contributors
    Bezugs-
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    Lizenz-
    text:      https://opensource.org/licenses/MIT

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  von Copyright-Hinweis des/der Schrift-Autoren und Verweis auf den
  Lizenztext) sind durch diesen Abschnitt sowie durch den entspre-
  chenden Hinweis im Software-internen Impressum (Schaltfläche
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RECHTLICHE HINWEISE
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  Keine Steuerberatung - Keine Rechtsberatung - Keine Anlageberatung
  - Keine Versicherungsberatung.

  Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer,
  Rechtsanwalt, Anlageberater, Versicherungsberater oder Versiche-
  rungsvermittler und verfügt über keine entsprechende berufsrecht-
  liche Zulassung. Er ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen
  Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungs-
  gesetz (StBerG) befugt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen
  im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

  Die Software ist ein neutrales, modellhaftes Rechen- und Darstel-
  lungswerkzeug. Die angezeigten Berechnungen, Befunde und Hinweise
  sind nicht auf den konkreten Einzelfall ausgerichtet, sondern
  beschreiben rein rechnerische Modellaussagen. Sie stellen keine
  Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versiche-
  rungsbezogenen Sinne dar.

  Durch die Nutzung der Software kommt zwischen Nutzer und Entwickler
  keine Beratungsbeziehung und kein Beratungsvertrag zustande.

  Alle Ergebnisse sind mit Sorgfalt errechnet, aber ohne jede Gewähr.
  Die steuerrechtlichen Parameter entsprechen der Rechtslage Stand
  1. Januar 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024,
  BGBl. I Nr. 449). Änderungen ab 2027 sind nicht automatisch ent-
  halten und müssen bei Bedarf in den Stammdaten manuell nachgeführt
  werden.

  Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungs-
  bezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine
  zugelassene Berufsperson erforderlich - steuerlich durch einen
  Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, rechtlich durch einen Rechts-
  anwalt (bei Erbrecht: Notar oder Fachanwalt für Erbrecht), anlage-
  bezogen durch einen nach §§ 64 ff. WpHG zugelassenen Anlageberater,
  versicherungsbezogen durch einen nach § 34d GewO zugelassenen Ver-
  mittler oder Berater. Die Software ist in keinem dieser Bereiche
  ein Ersatz für diese Beratung.

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