FINANZSTRUKTUR Starter
Rentenblick · Rechtsstand 2026
v2026.2.3

Deine Eckdaten

Was du regelmäßig ins Depot steckst.
Langfristiger Durchschnitt Aktien-ETF.
Deine Rentenlücke in heutiger Kaufkraft
pro Monat — so viel fehlt dir zum gewohnten Lebensstandard.

Rentenblick — heute vs. im Alter

Bedarf im Alter
Gesetzliche Rente
Aus Depot
Lücke
Einordnung:
So rechnen wir die Auszahlung aus dem Depot

Der Wert deines Depots zum Renteneintritt — bereits in heutige Kaufkraft umgerechnet und nach Abzug der Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs — wird gleichmäßig auf die Jahre vom Renteneintritt bis zum 90. Lebensjahr verteilt. Daraus folgen drei Vereinfachungen:

  • Lineare Auszahlung. Jeden Monat fließt der gleiche Betrag aus dem Depot — kein Anpassen an Marktphasen, kein Aufzehren des Restbestands über die Zeit.
  • Keine Verzinsung in der Auszahlungsphase. Das noch nicht ausgezahlte Kapital bleibt rechnerisch unverzinst (real 0 % Rendite). Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne nach Renteneintritt werden hier nicht modelliert.
  • Steuer einmalig zum Renteneintritt. Die Abgeltungsteuer auf den gesamten Wertzuwachs wird zum Renteneintritt in einem Schritt abgezogen, nicht — wie tatsächlich — erst bei der jeweiligen Auszahlung über die Jahre verteilt.

Diese Vereinfachungen sind eher konservativ: Bei einer realen Rendite über 0 % in der Auszahlungsphase läge der monatliche Auszahlbetrag etwas höher. Im Vollmodell auf www.privatbilanz.de wird die Auszahlungsphase detaillierter abgebildet.

Weitere Vereinfachungen: Die Netto-Rente entsteht aus der Bruttorente durch Abzug von rund 11 % Kranken- und Pflegebeiträgen in der KVdR (7,3 % halber allg. KV-Satz + 1,45 % halber Zusatzbeitrag + 1,8 % PV-AN-Anteil + 0,6 % Kinderlos-Zuschlag) und einer pauschalen Steuerquote, die das Kohortenprinzip der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 EStG, 100 % Besteuerungsanteil ab Renteneintritt 2058) bereits berücksichtigt — Netto-/Brutto-Faktor 0,82. Bei der Pension wird analog mit dem Faktor 0,78 gerechnet (volle Steuerpflicht nach § 19 Abs. 2 EStG, kein SV-Abzug, jedoch PKV-Eigenanteil mit Beihilfe 70 % im Ruhestand). Beide Faktoren sind Mittelwerte; bei sehr niedriger oder sehr hoher Bruttorente/Pension liegen die effektiven Netto-Verhältnisse leicht ober- oder unterhalb. Beim Depot wird die jährliche Vorabpauschale dynamisch modelliert (BMF-Basiszins 3,20 % × Basisertragsfaktor 0,7 × Aktien- Teilfreistellung 0,7 × Abgeltungsteuer), dabei bezogen auf den Depotwert zu Jahresbeginn (§ 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG) und auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG) — bei sehr niedriger Rendite entfällt sie damit ganz oder teilweise. Beim Verkauf werden die bereits angesetzten Vorabpauschalen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG vom Veräußerungsgewinn abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Monatliche Sparraten werden durch Verzinsung mit halber Jahresrendite im Einzahlungsjahr approximiert.

Lebenshaltungskostenpyramide — was deckt deine Rente?

Deine Ausgaben im Alter nach Priorität, aufgeteilt auf die typische Kostenstruktur eines Single-Haushalts in Deutschland. Die Summe aller Ebenen entspricht deinem monatlichen Bedarf. Die rote Linie zeigt, wie weit dein Budget aus Rente und Depot reicht.

Gedeckt durch Rente & Depot
Noch nicht gedeckt
Dein Budget

Dein Depot bis zur Rente

So entwickelt sich deine Sparrate über die Jahre. Die Zahl „später auf dem Konto" wirkt groß, aber viel davon wird durch die Inflation aufgefressen. Entscheidend ist, was das Geld in heutigem Wert bedeutet.

Das zahlst du ein
Am Ende auf dem Konto
In heutigem Geld
Gewinn durch Zinsen, Kursgewinne etc.

Hebel-Rechner — was passiert, wenn du etwas änderst?

Spiel mit den drei Reglern und schau, wie sich dein späteres Vermögen verändert. Der Vergleich rechts zeigt den entscheidenden Punkt: Wer früher anfängt, hat am Ende deutlich mehr — auch bei gleicher Sparrate.

Sparrate — €/Monat
0 €1.000 €
Rendite pro Jahr — %
2 %8 %
Startalter — Jahre
1850

Dein nächster Schritt

Eröffne ein Depot und richte einen Sparplan ein.

Mehr braucht es für den Anfang nicht. Die meisten Online-Broker in Deutschland bieten kostenfreie Depotführung und ETF-Sparpläne ab einem Euro pro Monat. Für die Eröffnung brauchst du deinen Personalausweis und etwa fünfzehn Minuten Zeit. Die Auswahl eines breit gestreuten Welt-ETF (zum Beispiel auf den MSCI World oder FTSE All-World) ist für den Einstieg in aller Regel völlig ausreichend — die Feinjustierung kannst du später immer noch machen.

Ausblick: Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und wird Anfang 2027 eingeführt — eine staatlich geförderte Variante der klassischen ETF-Anlage mit steuerlichen Vorteilen. Dieser Starter bildet das Altersvorsorgedepot nicht ab; für eine gezielte Berechnung gibt es den separaten Rechner Finanzstruktur Altersvorsorge auf privatbilanz.de/altersvorsorge.html. Wer jetzt schon mit einem gewöhnlichen ETF-Depot anfängt, verliert dadurch nichts — der Einstiegszeitpunkt zählt mehr als die exakte Produktwahl. Das zeigt dir der Hebel-Rechner oben.

Was dieses Tool nicht beantwortet

Damit der Starter niederschwellig bleibt, lässt er bewusst mehrere Dinge weg, die im Einzelfall einen erheblichen Unterschied machen können. Wenn dich einer dieser Punkte betrifft, ist die Tool-Aussage entsprechend zu relativieren — oder du wechselst für eine konkrete Frage in das Vollmodell auf www.privatbilanz.de oder zu einer fachkundigen Beratungsperson.

Familie und Lebenssituation

  • Splittingverfahren nach § 26b Einkommensteuer­gesetz. Das Tool unterstellt durchgängig Einzelveranlagung. Bei Heirat sinkt die Steuerbelastung, insbesondere in Alleinverdiener- Konstellationen oft erheblich.
  • Kindererziehungszeiten nach § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Pro Kind werden bis zu drei Jahre als Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben (für ab 1992 geborene Kinder, ein Entgeltpunkt je Jahr). Im Tool nicht berücksichtigt.
  • Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung nach §§ 32 Absatz 6, 31 Einkommensteuergesetz. Das Tool erfasst nur den Kinderlosen-Zuschlag der Pflegeversicherung, nicht den steuerlichen Kinderfreibetrag oder das Kindergeld.
  • Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuer­gesetz. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Übergangsgeld sind selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Im Tool nicht modelliert.
  • Familienversicherung nach § 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Studenten, Auszubildende und junge Berufs­einsteiger sind häufig beitragsfrei mitversichert; das Tool unterstellt eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Erwerbs- und Existenzrisiken

  • Erwerbsminderungsrente nach § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und private Berufsunfähigkeit. Statistisch wird etwa jeder Vierte berufsunfähig — das größte unsichtbare Risiko in der Vorsorge junger Erwerbstätiger. Das Tool berechnet ausschließlich die Regelaltersrente.
  • Hinterbliebenenversorgung nach §§ 46 ff. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Witwen-, Witwer- und Waisenrente) beziehungsweise §§ 16 ff. Beamtenversorgungsgesetz. Im Tool nicht abgebildet.
  • Mehrere Einkunftsarten parallel. Das Tool unterstellt eine einzige Haupteinkunftsart pro Person. Nebentätigkeit, Vermietung oder zusätzliche Selbstständigkeit verändern aber die Steuerprogression.
  • Selbstständigkeit. Tarif § 18 Einkommensteuer­gesetz, freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, Künstler­sozialkasse, eigene Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht enthalten; ein Einkommenstyp „Selbstständig" fehlt bewusst.

Modell- und Marktannahmen

  • Aktueller Rentenwert konstant bei 42,52 €. Tatsächlich passt sich der Rentenwert jährlich nach § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch der Lohnentwicklung an. Über 40 Jahre Anspardauer kann die Differenz erheblich sein.
  • Konstantes Reallohn-Niveau über das gesamte Erwerbsleben. Das Tool unterstellt, dass dein heutiges Bruttogehalt in heutiger Kaufkraft bis zum Rentenbeginn unverändert bleibt. Wer eine typische Karriereentwicklung durchläuft (Beförderungen, Wechsel ins obere Drittel der Verteilung), sammelt tendenziell mehr Entgeltpunkte als hier modelliert. Umgekehrt: Erwerbslücken, Teilzeitphasen und Branchenwechsel ins untere Drittel verringern den späteren Anspruch.
  • Werkstudenten-Privileg ohne Stundenprüfung. Der Einkommenstyp „Werkstudent" unterstellt, dass die 20-Wochenstunden-Grenze während der Vorlesungszeit eingehalten wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Wer dauerhaft mehr arbeitet, verliert das Privileg und wird voll sozialversicherungspflichtig — das Tool prüft die Stunden nicht.
  • Inflation als Konstante 2,3 %. Tatsächlich volatil — Bandbreite der letzten Jahre 0 % bis über 8 %. Der reale Endwert kann entsprechend abweichen.
  • Rendite als Punktschätzung ohne Bandbreite. Keine Szenarioanalyse, kein „Sequence-of-Returns"-Risiko in der Auszahlungsphase.
  • Reformrisiken bei Solidaritätszuschlag, Beitragsbemessungsgrenzen, Doppelbesteuerungsfragen und der schrittweisen Einführung des Altersvorsorgedepots ab 2027. Das Tool arbeitet auf Rechtsstand 2026 und kann politische Änderungen nicht antizipieren.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie soll dir helfen, die Tool-Ergebnisse in den richtigen Kontext zu setzen — nicht verunsichern. Für eine Einzelfallbetrachtung ist eine zugelassene Berufsperson (Steuerberater, Honorarberater, Versicherungsberater) der richtige Weg.