FINANZSTRUKTUR STARTER PLUS
Version 2026.4.22 · Stand: 19. Juli 2026
www.privatbilanz.de


KURZBESCHREIBUNG
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Erweiterte Einstiegssoftware für junge Erwachsene zwischen Ausbildung
und Mitte 30, die einen ersten strukturierten Blick auf ihre lang-
fristige Finanzlage werfen wollen - und dabei zusätzlich die Riester-
Rente einbeziehen möchten. Die Anwendung führt durch eine kurze
geführte Eingabe (acht Schritte) und zeigt Sparpläne, Depotentwicklung,
gesetzliche Rentenprognose, Riester-Endkapital und ihre Wirkung auf
die spätere Entnahmephase. Ergänzend zeigt sie eine Lebenshaltungs-
kostenpyramide, ein Bedürfnis-Deckungsprofil nach der Bedürfnis-
hierarchie von Maslow (auf welcher Stufe ein etwaiger Fehlbedarf
zuerst einschlägt) und einen interaktiven Hebel-Rechner, mit dem sich
Sparrate, Rendite, Startalter und Anfangsbestand unmittelbar in ihren
Folgen vergleichen lassen.

Die Software läuft vollständig lokal in Ihrem Browser - ohne
Installation, ohne Datenabfluss, ohne Server-Anbindung. Alle
Berechnungen erfolgen auf Ihrem Gerät. Ihre Eingaben verlassen
den Browser nicht. Diese Eigenschaft ist technisch abgesichert
(Content-Security-Policy mit connect-src 'none') und über den
Status "Lokal · keine autom. Übertragung" oben rechts im Kopf
nachprüfbar: ein Klick öffnet die Sicherheitsprüfung mit der
aktiven Netzwerksperre im Klartext und der Liste der tatsächlich
geladenen Ressourcen.

Wer eine umfassendere Planung mit Immobilien, Beteiligungen,
mehreren Depots, Best- und Worst-Case-Szenarien und Druckreport
benötigt, sollte zur Vollversion "Finanzstruktur Vermögensplanung"
greifen. Wer keinen Riester-Vertrag hat oder ihn bewusst aussparen
möchte, kommt mit der schlankeren Variante "Finanzstruktur Starter"
aus. Alle drei Programme stehen kostenfrei unter www.privatbilanz.de
zur Verfügung.


SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
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  - Moderner Webbrowser (Chrome, Firefox, Edge, Safari) ab ca. 2023
  - Betriebssystem: Windows, macOS, Linux (alle aktuellen Versionen)
  - Kein Internet-Zugang erforderlich
  - Keine Installation - einmal die HTML-Datei öffnen genügt


ERSTE SCHRITTE
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  1. Datei "Finanzstruktur_Starter_Plus_2026_4_20.html" mit einem
     Doppelklick öffnen (oder: Rechtsklick -> "Öffnen mit Browser").

  2. Der Einstiegs-Assistent führt in acht Schritten durch die
     ersten Eingaben:

       (1) Geburtsjahr
       (2) Beschäftigungsstatus (Angestellte, Auszubildende,
           Werkstudenten, Beamte, Referendare, Minijob, BAföG) - bei
           Auszubildenden gilt die Geringverdienergrenze (bis 325 €
           trägt der Arbeitgeber die SV-Beiträge allein), bei Referendaren
           zusätzlich der erwartete Status nach der Prüfung
       (3) Bruttoeinkommen pro Monat
       (4) Bundesland und Kirchensteuerpflicht
       (5) Aktuelle Sparrate
       (6) Heutiger Depotbestand
       (7) Werte aus der Renteninformation der Deutschen
           Rentenversicherung (sofern vorhanden)
       (8) Angaben zu einem bestehenden Riester-Vertrag
           (Vertragsguthaben, monatlicher Eigenbeitrag, Kinder vor
           und ab 2008). Ein ruhender Vertrag ohne aktuelle
           Einzahlungen kann ebenfalls erfasst werden: monatlicher
           Eigenbeitrag 0 € eintragen, das bereits angesparte
           Guthaben fließt dann mit der angenommenen Rendite weiter
           in die Berechnung ein.

  3. Anschließend werden die Auswertungen gezeigt: Eckdaten,
     Entwicklung des Depots, voraussichtliche gesetzliche Rente,
     Riester-Endkapital und sich daraus ergebende monatliche
     Riester-Rente, Rentenblick "heute gegenüber Renteneintritt"
     sowie die Lebenshaltungskostenpyramide.

  4. Im Hauptformular zur gesetzlichen Rente stehen drei Modi zur
     Auswahl: "Direkt" übernimmt den von der Rentenversicherung
     hochgerechneten Wert, "Hybrid" verbindet die bisher erreichte
     Anwartschaft mit einer Hochrechnung der verbleibenden Jahre,
     und "Hochrechnung" arbeitet ausschließlich mit dem
     Bruttoeinkommen, falls keine Renteninformation vorliegt. Im
     Hybrid-Modus kann der bisher erreichte Wert wahlweise als
     Eurobetrag oder als Rentenpunkte (Entgeltpunkte) eingegeben
     werden; beides ist mathematisch gleichwertig. Liegen sowohl
     der voraussichtliche Wert als auch die bisher erreichte
     Anwartschaft vor und weichen die beiden Modi um mehr als zehn
     Prozent voneinander ab, wird ein Hinweis eingeblendet, der die
     Hintergründe (etwa Karrieresprung, Teilzeit, berufliche
     Auszeit) einordnet. Eine Status-Zeile unter den drei Modus-
     Schaltflächen weist jeweils aus, welcher Wert die Berechnung
     in der aktuellen Auswahl speist.

  5. Die Berechnung des Riester-Endkapitals und der daraus folgenden
     monatlichen Rente bildet die anteilige Zulagenkürzung nach § 86
     Absatz 1 Satz 5 Einkommensteuergesetz ab. Unterschreitet der
     gezahlte Eigenbeitrag den Mindesteigenbeitrag, wird die Zulage
     in dem Verhältnis gekürzt, in dem der Eigenbeitrag zum
     Mindesteigenbeitrag steht; bei einem Eigenbeitrag von 0 € (etwa
     bei einem ruhenden Vertrag) entfällt die Zulage vollständig.
     Das bereits angesparte Vertragsguthaben läuft auch in diesem
     Fall mit der angenommenen Rendite weiter. Die Kennzahl
     "Zulagen pro Jahr" weist neben dem tatsächlich gewährten
     Betrag in Klammern den vollen Anspruch aus, sobald eine
     Kürzung greift.

  6. Mit dem Hebel-Rechner Ergebnisse durchspielen: Sparrate,
     Rendite, Startalter und Anfangsbestand lassen sich einzeln
     verändern, die Auswirkung auf das Endkapital wird unmittelbar
     dargestellt.

  7. Hinweise zu möglichen nächsten Schritten lesen. Diese sind
     allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung
     (siehe Abschnitt "Rechtliche Hinweise").

  8. Speichern und Laden:
     - Mit "Werte exportieren" lassen sich die Eingaben als JSON-
       Datei sichern.
     - Mit "Werte importieren" können sie wieder eingelesen werden.
     - Mit "Speichern" wird die HTML-Datei mit dem aktuellen
       Stand der Eingaben gesichert. Die erzeugte Datei enthält
       Ihre Eingaben und das komplette Tool in einer einzigen
       Datei.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.22
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  Textkorrektur (Konsistenz mit Starter).

  Dokumentation
    - Der Hinweis zur früheren Altersrente (ab 63) sagte noch, das Tool zähle
      „nur die Jahre ab heute". Tatsächlich wird die gesetzliche Rente seit
      Version 2026.4.7 (Hochrechnungsmodus) aus einer lückenlosen Beitragszeit
      ab Alter 23 hochgerechnet — der Hinweistext ist entsprechend korrigiert.
      Die Berechnung selbst bleibt unverändert.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.21
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 19. Juli 2026.

  Ergebnis-Gültigkeit
    - Ungültige Eingaben sperren jetzt ALLE Ergebnisbereiche: Neben Überschrift
      und Kennzahlen (einschließlich der Kennzahl „Lücke") werden beide
      Diagramme, der Kontexttext, die Kostenpyramide, das Bedürfnis-
      Deckungsprofil, die Depot-Anzeige und die Riester-Endkapital-Kennzahl
      geleert. Vorher konnten dort widersprüchliche, scheinbar gültige Werte
      stehen bleiben (Befund 1).

  Tests
    - Neuer Oberflächentest prüft die sichtbaren Ergebnisbereiche beider Tools
      in einer simulierten Dokumentoberfläche (nicht mehr nur den Rechenkern).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.20
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  Abschluss der Import-Härtung auf Grundlage der Toolprüfung vom 19. Juli 2026
  (17. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.

  Import und Datenintegrität
    - Die Erkennung des Dateiformats arbeitet jetzt durchgängig fail-closed —
      im Zweifel wird abgebrochen, nie geraten. Der Format-Marker
      (Schema-Version in den Metadaten) ist PFLICHT: Fehlt er oder ist er
      ungültig, wird die Datei abgelehnt und die Bildschirmwerte bleiben
      unverändert. Zuvor wurde eine aktuelle Datei ohne Marker fälschlich als
      uraltes Starter-Format behandelt und dabei Kinderzahl, Dienstjahre und
      sämtliche Riester-Daten still verworfen — an der neuen Pflichtprüfung
      vorbei (Befund H-01).
    - Nur Dateien, die eindeutig dem alten Starter-Format (1.x) entsprechen
      und KEINE Merkmale des aktuellen Formats tragen, werden noch ohne Marker
      migriert. Dateien, die eine alte Version deklarieren, aber aktuelle
      Plus-Daten enthalten (in sich widersprüchlich), werden ebenfalls
      abgelehnt statt still beschnitten.

  Tests
    - Jeder Zweig der Formaterkennung ist jetzt als Laufzeittest abgedeckt:
      fehlende/leere/falsch typisierte Metadaten, widersprüchliche und
      unbekannte Versionen, leere Objekte (alle abgelehnt, Oberfläche
      unverändert) sowie die Positivfälle — vollständige aktuelle Datei
      (wertgleich übernommen), altes 1.x-Format flach und geschachtelt,
      tolerantes 2.0-Format (Befund M-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.19
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  Vervollständigung der Importprüfung auf Grundlage der Toolprüfung vom
  19. Juli 2026 (16. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.

  Import und Datenintegrität
    - Die Pflichtprüfung des eigenen Sicherungsformats (Schema 2.1) umfasst jetzt
      ALLE Felder, die beim Export tatsächlich geschrieben werden und Berechnungen
      beeinflussen — auch Kirchensteuer, Kinderzahl, bisherige Dienstjahre,
      Renten- und Zielangaben sowie sämtliche Riester-Daten. Da eine vollständige
      Exportdatei jeden dieser Schlüssel immer enthält (auch mit Wert 0, „nein"
      oder leer), zeigt ein FEHLENDER Schlüssel eine beschädigte oder manipulierte
      Datei an; der Import bricht dann ab, statt still Standardwerte einzusetzen.
      Zuvor galten diese Felder fälschlich als optional und konnten unbemerkt
      verloren gehen (z. B. eine aktivierte Kirchensteuer oder eingetragene
      Dienstjahre). Nur reine Metadaten und das nicht ausgewertete Annahmefeld
      bleiben optional (Befund H-01).

  Tests
    - Ein datengetriebener Mutationstest entfernt jedes einzelne Pflichtfeld aus
      einem vollständigen Export und erwartet jeweils den Importabbruch; ein
      Drift-Wächter stellt sicher, dass Export- und Pflichtliste übereinstimmen
      (Befund M-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.18
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  Verbindliche Strukturprüfung des Importformats auf Grundlage der Toolprüfung
  vom 18. Juli 2026 (15. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.

  Import und Datenintegrität
    - Eine als aktuelles Format (Schema 2.1) gespeicherte Datei muss vollständig
      sein. Fehlen ganze Blöcke (z. B. Stammdaten, Einkommen, Depot) oder zentrale
      Pflichtfelder (Geburtsjahr, Status, Bundesland, Renteneintrittsalter,
      Bruttogehalt, Depotangaben, Rentenmodus, Riester-Status), wird der Import
      jetzt abgebrochen; deine bereits eingegebenen Werte auf dem Bildschirm
      bleiben unverändert. Zuvor wurden solche Lücken stillschweigend mit
      Standardwerten gefüllt — ein fehlendes Geburtsjahr etwa hätte die
      Depotlaufzeit und damit das Ergebnis stark verfälscht, ohne Hinweis
      (Befund H-01). Ältere Dateien (Schema 2.0 und 1.x) werden wie bisher
      tolerant migriert. (Hinweis: In Version 2026.4.19 wurde die Pflichtliste
      auf ALLE fachlich wirksamen Exportfelder erweitert — siehe unten.)

  Tests
    - Neue negative Importtests prüfen, dass unvollständige 2.1-Dateien abgelehnt
      werden und dass die Prüfung vor jeder Bildschirmänderung greift (Befund M-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.17
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  Vervollständigung der Importprüfung auf Grundlage der Toolprüfung vom
  18. Juli 2026 (14. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.

  Import und Datenintegrität
    - Beim Import eines Referendar-Datensatzes werden jetzt auch VOLLSTÄNDIG
      FEHLENDE Pflichtfelder erkannt: Fehlt der Zielstatus- oder der Zielgehalts-
      Schlüssel ganz (oder fehlt der komplette Einkommensblock), setzt das Tool
      zwar weiterhin einen Standardwert (beamter bzw. 1.500 €), meldet dies aber
      jetzt ausdrücklich als Warnung — statt es stillschweigend anzunehmen. So
      erkennt man, dass eine unvollständige Datei eine Beamtenlaufbahn unterstellt
      hat (Befund H-01). Zuvor blieb nur ein leerer, aber vorhandener Zielstatus
      nicht unbemerkt; ein ganz fehlender Schlüssel schon.

  Tests
    - Der Import-Regressionstest führt jetzt die ECHTE DOM-Übernahmefunktion
      gegen einen Test-Stummel aus und prüft tatsächlich entfernte Schlüssel
      sowie den ganz fehlenden Einkommensblock (Befund M-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.16
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  Behebung eines Importfehlers auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026
  (13. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang bleiben unverändert.

  Import und Datenintegrität
    - Beim Import einer Referendar-Datei ohne gültigen Zielstatus (beamter oder
      angestellt) wurde bisher der zuletzt in der Oberfläche gewählte Zielstatus
      beibehalten. Dieselbe Datei konnte dadurch — je nach vorherigem Zustand —
      als spätere Beamtin/späterer Beamter oder als angestellt gerechnet werden
      (Unterschied bis über 1.600 € Monatsversorgung), ohne Hinweis. Jetzt wird
      der Zielstatus eines Referendar-Datensatzes verbindlich geprüft, bei Fehlen
      auf „beamter" gesetzt und als Warnung gemeldet; das Auswahlfeld wird bei
      jedem Import eindeutig gesetzt. Das Importergebnis hängt damit nicht mehr
      vom vorherigen Sitzungszustand ab (Befund H-01). Ein Import-Laufzeittest
      mit zwei unterschiedlichen Ausgangszuständen sichert dies ab.

  Dokumentation
    - Auch die untergeordneten Kommentare des Export-/Import-Moduls nennen jetzt
      durchgängig Schema 2.1 (Befund N-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.15
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  Feinschliff auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026 (12. Runde).
  Zwei sichtbare Korrekturen; Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.

  Bedienung
    - Bei den bisherigen Dienstjahren wird jetzt der tatsächlich zulässige,
      altersabhängige Höchstwert angezeigt: als Obergrenze am Eingabefeld und
      im Fehlertext (z. B. „0 bis 4" bei einem 20-Jährigen) statt pauschal
      „0 bis 45". So ist erkennbar, welcher Wert zulässig ist (Befund M-01).

  Fachliche Genauigkeit
    - Der Ergebnis-Hinweis zur Beamtenpension nennt für den Versorgungsabschlag
      jetzt den zutreffenden § 14 Absatz 3 Beamtenversorgungsgesetz (Absatz 2 ist
      weggefallen) und bindet die abschlagsfreie 45-Jahre-Ausnahme an den
      Ruhestand auf Antrag (§ 52 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz) (Befund N-01).
    - Der Kopfkommentar des Export-/Import-Moduls beschreibt jetzt korrekt das
      aktuelle Exportformat (Schema 2.1) und die weiterhin lesbaren Altschemata
      2.0 und 1.x (Befund N-02).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.14
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026 (11. Runde).
  Schwerpunkt: Beamtenpension, Datenintegrität beim Export/Import und
  Dokumentationsstand. Datenstruktur des Exports wird auf Schema 2.1 gehoben
  (ältere Dateien werden weiterhin gelesen).

  Berechnung und Recht
    - Beamtenpension: Bei Ruhestand ab 65 mit Versorgungsabschlag wird die
      abschlagsfreie Ausnahme nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz (ab 65
      und mindestens 45 berücksichtigungsfähige Jahre) offengelegt. Der
      ausgewiesene Wert bleibt bewusst konservativ MIT Abschlag; der abschlags-
      freie Betrag wird als obere Bandbreite am Ergebnis genannt. Eine
      automatische Bejahung allein aus dem Dienstjahre-Feld findet nicht statt,
      weil § 14 Abs. 3 weitere Zeiten einbezieht (Befund H-01).

  Export und Import
    - Bisherige Dienstjahre werden beim Export nicht mehr auf ganze Jahre
      gerundet; Teiljahre (z. B. 8,5) überstehen den Export-Import-Rundlauf
      unverändert (Befund H-02).
    - Der Import prüft dieselben Grenzen wie das Formular: Zielgehalt
      1.500 € bis 20.000 €, bisherige Dienstjahre bis zum persönlichen Maximum
      (Alter minus frühestem Diensteintritt). Die Fehlermeldung zum Zielgehalt
      nennt nun die richtige Obergrenze (Befund M-01).
    - Export-Schema 2.1: Der Kinderschlüssel heißt jetzt eindeutig
      „kinder_gesamt". Beim Import einer älteren Datei, deren Feld noch die
      Bedeutung „Kinder unter 25" hatte (Version 2026.4.8 oder älter), erscheint
      ein Hinweis, die Gesamtzahl der Kinder zu prüfen — der Wert wird nicht
      stillschweigend umgedeutet (Befund M-02).

  Dokumentation und Tests
    - Startdatei in dieser Anleitung und Modellgrenzen auf Version 2026.4.14
      fortgeschrieben (Befunde N-01, N-02).
    - Die mitgelieferte Testsammlung ist wieder vollständig grün und deckt die
      neuen Regeln ab (45-Jahre-Ausnahme, Dezimal-Rundlauf, Importgrenzen,
      Kindersemantik-Erkennung) (Befund M-03).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.13
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026 (10. Runde).
  Schwerpunkt: fachliche Plausibilität der Eingabegrenzen; Datenstruktur und
  Funktionsumfang bleiben unverändert.

  Eingabeprüfung
    - Referendar-Zielgehalt: fachlich plausible Obergrenze (1.500 € bis 20.000 €
      brutto/Monat statt bis 100.000 €), in Hauptformular und Assistent identisch.
      Unrealistisch hohe Werte erzeugen kein scheinbar belastbares Ergebnis mehr
      (Befund 1).
    - Bisherige Dienstjahre: Teiljahre erlaubt (§ 14 Abs. 1 BeamtVG rechnet
      anteilig; kein Runden mehr) und eine Alters-Plausibilität — nicht mehr
      Dienstjahre als seit dem frühesten Diensteintritt möglich (Befund 2).

  Dokumentation
    - Der weggelassene Pflege-Beitragsabschlag ab dem 2. Kind unter 25 wird jetzt
      direkt am Kinderfeld erläutert; der interne Parameter kinderUnter25 heißt
      nun kinderGesamt (Befund 3).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.12
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026 (9. Runde).
  Schwerpunkt: Feineinstellung der Pflegeversicherung und robustere Eingabe-
  prüfung; Datenstruktur und Funktionsumfang bleiben unverändert.

  Berechnung und Recht
    - Pflegeversicherung: Der Beitragsabschlag ab dem 2. Kind (§ 55 Abs. 3a
      SGB XI, nur Kinder unter 25) wird nicht mehr angewandt. Ein einzelnes
      Gesamtzahl-Feld kann Elterneigenschaft (Zuschlag lebenslang) und Kinder
      unter 25 nicht sauber trennen; es bleibt nur der lebenslange Kinderlosen-
      Zuschlag. Das vermeidet ein bei erwachsenen Kindern zu hoch ausgewiesenes
      Netto (Befund 1).

  Eingabeprüfung
    - Referendar-Zielgehalt: einheitliche Unter- und Obergrenze (1.500 € bis
      100.000 € brutto/Monat) in Hauptformular und Einstiegsassistent; unplausible
      Werte wie 999.999 € erzeugen keine scheinbare „Keine Lücke" mehr (Befund 2).
    - Kinderzahl (0–12) und bisherige Dienstjahre (0–45) fließen ins Ergebnis-Gate;
      Werte außerhalb der Grenzen sperren das Ergebnis, statt still auf das Maximum
      gerechnet zu werden (Befund 3).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.11
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 18. Juli 2026 (8. Runde).
  Schwerpunkt: Konsistenz von Eingabe-Ereignissen und sichtbaren Ergebnis-
  zuständen; Berechnung und Datenstruktur bleiben unverändert.

  Bedienung und Ergebnis-Gültigkeit
    - Änderungen an Kinderzahl und bisherigen Dienstjahren lösen sofort eine
      Neuberechnung aus (zuvor erst beim nächsten Ereignis; Befund 1).
    - Ungültiges Geburtsjahr oder Renteneintrittsalter sowie ein fehlendes
      Referendar-Zielgehalt erzeugen keine scheinbar gültige „Keine Lücke"
      mehr, sondern einen konkreten Korrekturhinweis (Befund 2).
    - Die Sparrate wird gegen das aktuelle Netto geprüft (nicht das spätere
      Referendar-Zielnetto); ein nicht tragfähiges Netto (0 Euro oder weniger)
      sperrt das Ergebnis mit Erklärung (Befund 3).

  Dokumentation
    - Der Kinder-Pflegeabschlag ist als bewusste, an den Designleitplanken
      gemessene Vereinfachung annotiert (ein Feld = Gesamtzahl; Befund 4).
    - Minijob-Hinweis entschärft: maßgeblich ist der regelmäßige Durch-
      schnittsverdienst; einmaliges Überschreiten bleibt Minijob (Befund 6).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.10
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 17. Juli 2026. Alle
  Befunde betreffen Feinheiten der Berechnung, der Barrierefreiheit
  und der Dokumentation; Datenstruktur und Funktionsumfang bleiben
  unverändert.

  Berechnung und Recht
    - Riester-Berufseinsteigerbonus (§ 84 Satz 3 EStG) wirkt jetzt nur
      noch anteilig auf das projizierte Endkapital, nicht mehr in
      voller Höhe (H-01).
    - Neues Feld für die Kinderzahl steuert den Pflegeversicherungs-
      beitrag: Kinderlosenzuschlag ab 23 und Beitragsabschlag ab dem
      zweiten Kind (§ 55 SGB XI) werden abgebildet (H-02; das Feld erfasst
      seit Version 2026.4.9 die Gesamtzahl der Kinder).
    - Der Direkt-Modus der gesetzlichen Rente rechnet einen abweichenden
      Rentenbeginn zuerst um die Delta-Jahre hoch bzw. herunter und
      wendet erst dann den Zugangsfaktor an (H-03).
    - Angestellte mit einem Entgelt bis zur Minijob-Grenze (603 Euro)
      werden für die Rentenversicherung wie Minijobber behandelt (M-01).
    - Bereits abgeleistete ruhegehaltfähige Dienstjahre von Bestands-
      beamten fließen über ein neues Feld in die Pension ein (M-02).
    - Negative Zwischen-Nettobeträge werden durchgängig auf 0 geklemmt
      (M-03).
    - Die angezeigten Sozialversicherungsbeiträge addieren sich exakt
      zur ausgewiesenen Summe (Rundung aus den Einzelposten, N-01).

  Import und Robustheit
    - Der Import prüft den Referendar-Zielstatus und weist ungültige
      Werte als Warnung aus, statt sie ungeprüft zu übernehmen (M-04).
    - Der Import meldet stillschweigend korrigierte Geburtsjahre als
      Warnung, statt sie unbemerkt zu verändern (M-05).

  Barrierefreiheit
    - Der Einstiegs-Assistent ist vollständig tastatur- und screen-
      readertauglich: Fokusfalle, inaktiver Hintergrund, Schließen mit
      Escape, Fokus-Rückgabe, schrittgenaue Dialogüberschrift und
      Feld-Status (M-06).
    - Auswahl-Pills und -Kacheln sind echte ARIA-Radiogruppen mit
      Pfeiltasten-Navigation (M-06).
    - Der Hauptinhalt hat einen <main>-Bereich und einen Seitentitel
      (<h1>); Info-Popover tragen korrekte ARIA-Bezüge; Animationen
      respektieren "prefers-reduced-motion" (N-03).
    - Das Bedürfnis-Deckungsprofil ist auch auf sehr schmalen Displays
      (ab 320 px) lesbar (M-07).

  Dokumentation und Pflege
    - Der Rentenwert 42,52 Euro ist korrekt als Wert ab 1. Juli 2026
      ausgewiesen (zuvor 40,79 Euro) (N-02).
    - Eine zentrale Versionskonstante speist Titel, Kopf-Badge, Fußzeile
      und Export-Metadaten (N-04).
    - Dieser Abschnitt "Wesentliche Neuerungen" ergänzt das bislang
      fehlende Änderungsprotokoll (M-08).


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
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  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Fußbereich der Seite öffnet die Schaltfläche "Sicherheits-
      prüfung öffnen" dasselbe Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus,
      die Content-Security-Policy im Klartext und die Liste der
      tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung. Auch das Speichern als HTML und
  der JSON-Im-/Export funktionieren unverändert; dabei wird nichts
  über das Netz gesendet, sondern nur eine lokale Datei geschrieben
  bzw. gelesen.

  Die genannten Prüfpunkte (CSP gesetzt, connect-src 'none' aktiv,
  default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen) werden im
  Sicherheitsprüfung-Panel live angezeigt. Einen separaten
  Administrationsbereich hat das Tool bewusst nicht.


KONTAKT UND FEEDBACK
====================

  Das Tool ist Freeware und wird privat entwickelt. Rückmeldungen,
  Fehlerhinweise und Anregungen sind willkommen - per E-Mail an
  info@privatbilanz.de oder über die Projektseite
  www.privatbilanz.de.

  Der Entwickler erteilt keine individuellen Auskünfte zu Ihrer
  konkreten steuerlichen, rechtlichen oder anlagebezogenen Situation
  und kann sich dazu auch nicht äußern. Bitte richten Sie solche
  Fragen an eine dafür zugelassene Berufsperson (Steuerberater,
  Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapier-
  handelsgesetz, Versicherungsvermittler oder -berater nach § 34d
  Gewerbeordnung).

  Wer die Weiterentwicklung unterstützen möchte, findet auf
  www.privatbilanz.de/unterstuetzen einen Hinweis auf zwei freiwillige
  Wege (PayPal oder Banküberweisung). Eine Zuwendung ist ausdrücklich
  freiwillig, in keiner Weise Voraussetzung für die Nutzung der
  Software und rechtlich eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB.


RECHTLICHE HINWEISE
===================

  Keine Steuerberatung - Keine Rechtsberatung - Keine Anlageberatung
  - Keine Versicherungsberatung.

  Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer,
  Rechtsanwalt, Anlageberater, Versicherungsberater oder Versiche-
  rungsvermittler und verfügt über keine entsprechende berufsrecht-
  liche Zulassung. Er ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen
  Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungs-
  gesetz (StBerG) befugt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen
  im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

  Die Software ist ein neutrales, modellhaftes Rechen- und Darstel-
  lungswerkzeug. Die angezeigten Berechnungen, Befunde und Hinweise
  - einschließlich derjenigen zur Riester-Rente, zu Zulagen und zum
  Mindesteigenbeitrag - sind nicht auf den konkreten Einzelfall
  ausgerichtet, sondern beschreiben rein rechnerische Modellaussagen.
  Sie stellen keine Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage-
  oder versicherungsbezogenen Sinne dar. Insbesondere ersetzen sie
  weder die jährliche standardisierte Produktinformation des
  Anbieters noch eine Vermittlungs- oder Beratungsdokumentation.

  Durch die Nutzung der Software kommt zwischen Nutzer und Entwickler
  keine Beratungsbeziehung und kein Beratungsvertrag zustande.

  Alle Ergebnisse sind mit Sorgfalt errechnet, aber ohne jede Gewähr.
  Die steuerrechtlichen Parameter entsprechen der Rechtslage Stand
  1. Januar 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024,
  BGBl. I Nr. 449). Änderungen ab 2027 sind nicht automatisch ent-
  halten. Die Riester-Förderung wird nach den derzeit geltenden
  Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (insbesondere §§ 10a, 79
  ff. sowie § 86 EStG zur anteiligen Zulagenkürzung) abgebildet;
  etwaige spätere Reformen der staatlich geförderten Altersvorsorge
  sind nicht berücksichtigt. Die
  Hochrechnung der gesetzlichen Rente folgt §§ 63 ff., 68, 70 SGB VI
  und verwendet den ab 1. Juli 2026 bundeseinheitlichen aktuellen
  Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt (zuvor 40,79 Euro).

  Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungs-
  bezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine
  zugelassene Berufsperson erforderlich. Die Software ist in keinem
  dieser Bereiche ein Ersatz für diese Beratung.

  Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Kein
  Support, keine Pflege, keine Aktualisierung zugesichert. Die
  Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes
  Risiko. Da die Software unentgeltlich als Freeware bereitgestellt
  wird, gelten ergänzend die Haftungserleichterungen aus § 521 BGB
  (Schenkung).

  Die vollständigen Lizenzbedingungen sind in der beiliegenden Datei
  "Lizenzbedingungen.txt" enthalten und werden mit der Inbetrieb-
  nahme der Software anerkannt.


DRITTKOMPONENTEN
================

  Eingebettete Schriftarten (DM Sans, JetBrains Mono) - als
  Base64-WOFF2 in der HTML-Datei eingebettet; Fallback auf
  System-Sans-Serif. Beide Schriften unter SIL Open Font License 1.1:
  Copyright (c) Google Fonts (DM Sans) und (c) JetBrains s.r.o.
  (JetBrains Mono). Lizenztext: https://scripts.sil.org/OFL.

  Diagramm-Bibliothek Chart.js 4.4.0 - inline eingebettet,
  (c) Chart.js Contributors, MIT-Lizenz. Bezugsquelle:
  https://www.chartjs.org.


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