FINANZSTRUKTUR STARTER
Version 2026.4.22 · Stand: 14. Oktober 2026
www.privatbilanz.de


KURZBESCHREIBUNG
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Schlanke Einstiegssoftware für junge Erwachsene zwischen Ausbildung
und Mitte 30 (Geburtsjahr 1976 bis 2010), die einen ersten struktu-
rierten Blick auf ihre langfristige Finanzlage werfen wollen. Die
Anwendung führt durch eine kurze geführte Eingabe und zeigt Spar-
plan, Depotentwicklung, Lebenshaltungskostenpyramide, ein Bedürfnis-
Deckungsprofil nach Maslow, gesetzliche Rentenprognose und ihre
Wirkung auf die spätere Entnahmephase. Ein Hebel-Rechner zeigt, wie
sich Sparrate, Rendite und Startalter auf das spätere Vermögen
auswirken.

Die Software läuft vollständig lokal in Ihrem Browser - ohne
Installation, ohne Datenabfluss, ohne Server-Anbindung. Alle
Berechnungen erfolgen auf Ihrem Gerät. Ihre Eingaben verlassen
den Browser nicht.

Wer eine umfassendere Planung mit Immobilien, Beteiligungen,
mehreren Depots, Best- und Worst-Case-Szenarien und Druckreport
benötigt, sollte zur Vollversion "Finanzstruktur Vermögensplanung"
greifen. Beide Programme stehen kostenfrei unter www.privatbilanz.de
zur Verfügung.


SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
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  - Moderner Webbrowser (Chrome, Firefox, Edge, Safari am Mac) ab ca. 2023
  - Betriebssystem: Windows, macOS, Linux (alle aktuellen Versionen)
  - Kein Internet-Zugang erforderlich
  - Keine Installation - einmal die HTML-Datei öffnen genügt

  iPad und iPhone: Dort lässt sich die Programmdatei nicht direkt
  starten - das ist kein Bedienfehler. Die Dateien-App zeigt HTML-
  Dateien nur als Vorschau ohne JavaScript an, und Safari öffnet keine
  lokal gespeicherten HTML-Dateien. Getestet ist die Nutzung am
  Computer (Windows, macOS, Linux). Wird das Programm über eine
  https-Webadresse bereitgestellt, läuft es auch in Safari auf iPad
  und iPhone; die Eingaben bleiben auf dem Gerät, weil das Programm
  keine Verbindungen aufbaut. Der Starter speichert keine Eingaben -
  festhalten lässt sich ein Ergebnis über die Druckfunktion des
  Browsers. Apps anderer Anbieter mit eingebautem Browser können
  funktionieren, sind aber weder getestet noch unterstützt. Die
  Bedienung per Touchscreen ist nicht geprüft; die Erklärungen, die
  beim Zeigen mit der Maus erscheinen, sind dort nicht erreichbar.


ERSTE SCHRITTE
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  1. Datei "Finanzstruktur_Starter_2026_4_22.html" mit einem Doppel-
     klick öffnen (oder: Rechtsklick -> "Öffnen mit Browser").

  2. Der Einstiegs-Assistent führt in fünf Schritten durch die
     wichtigsten Eingaben (Geburtsjahr, beruflicher Status, Brutto-
     einkommen, Bundesland und Kirchensteuer, monatliche Sparrate).
     Der Assistent lässt sich jederzeit überspringen; die Default-
     Werte ergeben dann ein erstes Bild.

  3. Anschließend werden die Auswertungen gezeigt: Rentenlücke in
     heutiger Kaufkraft, Aufschlüsselung in Bedarf, gesetzliche
     Rente und Depot-Entnahme, eine Lebenshaltungskostenpyramide,
     die Depotentwicklung bis zum Renteneintritt und ein Hebel-
     Rechner für Was-wäre-wenn-Vergleiche.

  4. Ergebnisse mit verschiedenen Annahmen (Sparrate, Rendite,
     Renteneintrittsalter) durchspielen. Jede Änderung im Haupt-
     formular aktualisiert die Auswertung sofort.

  5. Der Einstiegs-Assistent lässt sich am unteren Seitenende über
     die Schaltfläche "Einstiegs-Assistent neu starten" jederzeit
     erneut aufrufen.

  Ausführlich beschreibt das Handbuch
  "Finanzstruktur_Starter_Anleitung_2026_4_22.pdf" im selben Ordner
  alle Eingaben, Ergebnisse und Grenzen des Programms.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.22
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  Berechnung für gültige Eingaben unverändert.

  - Beim Bruttogehalt lässt der Assistent erst ab einem Betrag über
    0 € weiter - wie das Hauptformular. Bisher war 0 € zulässig, und
    die Auswertung erschien nach dem Assistenten sofort gesperrt.
  - Hinweis zur Nutzung auf iPad und iPhone (siehe Systemvoraussetzungen
    und Handbuch, Kapitel 4).
  - Der Rechenkern prüft seine Eingaben so streng wie im Finanzstruktur
    Starter Plus; für gültige Eingaben ändert sich kein Ergebnis.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.21
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  Berechnung und Funktionsumfang bleiben unverändert.

  - Bleibt aus einem positiven Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben
    kein verfügbares Netto übrig (etwa bei sehr kleinem Gehalt als Beamter
    oder Werkstudent), wird jetzt auch das Feld Bruttogehalt markiert und
    darunter erklärt - wie im Finanzstruktur Starter Plus.
  - Das Handbuch nennt die Dateien des Pakets mit ihren genauen Namen.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.20
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  Korrekturen aus der Arbeit am Handbuch. Berechnung und Funktionsumfang
  bleiben unverändert.

  - Das Diagramm "Dein Depot bis zur Rente" zeigt jetzt dieselben Werte nach
    Steuer wie die Kennzahlen darunter. Bisher lagen die Linien um die
    Abgeltungsteuer beim Verkauf höher.
  - Hinweise zu ungültigen Eingaben sprechen von "markiert" statt "rot
    markiert" - die Felder sind orange hervorgehoben.
  - Die Zusammenfassung unter der Kostenpyramide schreibt die Kategorie
    richtig, das Wievielfache im Depot steht mit Komma (etwa "2,8-fache"),
    der Hebel-Rechner verweist auf das Diagramm "darunter".
  - Der Einstiegs-Assistent sagt beim Bundesland zutreffend, wofür es zählt:
    Kirchensteuersatz und - in Sachsen - Pflegebeitrag.
  - Neu im Paket: das Handbuch als PDF
    ("Finanzstruktur_Starter_Anleitung_2026_4_20.pdf").


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN DEN VERSIONEN V2026.4.16 BIS V2026.4.19
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  Zusammengefasst; die ausführlichen Einzelvermerke stehen in der
  Versionsgeschichte des Projekts.

  Ergebnisse und Berechnung
    - Ungültige Eingaben sperren alle Ergebnisbereiche: Neben Überschrift
      und Kennzahlen werden auch beide Diagramme, der Kontexttext, die
      Kostenpyramide, das Bedürfnis-Deckungsprofil und die Depot-Anzeige
      geleert (2026.4.16).
    - Die Mindestversorgung für Bundesbeamte rechnet mit rund 2.083 € statt
      1.900 € im Monat (§ 14 Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz); die Pension
      wurde bisher in bestimmten Fällen bis zu 183 € zu niedrig ausgewiesen
      (2026.4.16).
    - Die gesetzliche Rente wird wie im Finanzstruktur Starter Plus aus einer
      lückenlosen Beitragszeit ab Alter 23 hochgerechnet, nicht mehr nur ab
      heute. Beide Programme zeigen bei gleichen Angaben dieselbe Rente;
      der Hinweis zur früheren Altersrente ist angepasst (2026.4.17).

  Hebel-Rechner und Einstiegs-Assistent
    - Der Hebel-Rechner übernimmt Änderungen an Renteneintrittsalter,
      Kirchensteuer und Bundesland sofort (2026.4.18).
    - Wird der Assistent nach einer Eingabe übersprungen oder mit Escape
      geschlossen, wird sofort neu gerechnet (2026.4.18). Wird er ohne
      Eingabe geschlossen, bleiben die eigenen Einstellungen des
      Hebel-Rechners erhalten (2026.4.19).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.15
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  Übernahme der auf den Starter anwendbaren Befunde der Toolprüfung vom
  18. Juli 2026 (12. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.
  (Der Schema-Befund N-02 betrifft nur den Starter Plus mit JSON-Export.)

  Bedienung
    - Bei den bisherigen Dienstjahren wird jetzt der tatsächlich zulässige,
      altersabhängige Höchstwert angezeigt: als Obergrenze am Eingabefeld und
      im Fehlertext der Ergebniszeile (z. B. „0 bis 4" bei einem 20-Jährigen)
      statt pauschal „0 bis 45" (Befund M-01).

  Fachliche Genauigkeit
    - Der Ergebnis-Hinweis zur Beamtenpension nennt für den Versorgungsabschlag
      jetzt den zutreffenden § 14 Absatz 3 Beamtenversorgungsgesetz (Absatz 2 ist
      weggefallen) und bindet die abschlagsfreie 45-Jahre-Ausnahme an den
      Ruhestand auf Antrag (§ 52 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz) (Befund N-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.14
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  Übernahme des auf den Starter anwendbaren Befunds der Toolprüfung vom
  18. Juli 2026 (11. Runde). Die übrigen Befunde (dezimaler Export,
  Import-Grenzen, Export-Schema) betreffen nur den Starter Plus, da der
  Starter keinen JSON-Export/-Import enthält.

  Berechnung und Recht
    - Beamtenpension: Bei Ruhestand ab 65 mit Versorgungsabschlag wird die
      abschlagsfreie Ausnahme nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz (ab 65
      und mindestens 45 berücksichtigungsfähige Jahre) offengelegt. Der
      ausgewiesene Wert bleibt bewusst konservativ mit Abschlag; der
      abschlagsfreie Betrag wird als obere Bandbreite am Ergebnis genannt.
      Eine automatische Bejahung allein aus dem Dienstjahre-Feld findet nicht
      statt (Befund H-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN DEN VERSIONEN V2026.4.9 BIS V2026.4.13
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  Aus der Schwester-Anwendung Starter Plus übernommene Anpassungen, soweit
  auf den Starter anwendbar:

    - Das Kinderfeld erfasst seit 2026.4.9 die Gesamtzahl der Kinder
      (die Elterneigenschaft für den Pflege-Zuschlag wirkt lebenslang).
    - Der Pflege-Beitragsabschlag ab dem 2. Kind unter 25 wird seit
      2026.4.12 bewusst nicht mehr modelliert (konservativ, am Feld erklärt).
    - Bisherige Dienstjahre erlauben seit 2026.4.13 Teiljahre (z. B. 8,5;
      § 14 Abs. 1 BeamtVG rechnet anteilig) samt Alters-Plausibilität.
    - Referendar-Zielgehalt auf eine fachlich plausible Obergrenze begrenzt
      (1.500 € bis 20.000 € brutto pro Monat).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.8
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  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 17. Juli 2026,
  übernommen aus der Schwester-Anwendung Starter Plus, soweit auf den
  Starter anwendbar. Datenstruktur und Funktionsumfang bleiben
  unverändert. (Riester-, Import/Export- und Direktrenten-Befunde des
  Plus betreffen den Starter nicht, da er diese Module nicht enthält.)

  Berechnung und Recht
    - Neues Feld für die Kinderzahl steuert den Pflegeversicherungs-
      beitrag: Kinderlosenzuschlag ab 23 und Beitragsabschlag ab dem
      zweiten Kind (§ 55 SGB XI) werden abgebildet (H-02; das Feld erfasst
      seit Version 2026.4.9 die Gesamtzahl der Kinder, siehe oben).
    - Angestellte mit einem Entgelt bis zur Minijob-Grenze (603 Euro)
      werden für die Rentenversicherung wie Minijobber behandelt (M-01).
    - Bereits abgeleistete ruhegehaltfähige Dienstjahre von Bestands-
      beamten fließen über ein neues Feld in die Pension ein (M-02).
    - Die angezeigten Sozialversicherungsbeiträge addieren sich exakt
      zur ausgewiesenen Summe (Rundung aus den Einzelposten, N-01).

  Barrierefreiheit
    - Der Einstiegs-Assistent ist vollständig tastatur- und screen-
      readertauglich: Fokusfalle, inaktiver Hintergrund, Schließen mit
      Escape, Fokus-Rückgabe, schrittgenaue Dialogüberschrift und
      Feld-Status (M-06).
    - Die Auswahl-Kacheln sind eine echte ARIA-Radiogruppe mit
      Pfeiltasten-Navigation (M-06).
    - Der Hauptinhalt hat einen <main>-Bereich und einen Seitentitel
      (<h1>); Animationen respektieren "prefers-reduced-motion" (N-03).
    - Das Bedürfnis-Deckungsprofil ist auch auf sehr schmalen Displays
      (ab 320 px) lesbar (M-07).

  Dokumentation und Pflege
    - Eine zentrale Versionskonstante speist Titel, Kopf-Badge und
      Fußzeile (N-04).
    - Dieser Abschnitt "Wesentliche Neuerungen" ergänzt das bislang
      fehlende Änderungsprotokoll (M-08).


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
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  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Fußbereich der Seite öffnet die Schaltfläche "Sicherheits-
      prüfung öffnen" dasselbe Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus,
      die Content-Security-Policy im Klartext und die Liste der
      tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung.

  Die genannten Prüfpunkte (CSP gesetzt, connect-src 'none' aktiv,
  default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen) werden im
  Sicherheitsprüfung-Panel live angezeigt. Einen separaten
  Administrationsbereich hat der Starter bewusst nicht.


KONTAKT UND FEEDBACK
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  Das Tool ist Freeware und wird privat entwickelt. Rückmeldungen,
  Fehlerhinweise und Anregungen sind willkommen - per E-Mail an
  info@privatbilanz.de oder über die Projektseite
  www.privatbilanz.de.

  Der Entwickler erteilt keine individuellen Auskünfte zu Ihrer
  konkreten steuerlichen, rechtlichen oder anlagebezogenen Situation
  und kann sich dazu auch nicht äußern. Bitte richten Sie solche
  Fragen an eine dafür zugelassene Berufsperson (Steuerberater,
  Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapier-
  handelsgesetz, Versicherungsvermittler oder -berater nach § 34d
  Gewerbeordnung).

  Wer die Weiterentwicklung unterstützen möchte, findet auf
  www.privatbilanz.de/unterstuetzen einen Hinweis auf zwei freiwillige
  Wege (PayPal oder Banküberweisung). Eine Zuwendung ist ausdrücklich
  freiwillig, in keiner Weise Voraussetzung für die Nutzung der
  Software und rechtlich eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB.


RECHTLICHE HINWEISE
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  Keine Steuerberatung - Keine Rechtsberatung - Keine Anlageberatung
  - Keine Versicherungsberatung.

  Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer,
  Rechtsanwalt, Anlageberater, Versicherungsberater oder Versiche-
  rungsvermittler und verfügt über keine entsprechende berufsrecht-
  liche Zulassung. Er ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen
  Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungs-
  gesetz (StBerG) befugt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen
  im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

  Die Software ist ein neutrales, modellhaftes Rechen- und Darstel-
  lungswerkzeug. Die angezeigten Berechnungen, Befunde und Hinweise
  sind nicht auf den konkreten Einzelfall ausgerichtet, sondern
  beschreiben rein rechnerische Modellaussagen. Sie stellen keine
  Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versiche-
  rungsbezogenen Sinne dar.

  Durch die Nutzung der Software kommt zwischen Nutzer und Entwickler
  keine Beratungsbeziehung und kein Beratungsvertrag zustande.

  Alle Ergebnisse sind mit Sorgfalt errechnet, aber ohne jede Gewähr.
  Die steuerrechtlichen Parameter entsprechen der Rechtslage Stand
  1. Januar 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024,
  BGBl. I Nr. 449). Änderungen ab 2027 sind nicht automatisch ent-
  halten.

  Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungs-
  bezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine
  zugelassene Berufsperson erforderlich. Die Software ist in keinem
  dieser Bereiche ein Ersatz für diese Beratung.

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  Support, keine Pflege, keine Aktualisierung zugesichert. Die
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  Risiko. Da die Software unentgeltlich als Freeware bereitgestellt
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  (Schenkung).

  Die vollständigen Lizenzbedingungen sind in der beiliegenden Datei
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  nahme der Software anerkannt.


DRITTKOMPONENTEN
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  Base64-WOFF2 in der HTML-Datei eingebettet; Fallback auf
  System-Sans-Serif. Beide Schriften unter SIL Open Font License 1.1:
  Copyright (c) Google Fonts (DM Sans) und (c) JetBrains s.r.o.
  (JetBrains Mono). Lizenztext: https://scripts.sil.org/OFL.

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