FINANZSTRUKTUR STARTER
Version 2026.4.17 · Stand: 19. Juli 2026
www.privatbilanz.de


KURZBESCHREIBUNG
================

Schlanke Einstiegssoftware für junge Erwachsene zwischen Ausbildung
und Mitte 30 (Geburtsjahr 1976 bis 2010), die einen ersten struktu-
rierten Blick auf ihre langfristige Finanzlage werfen wollen. Die
Anwendung führt durch eine kurze geführte Eingabe und zeigt Spar-
plan, Depotentwicklung, Lebenshaltungskostenpyramide, ein Bedürfnis-
Deckungsprofil nach Maslow, gesetzliche Rentenprognose und ihre
Wirkung auf die spätere Entnahmephase. Ein Hebel-Rechner zeigt, wie
sich Sparrate, Rendite und Startalter auf das spätere Vermögen
auswirken.

NEU IN VERSION 2026.4.17
  - Die gesetzliche Rente wird jetzt — wie in Finanzstruktur Starter Plus — aus
    einer lückenlosen Beitragszeit ab Alter 23 hochgerechnet, nicht mehr nur ab
    heute. Vorher wies der Starter die Rente niedriger aus als der Plus (bei
    gleichen Daten z. B. 1.082 statt 1.134 €); der Unterschied wuchs mit dem
    Alter. Beide Tools zeigen jetzt bei identischen Angaben dieselbe gesetzliche
    Rente. (Die Pension für Beamte bleibt unverändert.)
  - Der Hinweis zur früheren Altersrente (ab 63) ist entsprechend angepasst.

NEU IN VERSION 2026.4.16
  - Ungültige Eingaben sperren jetzt ALLE Ergebnisbereiche: Neben Überschrift
    und Kennzahlen werden auch beide Diagramme, der Kontexttext, die Kosten-
    pyramide, das Bedürfnis-Deckungsprofil und die Depot-Anzeige geleert. Vorher
    konnten dort widersprüchliche, scheinbar gültige Werte stehen bleiben.
  - Die amtsunabhängige Mindestversorgung für Bundesbeamte rechnet jetzt mit
    rund 2.083 € statt 1.900 € im Monat (65 % der A-4-Endstufe + 30,68 €,
    § 14 Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz). Die Pension wurde bisher in
    bestimmten Fällen um bis zu 183 € monatlich unterschätzt.
  - Neuer Oberflächentest prüft die sichtbaren Ergebnisbereiche beider Tools
    in einer simulierten Dokumentoberfläche (nicht mehr nur den Rechenkern).

NEU IN VERSION 2026.4.13
  - Das Referendar-Zielgehalt ist jetzt auf einen fachlich plausiblen Rahmen
    begrenzt (1.500 € bis 20.000 € brutto/Monat statt bis 100.000 €). So kann
    ein unrealistisch hoher Wert kein scheinbar belastbares Ergebnis mehr erzeugen.
  - Bisherige Dienstjahre dürfen jetzt auch mit Nachkommastelle angegeben werden
    (z. B. 8,5) — das Beamtenversorgungsrecht rechnet Teiljahre anteilig an.
    Zusätzlich prüft das Tool, dass die Angabe zum Lebensalter passt.
  - Der weggelassene Pflege-Beitragsabschlag ab dem 2. Kind unter 25 wird jetzt
    direkt am Kinderfeld erläutert (nicht mehr nur hier in der Liesmich).

NEU IN VERSION 2026.4.12
  - Pflegeversicherung: Der kleine Beitragsabschlag ab dem 2. Kind wird nicht
    mehr angewandt. Ein einzelnes Kinder-Feld kann „Kinder unter 25" und die
    lebenslange Elterneigenschaft nicht sauber trennen; jetzt zählt nur noch der
    lebenslange Zuschlag für Kinderlose. Das vermeidet ein bei erwachsenen
    Kindern zu hoch ausgewiesenes Netto.
  - Das Referendar-Zielgehalt hat in Assistent und Hauptformular jetzt dieselbe
    Unter- und Obergrenze (1.500 € bis 100.000 € brutto/Monat). Unplausible Werte
    wie 999.999 € führen nicht mehr zu einer scheinbaren „Keine Lücke".
  - Kinderzahl (0–12) und bisherige Dienstjahre (0–45) werden geprüft. Werte
    außerhalb dieser Grenzen sperren das Ergebnis mit Hinweis, statt still auf das
    Maximum gerechnet zu werden.
  - Ein Bruttogehalt von 0 € markiert jetzt auch das Eingabefeld als ungültig.

NEU IN VERSION 2026.4.11
  - Änderst du die Kinderzahl oder deine bisherigen Dienstjahre, rechnet das
    Tool jetzt sofort neu (vorher wirkten diese Felder erst beim nächsten Klick).
  - Ungültiges Geburtsjahr oder Renteneintrittsalter und — bei Referendaren —
    ein fehlendes Zielgehalt führen nicht mehr zu einer scheinbar gültigen
    „Keine Lücke", sondern zu einem klaren Hinweis, was zu korrigieren ist.
  - Reicht dein aktuelles Netto nach Steuern und Abgaben nicht einmal für dich
    selbst (z. B. Werkstudent mit sehr kleinem Verdienst und eigener Kranken-
    kasse), sperrt das Tool das Ergebnis mit Erklärung statt „Keine Lücke". Die
    Sparrate wird jetzt gegen dein heutiges Netto geprüft, nicht gegen ein
    späteres (Referendar-)Zielnetto.
  - Der Minijob-Hinweis ist weniger absolut formuliert: Maßgeblich ist der
    regelmäßige Durchschnittsverdienst; ein einmaliges, unvorhergesehenes
    Überschreiten bleibt ein Minijob.

NEU IN VERSION 2026.4.10
  - Ungültige oder unmögliche Eingaben führen nicht mehr zu einer grünen
    „Keine Lücke". Fehlt ein gültiges Bruttogehalt (leer, Text, 0 oder
    negativ) oder ist die Sparrate höher als dein verfügbares Netto, zeigt
    das Tool jetzt einen klaren Hinweis statt eines scheinbaren Überschusses.
  - Klarstellung am Kinderfeld: Der kleine Pflege-Beitragsabschlag ab dem
    2. Kind gilt vereinfacht für Kinder unter 25.
  - Der interne Rechenkern behandelt einen „Minijob" mit über 603 € nun wie
    eine reguläre Beschäftigung (konsistent mit der Oberfläche).

NEU IN VERSION 2026.4.9
  - Pflegeversicherung: Wer Kinder hat, zahlt den Kinderlosen-Zuschlag
    lebenslang nicht mehr — auch wenn die Kinder inzwischen über 25 sind.
    Das Kinderfeld erfasst dafür jetzt die Gesamtzahl deiner Kinder statt
    nur die unter 25.
  - Freiwillige Krankenversicherung (Studierende ab etwa 30) rechnet mit
    dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (ohne Krankengeld) — rund 8 Euro
    im Monat weniger als zuvor.
  - Bisherige Beamten-Dienstjahre wirken nach einem Statuswechsel (etwa
    zurück zu Referendar) nicht mehr unbemerkt in der Pension weiter.
  - Klarerer Hilfetext zur Familienversicherung.

NEU IN VERSION 2026.4.8
  - Interne Zwischenversion mit Fehlerkorrekturen sowie zusätzlicher Test-
    und Paketabsicherung; die inhaltlichen Änderungen sind in Version
    2026.4.9 zusammengefasst.

NEU IN VERSION 2026.4.7
  - Auszubildende sind jetzt ein eigener Status: Ihre Ausbildungsvergütung
    wird voll sozialversichert (nicht mit der Midijob-Ermäßigung), und bis
    325 €/Monat trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (Geringverdiener-
    grenze) — dann bleibt das Netto gleich dem Brutto.
  - Werkstudenten: Die beitragsfreie Familienversicherung wird jetzt am
    steuerlichen Gesamteinkommen geprüft (Grenze rund 667,50 €/Monat statt
    565 € Brutto).
  - Minijob ohne Entgelt (0 €) erzeugt kein negatives Netto mehr.
  - Depot-Vorabpauschale berücksichtigt unterjährige Käufe zeitanteilig.
  - Kleinere Genauigkeits- und Robustheitskorrekturen (Steuerabzug der
    Krankenkassenbeiträge, defensive Kernfunktionen, klarere Hinweistexte).

NEU IN VERSION 2026.4.6
  - Werkstudenten ab 30 Jahren werden jetzt richtig gerechnet: Die
    studentische Pflichtversicherung endet gesetzlich mit etwa 30 — danach
    setzen wir den Beitrag einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung an
    (rund 278-286 € statt 148 € pro Monat). Vorher stand dort nur ein
    Warnhinweis, während die Rechnung zu günstig blieb. Der Minijob-Text
    weist jetzt auf die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage hin, wenn der
    Verdienst unter 175 € liegt. Rechenkern der geteilten Funktionen
    weiterhin identisch zur Vollversion Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.5
  - Werkstudenten mit einem kleinen Job (bis 603 €) behalten jetzt korrekt
    ihre studentische Kranken- und Pflegeversicherung — nur der Renten-
    versicherungsanteil wird wie beim Minijob gerechnet (vorher fiel die
    studentische Versicherung fälschlich weg, das Netto war rund 148 € zu
    hoch). Beim Minijob greift zusätzlich die Mindestbeitragsbemessungs-
    grundlage von 175 €. Ein Hinweis erscheint, wenn ein „Werkstudent"
    über 30 ist (dann gilt der günstige Studententarif meist nicht mehr).
    Rechenkern der geteilten Funktionen weiterhin identisch zur Vollversion
    Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.4
  - Genauere Sozialversicherung für kleine Jobs: Werkstudenten werden im
    Übergangsbereich ("Midijob", 603-2.000 €) jetzt korrekt entlastet,
    Werkstudenten-Jobs bis 603 € als Minijob gerechnet, und der Minijob ist
    standardmäßig rentenversicherungspflichtig (3,6 % Eigenanteil, dafür
    Rentenpunkte; Befreiung auf Antrag). Studentische Kranken- und Pflege-
    versicherung auf die Werte 2026 aktualisiert, kleine Feinheit beim
    Kinderlosen-Zuschlag im Übergangsbereich und bessere Vorlese-
    Beschriftung bei Geburtsjahr und Rentenalter. Rechenkern der geteilten
    Funktionen identisch zur Vollversion Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.3
  - Genauere Sozialabgaben im Übergangsbereich ("Midijob"), korrekte
    Kranken-/Pflegeversicherung für Werkstudenten je nach Einkommen,
    Beamten-Mindestversorgung nach beiden gesetzlichen Sockeln und ein
    Versorgungsabschlag bei früherem Ruhestand. Neuer Hinweis, dass die
    Rente ab 63 mindestens 35 Versicherungsjahre voraussetzt. Dazu
    strengere Eingabeprüfung (unklare Eingaben werden markiert statt
    stillschweigend ersetzt), bessere Barrierefreiheit (Vorlese-
    Beschriftungen, Tastaturbedienung des Sicherheits-Fensters) und
    klarere Formulierungen. Rechenkern identisch zur Vollversion
    Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.2
  - Klarere Auszahlungsphase: Der Aufklapper „So rechnen wir die
    Auszahlung aus dem Depot" benennt jetzt ausdrücklich, dass bis zum
    90. Lebensjahr gerechnet wird - und was ein längeres Leben bedeutet
    (derselbe Topf reicht dann für weniger pro Monat). Bewusst einfach
    gehalten, ohne zusätzliche Eingaben oder Szenarien; Rechenweg und
    Ergebnis unverändert und identisch zur Vollversion Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.1
  - Genauere Behandlung von Minijob und Übergangsbereich („Midijob"),
    von Werkstudenten, vom frühesten Rentenbeginn (63) und der
    Beamten-Wartezeit; robustere Eingabeprüfung (Tausenderfelder,
    leeres Bruttofeld, unrealistische Werte) und ein sichtbarer
    Hinweis, dass die Rechnung von deinem heutigen Stand ausgeht.
    Rechenkern und Verhalten identisch zur Vollversion Starter Plus.

NEU IN VERSION 2026.4.0
  - Sicherheits-/Transparenzmerkmal: Ein Status-Anzeiger im Kopf des
    Tools ("Lokal · keine autom. Übertragung") belegt prüfbar, dass
    keine automatische Datenübertragung stattfindet. Ein Klick darauf
    (oder auf "Sicherheitsprüfung öffnen" im Fußbereich) öffnet ein
    Panel mit der erzwungenen Netzwerksperre (Content-Security-Policy
    im Klartext) und einer Live-Auflistung der tatsächlich geladenen
    Ressourcen. Technisch unterlegt durch eine feste, vom Browser
    erzwungene Netzwerksperre (connect-src 'none').

NEU IN VERSION 2026.3.0
  - Bedürfnis-Deckungsprofil nach Maslow: zeigt, auf welcher
    Bedürfnisstufe (von Existenz bis Selbstverwirklichung) ein
    möglicher Fehlbedarf zuerst einschlägt.
  - Verfeinerter Bedarf im Alter: Statt pauschal 80 Prozent wird die
    Ersatzquote jetzt einkommensabhängig angesetzt (mehr für
    Geringverdiener, weniger für Gutverdiener).

Die Software läuft vollständig lokal in Ihrem Browser - ohne
Installation, ohne Datenabfluss, ohne Server-Anbindung. Alle
Berechnungen erfolgen auf Ihrem Gerät. Ihre Eingaben verlassen
den Browser nicht.

Wer eine umfassendere Planung mit Immobilien, Beteiligungen,
mehreren Depots, Best- und Worst-Case-Szenarien und Druckreport
benötigt, sollte zur Vollversion "Finanzstruktur Vermögensplanung"
greifen. Beide Programme stehen kostenfrei unter www.privatbilanz.de
zur Verfügung.


SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
=====================

  - Moderner Webbrowser (Chrome, Firefox, Edge, Safari) ab ca. 2023
  - Betriebssystem: Windows, macOS, Linux (alle aktuellen Versionen)
  - Kein Internet-Zugang erforderlich
  - Keine Installation - einmal die HTML-Datei öffnen genügt


ERSTE SCHRITTE
==============

  1. Datei "Finanzstruktur_Starter_2026_4_15.html" mit einem Doppel-
     klick öffnen (oder: Rechtsklick -> "Öffnen mit Browser").

  2. Der Einstiegs-Assistent führt in fünf Schritten durch die
     wichtigsten Eingaben (Geburtsjahr, beruflicher Status, Brutto-
     einkommen, Bundesland und Kirchensteuer, monatliche Sparrate).
     Der Assistent lässt sich jederzeit überspringen; die Default-
     Werte ergeben dann ein erstes Bild.

  3. Anschließend werden die Auswertungen gezeigt: Rentenlücke in
     heutiger Kaufkraft, Aufschlüsselung in Bedarf, gesetzliche
     Rente und Depot-Entnahme, eine Lebenshaltungskostenpyramide,
     die Depotentwicklung bis zum Renteneintritt und ein Hebel-
     Rechner für Was-wäre-wenn-Vergleiche.

  4. Ergebnisse mit verschiedenen Annahmen (Sparrate, Rendite,
     Renteneintrittsalter) durchspielen. Jede Änderung im Haupt-
     formular aktualisiert die Auswertung sofort.

  5. Der Einstiegs-Assistent lässt sich am unteren Seitenende über
     die Schaltfläche "Einstiegs-Assistent neu starten" jederzeit
     erneut aufrufen.


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.15
============================================

  Übernahme der auf den Starter anwendbaren Befunde der Toolprüfung vom
  18. Juli 2026 (12. Runde). Datenstruktur und Funktionsumfang unverändert.
  (Der Schema-Befund N-02 betrifft nur den Starter Plus mit JSON-Export.)

  Bedienung
    - Bei den bisherigen Dienstjahren wird jetzt der tatsächlich zulässige,
      altersabhängige Höchstwert angezeigt: als Obergrenze am Eingabefeld und
      im Fehlertext der Ergebniszeile (z. B. „0 bis 4" bei einem 20-Jährigen)
      statt pauschal „0 bis 45" (Befund M-01).

  Fachliche Genauigkeit
    - Der Ergebnis-Hinweis zur Beamtenpension nennt für den Versorgungsabschlag
      jetzt den zutreffenden § 14 Absatz 3 Beamtenversorgungsgesetz (Absatz 2 ist
      weggefallen) und bindet die abschlagsfreie 45-Jahre-Ausnahme an den
      Ruhestand auf Antrag (§ 52 Absatz 3 Bundesbeamtengesetz) (Befund N-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.14
============================================

  Übernahme des auf den Starter anwendbaren Befunds der Toolprüfung vom
  18. Juli 2026 (11. Runde). Die übrigen Befunde (dezimaler Export,
  Import-Grenzen, Export-Schema) betreffen nur den Starter Plus, da der
  Starter keinen JSON-Export/-Import enthält.

  Berechnung und Recht
    - Beamtenpension: Bei Ruhestand ab 65 mit Versorgungsabschlag wird die
      abschlagsfreie Ausnahme nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz (ab 65
      und mindestens 45 berücksichtigungsfähige Jahre) offengelegt. Der
      ausgewiesene Wert bleibt bewusst konservativ mit Abschlag; der
      abschlagsfreie Betrag wird als obere Bandbreite am Ergebnis genannt.
      Eine automatische Bejahung allein aus dem Dienstjahre-Feld findet nicht
      statt (Befund H-01).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN DEN VERSIONEN V2026.4.9 BIS V2026.4.13
===============================================================

  Aus der Schwester-Anwendung Starter Plus übernommene Anpassungen, soweit
  auf den Starter anwendbar:

    - Das Kinderfeld erfasst seit 2026.4.9 die Gesamtzahl der Kinder
      (die Elterneigenschaft für den Pflege-Zuschlag wirkt lebenslang).
    - Der Pflege-Beitragsabschlag ab dem 2. Kind unter 25 wird seit
      2026.4.12 bewusst nicht mehr modelliert (konservativ, am Feld erklärt).
    - Bisherige Dienstjahre erlauben seit 2026.4.13 Teiljahre (z. B. 8,5;
      § 14 Abs. 1 BeamtVG rechnet anteilig) samt Alters-Plausibilität.
    - Referendar-Zielgehalt auf eine fachlich plausible Obergrenze begrenzt
      (1.500 € bis 20.000 € brutto pro Monat).


WESENTLICHE NEUERUNGEN IN VERSION V2026.4.8
===========================================

  Sammelpatch auf Grundlage der Toolprüfung vom 17. Juli 2026,
  übernommen aus der Schwester-Anwendung Starter Plus, soweit auf den
  Starter anwendbar. Datenstruktur und Funktionsumfang bleiben
  unverändert. (Riester-, Import/Export- und Direktrenten-Befunde des
  Plus betreffen den Starter nicht, da er diese Module nicht enthält.)

  Berechnung und Recht
    - Neues Feld für die Kinderzahl steuert den Pflegeversicherungs-
      beitrag: Kinderlosenzuschlag ab 23 und Beitragsabschlag ab dem
      zweiten Kind (§ 55 SGB XI) werden abgebildet (H-02; das Feld erfasst
      seit Version 2026.4.9 die Gesamtzahl der Kinder, siehe oben).
    - Angestellte mit einem Entgelt bis zur Minijob-Grenze (603 Euro)
      werden für die Rentenversicherung wie Minijobber behandelt (M-01).
    - Bereits abgeleistete ruhegehaltfähige Dienstjahre von Bestands-
      beamten fließen über ein neues Feld in die Pension ein (M-02).
    - Die angezeigten Sozialversicherungsbeiträge addieren sich exakt
      zur ausgewiesenen Summe (Rundung aus den Einzelposten, N-01).

  Barrierefreiheit
    - Der Einstiegs-Assistent ist vollständig tastatur- und screen-
      readertauglich: Fokusfalle, inaktiver Hintergrund, Schließen mit
      Escape, Fokus-Rückgabe, schrittgenaue Dialogüberschrift und
      Feld-Status (M-06).
    - Die Auswahl-Kacheln sind eine echte ARIA-Radiogruppe mit
      Pfeiltasten-Navigation (M-06).
    - Der Hauptinhalt hat einen <main>-Bereich und einen Seitentitel
      (<h1>); Animationen respektieren "prefers-reduced-motion" (N-03).
    - Das Bedürfnis-Deckungsprofil ist auch auf sehr schmalen Displays
      (ab 320 px) lesbar (M-07).

  Dokumentation und Pflege
    - Eine zentrale Versionskonstante speist Titel, Kopf-Badge und
      Fußzeile (N-04).
    - Dieser Abschnitt "Wesentliche Neuerungen" ergänzt das bislang
      fehlende Änderungsprotokoll (M-08).


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
================================================

  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Fußbereich der Seite öffnet die Schaltfläche "Sicherheits-
      prüfung öffnen" dasselbe Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus,
      die Content-Security-Policy im Klartext und die Liste der
      tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung.

  Die genannten Prüfpunkte (CSP gesetzt, connect-src 'none' aktiv,
  default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen) werden im
  Sicherheitsprüfung-Panel live angezeigt. Einen separaten
  Administrationsbereich hat der Starter bewusst nicht.


KONTAKT UND FEEDBACK
====================

  Das Tool ist Freeware und wird privat entwickelt. Rückmeldungen,
  Fehlerhinweise und Anregungen sind willkommen - per E-Mail an
  info@privatbilanz.de oder über die Projektseite
  www.privatbilanz.de.

  Der Entwickler erteilt keine individuellen Auskünfte zu Ihrer
  konkreten steuerlichen, rechtlichen oder anlagebezogenen Situation
  und kann sich dazu auch nicht äußern. Bitte richten Sie solche
  Fragen an eine dafür zugelassene Berufsperson (Steuerberater,
  Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach Wertpapier-
  handelsgesetz, Versicherungsvermittler oder -berater nach § 34d
  Gewerbeordnung).

  Wer die Weiterentwicklung unterstützen möchte, findet auf
  www.privatbilanz.de/unterstuetzen einen Hinweis auf zwei freiwillige
  Wege (PayPal oder Banküberweisung). Eine Zuwendung ist ausdrücklich
  freiwillig, in keiner Weise Voraussetzung für die Nutzung der
  Software und rechtlich eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB.


RECHTLICHE HINWEISE
===================

  Keine Steuerberatung - Keine Rechtsberatung - Keine Anlageberatung
  - Keine Versicherungsberatung.

  Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer,
  Rechtsanwalt, Anlageberater, Versicherungsberater oder Versiche-
  rungsvermittler und verfügt über keine entsprechende berufsrecht-
  liche Zulassung. Er ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen
  Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungs-
  gesetz (StBerG) befugt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen
  im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

  Die Software ist ein neutrales, modellhaftes Rechen- und Darstel-
  lungswerkzeug. Die angezeigten Berechnungen, Befunde und Hinweise
  sind nicht auf den konkreten Einzelfall ausgerichtet, sondern
  beschreiben rein rechnerische Modellaussagen. Sie stellen keine
  Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versiche-
  rungsbezogenen Sinne dar.

  Durch die Nutzung der Software kommt zwischen Nutzer und Entwickler
  keine Beratungsbeziehung und kein Beratungsvertrag zustande.

  Alle Ergebnisse sind mit Sorgfalt errechnet, aber ohne jede Gewähr.
  Die steuerrechtlichen Parameter entsprechen der Rechtslage Stand
  1. Januar 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024,
  BGBl. I Nr. 449). Änderungen ab 2027 sind nicht automatisch ent-
  halten.

  Vor jeder steuerlichen, rechtlichen, anlage- oder versicherungs-
  bezogenen Entscheidung ist eine individuelle Prüfung durch eine
  zugelassene Berufsperson erforderlich. Die Software ist in keinem
  dieser Bereiche ein Ersatz für diese Beratung.

  Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Kein
  Support, keine Pflege, keine Aktualisierung zugesichert. Die
  Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes
  Risiko. Da die Software unentgeltlich als Freeware bereitgestellt
  wird, gelten ergänzend die Haftungserleichterungen aus § 521 BGB
  (Schenkung).

  Die vollständigen Lizenzbedingungen sind in der beiliegenden Datei
  "Lizenzbedingungen.txt" enthalten und werden mit der Inbetrieb-
  nahme der Software anerkannt.


DRITTKOMPONENTEN
================

  Eingebettete Schriftarten (DM Sans, JetBrains Mono) - als
  Base64-WOFF2 in der HTML-Datei eingebettet; Fallback auf
  System-Sans-Serif. Beide Schriften unter SIL Open Font License 1.1:
  Copyright (c) Google Fonts (DM Sans) und (c) JetBrains s.r.o.
  (JetBrains Mono). Lizenztext: https://scripts.sil.org/OFL.

  Diagramm-Bibliothek Chart.js 4.4.0 - inline eingebettet,
  (c) Chart.js Contributors, MIT-Lizenz. Bezugsquelle:
  https://www.chartjs.org.


  © 2026 Andreas Ebert · Urheberrechtlich geschützt (§ 69a UrhG)
