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  FINANZSTRUKTUR RENTENWEICHE
  Version 2026.0.1
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BESCHREIBUNG
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Finanzstruktur Rentenweiche ist ein lokal im Browser laufendes Werkzeug zur
Entscheidung, wann der Bezug der gesetzlichen Altersrente beginnen soll. Es
übersetzt die Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung in einen Vergleich
der drei möglichen Wege in den Ruhestand und macht sichtbar, ab welchem
Lebensalter sich ein späterer Rentenbeginn rechnerisch gegenüber einem
früheren Beginn lohnt.

Verglichen werden drei Wege:

  - vorzeitiger Bezug mit Abschlag (Zugangsfaktor kleiner 1,0),

  - Bezug zur abschlagsfreien Altersgrenze (Zugangsfaktor 1,0; Vergleichs-
    maßstab),

  - aufgeschobener Bezug mit Zuschlag (Zugangsfaktor größer 1,0).

Der Zugangsfaktor folgt § 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: 0,3 Prozent
Abschlag je Monat vorzeitigen Bezugs vor der abschlagsfreien Altersgrenze
sowie 0,5 Prozent Zuschlag je Monat aufgeschobenen Bezugs nach der
Regelaltersgrenze. Beide Altersgrenzen werden aus dem Geburtsjahr und der
Rentenart automatisch ermittelt. Abgebildet werden die Regelaltersrente
(§ 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch), die Altersrente für langjährig
Versicherte (§ 36 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch), die Altersrente für
besonders langjährig Versicherte (§ 38 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) und
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 Sechstes Buch Sozial-
gesetzbuch).

Kern der Auswertung ist das Break-even-Diagramm: ein kumulativer Verlauf der
jährlichen Nettozahlungen je Weg ab dem jeweiligen Beginn bis zum angenommenen
Sterbealter. Der Break-even-Punkt ist das Lebensalter, ab dem die bis dahin
aufgelaufene Gesamtsumme des aufgeschobenen Bezugs die Gesamtsumme des
früheren Bezugs übersteigt. Liegt die persönlich erwartete Lebenserwartung
deutlich darüber, spricht das rechnerisch für den späteren Beginn; liegt sie
darunter, für den früheren.

Das Werkzeug rechnet bewusst auf Nettoebene — nach Beiträgen zur Kranken- und
Pflegeversicherung sowie nach Einkommensteuer. Die nachgelagerte Besteuerung
folgt § 22 Nummer 1 Einkommensteuergesetz; der steuerpflichtige Anteil hängt
vom Jahr des Rentenbeginns ab und wächst mit jedem späteren Jahrgang, so dass
ein späterer Beginn steuerlich nicht eins zu eins mit einem früheren
vergleichbar ist. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung folgen
dem Regelfall der Krankenversicherung der Rentner; für freiwillig oder privat
Versicherte sowie für die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung (§ 55
Elftes Buch Sozialgesetzbuch) stehen im Experten-Modus gesonderte Angaben
bereit.

Darauf aufbauend bietet das Werkzeug zwei ergänzende Bausteine:

  - Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Wer einen
    vorzeitigen Beginn plant, kann den damit verbundenen Abschlag durch eine
    zusätzliche Zahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise aus-
    gleichen. Das Werkzeug ermittelt den erforderlichen Bruttoaufwand, die
    Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwen-
    dungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz und den
    effektiven Aufwand nach Steuerwirkung. Ein Teilausgleich (drei Viertel,
    Hälfte, ein Viertel) ist möglich.

  - Aktivrente: Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die die
    Regelaltersgrenze erreicht haben, nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuer-
    gesetz bis zu 2.000 Euro Bruttolohn je Monat steuerfrei beziehen. Das
    Werkzeug stellt vier Lebensentwürfe ab Regelaltersgrenze gegenüber:
    Rente ohne Erwerbstätigkeit, Rente mit kleinem Job innerhalb der Aktiv-
    rente, Rente mit größerem Job und Aufschub der Rente bei gleichzeitiger
    Erwerbstätigkeit. Berücksichtigt wird auch die Frage, ob auf die Ver-
    sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet wird (§ 5 Absatz
    4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch); ohne Verzicht zahlt allein der
    Arbeitgeber seinen Anteil (§ 172 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetz-
    buch), ohne Wirkung auf die Entgeltpunkte.

Das Werkzeug richtet sich sowohl an Personen, die ihre Rentenentscheidung
zum ersten Mal abwägen, als auch an fachlich vorgebildete Anwender, die alle
Modellannahmen selbst steuern wollen. Für beide Gruppen steht je eine eigene
Bedienoberfläche bereit (siehe nächster Abschnitt). Die Auswertung verzichtet
bewusst auf normative Empfehlungen; sie zeigt den Break-even-Punkt, ordnet
ihn im Verhältnis zur statistischen Lebenserwartung ein und beschreibt das
Modellergebnis im Klartext.


GELTUNGSBEREICH
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Das Werkzeug bildet einen klar umrissenen Ausschnitt des Rentenrechts ab.
Sachverhalte außerhalb dieses Rahmens sind nicht abgedeckt und führen zu
unzutreffenden Ergebnissen. Abgedeckt sind Altersrenten der gesetzlichen
Rentenversicherung in den genannten vier Rentenarten, der Abschlag bei
vorzeitigem Bezug und der Zuschlag bei aufgeschobenem Bezug nach § 77
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, die Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes
Buch Sozialgesetzbuch sowie eine vereinfachte Nettobetrachtung mit Kranken-
und Pflegeversicherung und Einkommensteuer.

Nicht abgedeckt sind insbesondere Erwerbsminderungsrenten und Hinterblie-
benenrenten, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke,
Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen im Einzelfall, Auslandssachver-
halte und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht, die Feststellung des
Grades der Behinderung sowie die individuelle Steuerveranlagung mit weiteren
Einkünften.


DIE ZWEI BEDIENMODI
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Das Werkzeug bietet zwei Ansichten, zwischen denen sich jederzeit umschalten
lässt — der Schalter befindet sich oben rechts im Kopf des Werkzeugs.

  - Einsteiger-Modus: eine schlanke Oberfläche mit den Pflichtangaben aus
    der Renteninformation. Die übrigen Annahmen werden mit dokumentierten
    Standardwerten belegt und im Ergebnis offen ausgewiesen. Das Break-even-
    Diagramm und eine knappe Einordnung in Klartext stehen im Mittelpunkt.

  - Experten-Modus: die vollständige Oberfläche. Zusätzlich verfügbar sind
    die Eingabekarten zur Plausibilisierung und zu ergänzenden Annahmen, die
    Tabs „Ausgleichszahlung", „Aktivrente", „Druckreport" und „Administ-
    ration" sowie die ausführliche Methodik- und Geltungsbereichsdarstellung
    im Einstieg.

Beide Modi nutzen dieselbe Rechen-Engine und dieselben Arbeitsbereiche für
Eingabe und Auswertung. Eingaben, die in einem Modus gemacht werden, stehen
nach dem Umschalten unverändert im anderen Modus zur Verfügung.

Beim erstmaligen Öffnen erscheint ein kurzer Auswahldialog, über den der
gewünschte Einstiegsmodus gewählt wird. Der Dialog weist darauf hin, dass ein
späterer Wechsel jederzeit möglich ist, und erscheint nur einmal. Wird der
aktuelle Stand über „Als HTML sichern" abgelegt, merkt sich diese Datei den
zuletzt gewählten Modus; beim erneuten Öffnen erscheint der Dialog dann nicht
noch einmal.


SYSTEMANFORDERUNGEN
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  - Aktueller Webbrowser auf Chromium-, Firefox- oder Safari-Basis
  - WebView auf iOS und Android wird unterstützt
  - Internet Explorer wird nicht unterstützt
  - Die Diagrammbibliothek Chart.js sowie die Schriften DM Sans und
    JetBrains Mono sind vollständig in die HTML-Datei eingebettet. Das
    Werkzeug benötigt zu keinem Zeitpunkt eine Internetverbindung und baut
    auch beim Start keine Verbindung zu Dritten auf.
  - Keine Installation, keine Backend-Verbindung, keine Datenübertragung
  - Keine Cookies, kein Local Storage


ERSTE SCHRITTE
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  1. Die Datei Finanzstruktur_Rentenweiche_2026_0_1.html mit einem Doppelklick
     im Webbrowser öffnen. Optional kann die Datei an einen festen Speicher-
     ort kopiert und eine Verknüpfung auf dem Schreibtisch abgelegt werden.
     Beim ersten Öffnen erscheint der Auswahldialog für den Einstiegsmodus
     (siehe Abschnitt „Die zwei Bedienmodi").

  2. Der Tab Einstieg führt in die Fragestellung ein: Er stellt die drei
     Wege nebeneinander, erläutert die Break-even-Idee und nennt den
     Rechtsstand der hinterlegten Rechengrößen. Im Experten-Modus erscheinen
     zusätzlich die Karten „Geltungsbereich" und „Methodisches Vorgehen".

  3. Im Tab Eingabe werden die Pflichtangaben erfasst: Geburtsjahr, erreichte
     beziehungsweise hochgerechnete Entgeltpunkte und die Rentenart (Regel-
     altersrente, langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte
     oder schwerbehinderte Menschen). Aus Geburtsjahr und Rentenart ermittelt
     das Werkzeug automatisch die abschlagsfreie Altersgrenze und die Regel-
     altersgrenze. Optional lässt sich eine in der Renteninformation aus-
     gewiesene Bruttorente zur Plausibilisierung erfassen. Im Experten-Modus
     stehen zusätzlich ergänzende Angaben zur Verfügung — unter anderem zum
     Krankenversicherungsstatus im Rentenbezug, zur Elterneigenschaft in der
     Pflegeversicherung, zum unterstellten persönlichen Steuersatz, zur
     angenommenen jährlichen Rentenanpassung und zum statistischen Sterb-
     alter. Wer das Werkzeug zunächst nur ausprobieren möchte, kann über die
     Schaltfläche „Beispieldaten laden" einen Musterfall einsetzen.

  4. Der Tab Vergleich & Break-even zeigt das Kernergebnis. Hier legen Sie
     die Beginnzeitpunkte für den frühen und den späten Weg interaktiv fest;
     der mittlere Weg liegt fest auf der abschlagsfreien Altersgrenze. Das
     Diagramm stellt die kumulierten Nettozahlungen aller drei Wege ab
     Beginn bis zum gewählten Sterbealter dar; der Break-even-Punkt ist
     markiert. Eine Tabelle führt die monatliche Bruttorente, die geschätzte
     Nettorente und die Lebenssumme je Weg gegenüber. Nominal- und Real-
     darstellung (Abzinsung) sind umschaltbar.

  5. Im Tab Ausgleichszahlung (nur Experten-Modus) wird der Aufwand
     ermittelt, mit dem sich der Abschlag des frühen Wegs nach § 187a
     Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ganz oder teilweise ausgleichen ließe.
     Ausgewiesen werden der Bruttoaufwand, die Steuerersparnis aus dem
     Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz
     und der effektive Aufwand nach Steuerwirkung. Der zugrunde gelegte
     vorzeitige Beginn wird aus dem Tab „Vergleich & Break-even" über-
     nommen. Eine Aufteilung der Zahlung auf mehrere Veranlagungszeiträume
     ist sozialversicherungsrechtlich zulässig und steuerlich sinnvoll, da
     der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen jahresbezogen
     gedeckelt ist.

  6. Im Tab Aktivrente (nur Experten-Modus) werden vier Lebensentwürfe ab
     der Regelaltersgrenze gegenübergestellt. Erfasst werden der geplante
     Beschäftigungsumfang, das Bruttoentgelt je Monat, die Dauer der Weiter-
     arbeit sowie die Wahl zugunsten oder gegen den Verzicht auf die Ver-
     sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung (§ 5 Absatz 4 Sechstes
     Buch Sozialgesetzbuch). Das Werkzeug weist je Modell den monatlichen
     Nettozufluss während der Aktivphase, die spätere Nettorente und die
     kumulierte Lebenssumme bis zum statistischen Sterbealter aus. Die
     Steuerfreiheit der Aktivrente nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz
     ist berücksichtigt; sozialversicherungsrechtliche Wirkungen — ins-
     besondere die Wahl nach § 5 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch —
     bedürfen einer individuellen Prüfung.

  7. Im Tab Druckreport (nur Experten-Modus) wird ein mehrseitiger Bericht
     erzeugt. Er umfasst ein Deckblatt mit Logo, Titel sowie Stand- und
     Rechtsstandangaben, die Ausgangslage, die Übersicht der drei Wege, das
     Break-even-Diagramm, die Tabelle der Wegevergleichswerte sowie — bei
     entsprechender Eingabe — die Auswertungen zur Ausgleichszahlung und
     zur Aktivrente. Über die Schaltfläche „Drucken" oben rechts wird der
     gerade geöffnete Tab gedruckt.

  8. Im Tab Administration (nur Experten-Modus) sind die Rechenparameter
     getrennt ausgewiesen: die Rechtsparameter (geltendes Recht, etwa
     Beitragssätze, Besteuerungsanteile, der aktuelle Rentenwert sowie die
     Bezugsgröße zur Ermittlung des Aufwands je Entgeltpunkt nach § 187a
     Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) sowie die Modellannahmen (offen-
     zulegende Setzungen, etwa angenommene Rentenanpassung, Inflation und
     statistisches Sterbealter). Ein Quellenverzeichnis führt die heran-
     gezogenen Grundlagen auf. Ein Selbsttest rechnet feste Beispielfälle
     durch und vergleicht das Ergebnis mit hinterlegten Erwartungswerten;
     er prüft die Kernformeln auf innere Schlüssigkeit, hängt nicht von den
     Eingaben ab und wird nur auf Knopfdruck ausgeführt. Er ersetzt keine
     fachliche Durchsicht.

  9. Der Tab Rechtliches enthält das Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-
     Gesetz, den Beratungsausschluss, die Urheberrechts- und Nutzungs-
     bedingungen sowie die Datenschutzhinweise. Dort ist auch die Versions-
     angabe ausgewiesen.

  10. Für die Sicherung der Eingaben bestehen zwei Wege. Über die Schaltfläche
      „Daten sichern" werden alle Eingaben in eine kompakte JSON-Datei
      geschrieben und über „Daten laden" wieder eingelesen. Über „Als HTML
      sichern" wird der aktuelle Stand als vollständige, eigenständige HTML-
      Datei abgelegt; diese Datei lässt sich später direkt öffnen und enthält
      alle Eingaben bereits ausgefüllt sowie den zuletzt gewählten Bedienmodus.
      Da das Werkzeug ohne Cookies und ohne Local Storage arbeitet, sind dies
      die beiden Persistenzwege. Eine Schaltfläche zum manuellen Neuberechnen
      gibt es nicht — jede Änderung an einem Eingabefeld wird sofort in alle
      Tabs übernommen.


HINWEIS ZUR BEDIENUNG
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Neben vielen Eingabefeldern befindet sich ein kleines Informationszeichen.
Fährt man mit der Maus darüber, erscheint eine kurze Erklärung des Feldes.
Diese Erklärungen weisen auch dort, wo eine Angabe nicht der Rentenin-
formation zu entnehmen ist oder eine Modellannahme zugrunde liegt,
ausdrücklich darauf hin.

An mehreren Stellen — insbesondere zur Wahl der Rentenart, zur Ausgleichs-
zahlung und zur Aktivrente — finden sich zusätzlich aufklappbare Hinweise
(„Welche Rentenart trifft zu?", „Wann lohnt sich der Ausgleich?" und
ähnliche), in denen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen kompakt erläutert
sind.

Über die Schaltfläche „Impressum & Hinweise" unten rechts werden das Impres-
sum, der Beratungsausschluss, die Urheberrechts- und Nutzungsbedingungen
sowie die Datenschutzhinweise eingeblendet.


KONTAKT UND RÜCKMELDUNG
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Bezugsquelle und Aktualisierungen: www.privatbilanz.de

Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise auf Berechnungsfehler oder veraltete
Rechtsstände sind willkommen. Die zugehörige Kontaktadresse findet sich auf
der oben genannten Webseite.


RECHTLICHE HINWEISE
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Keine Steuerberatung — Keine Rechtsberatung — Keine Anlage- oder
Versicherungsberatung.

Finanzstruktur Rentenweiche ist ein modellhaftes Rechen- und Darstellungs-
werkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuer-
berater noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Renten-, Anlage- oder
Versicherungsberater und ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe-
leistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz befugt. Durch
die Nutzung der Software kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berech-
nungen, Befunde und Hinweise sind rein modellhaft und stellen keine Empfeh-
lung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne
dar. Insbesondere die Steuerschätzung ist eine Näherung.

Verbindliche Auskünfte zur gesetzlichen Rente — namentlich zur abschlags-
freien Altersgrenze, zum Vertrauensschutz, zur Wartezeit sowie zur Höhe und
zur Steuerung einer Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetz-
buch — erteilt allein die Deutsche Rentenversicherung. Die im Werkzeug
verwendeten Werte ersetzen insbesondere nicht die amtliche Rentenauskunft.
Vor jeder Umsetzung steuerlicher, rechtlicher, anlage- oder versicherungs-
bezogener Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung durch eine zuge-
lassene Berufsperson erforderlich. Zuständig sind unter anderem die Deutsche
Rentenversicherung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
Anlageberater im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes sowie Versicherungs-
vermittler und Versicherungsberater im Sinne des § 34d Gewerbeordnung.

Keine Gewähr, kein Support. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; § 521 Bürgerliches Gesetzbuch
bleibt unberührt.

Das Werkzeug verarbeitet ausschließlich lokal im Browser. Es überträgt keine
Daten an externe Server. Die Persistenz der Eingaben erfolgt allein über den
vom Anwender selbst veranlassten Export in eine JSON-Datei oder das Speichern
als HTML-Datei.

Stand der Berechnungslogik:
Die abgebildeten Rechengrößen — insbesondere die Beitragssätze zur Kranken-
und Pflegeversicherung, die Besteuerungsanteile der nachgelagerten Besteue-
rung, der aktuelle Rentenwert und der Aufwand je zusätzlichem Entgeltpunkt
nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch — haben den Rechtsstand 2025. Die
Steuerfreiheit der Aktivrente nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz tritt
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist berücksichtigt. Die nächste
turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen — insbesondere des Rentenwerts —
erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2026; danach gilt der Rechtsstand 2026.
Geänderte Rechengrößen lassen sich im Administrationsbereich nachführen.
Spätere Änderungen sind nicht automatisch enthalten.

© 2026 Andreas Ebert. Freeware zur persönlichen Nutzung. Bezug:
www.privatbilanz.de

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