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  FINANZSTRUKTUR RENTENWEICHE
  Version 2026.4.0
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BESCHREIBUNG
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Finanzstruktur Rentenweiche ist ein lokal im Browser laufendes Werkzeug zur
Entscheidung, wann der Bezug der gesetzlichen Altersrente beginnen soll. Es
übersetzt die Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung in einen Vergleich
der drei möglichen Wege in den Ruhestand und macht sichtbar, ab welchem
Lebensalter sich ein späterer Rentenbeginn rechnerisch gegenüber einem
früheren Beginn lohnt.

Verglichen werden drei Wege:

  - vorzeitiger Bezug mit Abschlag (Zugangsfaktor kleiner 1,0),

  - Bezug zur abschlagsfreien Altersgrenze (Zugangsfaktor 1,0; Vergleichs-
    maßstab),

  - aufgeschobener Bezug mit Zuschlag (Zugangsfaktor größer 1,0).

Der Zugangsfaktor folgt § 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: 0,3 Prozent
Abschlag je Monat vorzeitigen Bezugs vor der abschlagsfreien Altersgrenze
sowie 0,5 Prozent Zuschlag je Monat aufgeschobenen Bezugs nach der
Regelaltersgrenze. Beide Altersgrenzen werden aus dem Geburtsjahr und der
Rentenart automatisch ermittelt. Abgebildet werden die Regelaltersrente
(§ 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch), die Altersrente für langjährig
Versicherte (§ 36 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch), die Altersrente für
besonders langjährig Versicherte (§ 38 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) und
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 Sechstes Buch Sozial-
gesetzbuch).

Kern der Auswertung ist das Break-even-Diagramm: ein kumulativer Verlauf der
jährlichen Nettozahlungen je Weg ab dem jeweiligen Beginn bis zum angenommenen
Sterbealter. Der Break-even-Punkt ist das Lebensalter, ab dem die bis dahin
aufgelaufene Gesamtsumme des aufgeschobenen Bezugs die Gesamtsumme des
früheren Bezugs übersteigt. Liegt die persönlich erwartete Lebenserwartung
deutlich darüber, spricht das rechnerisch für den späteren Beginn; liegt sie
darunter, für den früheren.

Das Werkzeug rechnet bewusst auf Nettoebene — nach Beiträgen zur Kranken- und
Pflegeversicherung sowie nach Einkommensteuer. Die nachgelagerte Besteuerung
folgt § 22 Nummer 1 Einkommensteuergesetz; der steuerpflichtige Anteil hängt
vom Jahr des Rentenbeginns ab und wächst mit jedem späteren Jahrgang, so dass
ein späterer Beginn steuerlich nicht eins zu eins mit einem früheren
vergleichbar ist. Der steuerfreie Rentenanteil wird nach § 22 Nummer 1 Satz 3
Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 4 Einkommensteuergesetz im Folgejahr in
Euro festgeschrieben und in der Lebenssummen-Schleife konstant gehalten;
spätere Rentenanpassungen unterliegen zu 100 Prozent der Besteuerung.

Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung wird die Tarifprogression über das
optionale Eingabefeld „Weiteres Haushaltseinkommen im Ruhestand" abgebildet:
Wird dort ein Betrag eingetragen (etwa eine Partnerrente, Betriebsrenten oder
veranlagte Kapitalerträge), ermittelt das Werkzeug die Steuer auf die hier
modellierte Rente als Differenz zwischen Gesamtsteuer und Steuer auf das
Resteinkommen (Marginalbetrachtung). Bleibt das Feld leer, gilt vereinfachend
die Annahme, die hier modellierte gesetzliche Rente sei das einzige zu ver-
steuernde Einkommen im Ruhestand.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung folgen dem Regelfall der
Krankenversicherung der Rentner; für freiwillig oder privat Versicherte sowie
für die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung (§ 55 Elftes Buch Sozial-
gesetzbuch) stehen im Experten-Modus gesonderte Angaben bereit. Bei freiwillig
gesetzlich oder privat Versicherten berücksichtigt das Werkzeug den Beitrags-
zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Krankenversicherung nach § 106
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes
auf die Rente; in der Pflegeversicherung erfolgt nach § 106 Absatz 1 Sechstes
Buch Sozialgesetzbuch Satz 1 (Stand 01.04.2004) kein Zuschuss.

Darauf aufbauend bietet das Werkzeug vier ergänzende Bausteine:

  - Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Wer einen
    vorzeitigen Beginn plant, kann den damit verbundenen Abschlag durch eine
    zusätzliche Zahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise aus-
    gleichen. Das Werkzeug ermittelt den erforderlichen Bruttoaufwand, die
    Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwen-
    dungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz und den
    effektiven Aufwand nach Steuerwirkung. Ein Teilausgleich (drei Viertel,
    Hälfte, ein Viertel) ist möglich. Bei vollem oder teilweisem Ausgleich
    weist das Werkzeug zusätzlich eine interne Rendite aus, die den
    Aufstockungsaufwand mit dem späteren Rentenmehrwert über die statistische
    Bezugsdauer in Beziehung setzt.

  - Aktivrente: Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die die
    Regelaltersgrenze erreicht haben, nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuer-
    gesetz bis zu 2.000 Euro Bruttolohn je Monat steuerfrei beziehen. Das
    Werkzeug stellt vier Lebensentwürfe ab Regelaltersgrenze gegenüber:
    Rente ohne Erwerbstätigkeit, Rente mit kleinem Job innerhalb der Aktiv-
    rente, Rente mit größerem Job und Aufschub der Rente bei gleichzeitiger
    Erwerbstätigkeit. Berücksichtigt wird auch die Frage, ob auf die Ver-
    sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet wird (§ 5 Absatz
    4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch); ohne Verzicht zahlt allein der
    Arbeitgeber seinen Anteil (§ 172 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetz-
    buch), ohne Wirkung auf die Entgeltpunkte. Bei Rentenarten mit
    abschlagsfreier Grenze unterhalb der Regelaltersgrenze (besonders
    langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen) bildet das Werkzeug
    die Zeit zwischen abschlagsfreier Grenze und Regelaltersgrenze (Phase 0)
    gesondert ab — die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuer-
    gesetz greift in dieser Phase noch nicht.

  - Vierter Weg (Frührente, Weiterarbeit und Anlage): Eine Strategie, bei der
    die Rente vorzeitig in Anspruch genommen, das laufende Arbeitsentgelt
    weiter bezogen und die monatliche Nettorente diszipliniert angelegt wird.
    Das Werkzeug rechnet die fortgesetzte Beschäftigung bis zur Regelalters-
    grenze, versteuert die Frührente näherungsweise zum Grenzsteuersatz der
    Erwerbsphase und unterstellt eine Verzinsung des Anlagedepots zu einem
    parametrierbaren Kalkulationszins. Auf den Veräußerungsgewinn wirkt die
    Abgeltungsteuer nach § 32d Einkommensteuergesetz. Das Modell macht
    transparent, unter welchen Annahmen der vorzeitige Bezug auch ohne
    Ausgleichszahlung dem aufgeschobenen Bezug vermögensseitig überlegen
    sein kann.

  - Teilrente nach § 42 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Beim gleitenden
    Übergang in den Ruhestand kann ein Bruchteil der Vollrente vorzeitig
    bezogen werden, der Rest folgt abschlagsfrei zur Altersgrenze. Das
    Werkzeug bildet diesen Mischzugang über einen gewichteten Zugangsfaktor
    (Anteil mit Abschlag, Rest mit Zugangsfaktor 1,0) ab und führt die
    Lebenssumme analog zu den drei Hauptwegen mit.

Das Werkzeug richtet sich sowohl an Personen, die ihre Rentenentscheidung
zum ersten Mal abwägen, als auch an fachlich vorgebildete Anwender, die alle
Modellannahmen selbst steuern wollen. Für beide Gruppen steht je eine eigene
Bedienoberfläche bereit (siehe nächster Abschnitt). Die Auswertung verzichtet
bewusst auf normative Empfehlungen; sie zeigt den Break-even-Punkt, ordnet
ihn im Verhältnis zur statistischen Lebenserwartung ein und beschreibt das
Modellergebnis im Klartext.


GELTUNGSBEREICH
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Das Werkzeug bildet einen klar umrissenen Ausschnitt des Rentenrechts ab.
Sachverhalte außerhalb dieses Rahmens sind nicht abgedeckt und führen zu
unzutreffenden Ergebnissen. Abgedeckt sind Altersrenten der gesetzlichen
Rentenversicherung in den genannten vier Rentenarten, der Abschlag bei
vorzeitigem Bezug und der Zuschlag bei aufgeschobenem Bezug nach § 77
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, die Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes
Buch Sozialgesetzbuch, die Teilrente nach § 42 Sechstes Buch Sozialgesetz-
buch, die Aktivrente nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz, die Strategie
„Frührente, Weiterarbeit und Anlage" (Vierter Weg) sowie eine vereinfachte
Nettobetrachtung mit Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer.

Nicht abgedeckt sind insbesondere Erwerbsminderungsrenten und Hinterblie-
benenrenten, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke,
Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen im Einzelfall, Auslandssachver-
halte und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht, die Feststellung des
Grades der Behinderung sowie die individuelle Steuerveranlagung mit weiteren
Einkünften.


DIE ZWEI BEDIENMODI
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Das Werkzeug bietet zwei Ansichten, zwischen denen sich jederzeit umschalten
lässt — der Schalter befindet sich oben rechts im Kopf des Werkzeugs.

  - Einsteiger-Modus: eine schlanke Oberfläche mit den Pflichtangaben aus
    der Renteninformation. Die übrigen Annahmen werden mit dokumentierten
    Standardwerten belegt und im Ergebnis offen ausgewiesen. Das Break-even-
    Diagramm und eine knappe Einordnung in Klartext stehen im Mittelpunkt.

  - Experten-Modus: die vollständige Oberfläche. Zusätzlich verfügbar sind
    die Eingabekarten zur Plausibilisierung und zu ergänzenden Annahmen, die
    Tabs „Ausgleichszahlung", „Aktivrente", „Druckreport" und „Administ-
    ration" sowie die ausführliche Methodik- und Geltungsbereichsdarstellung
    im Einstieg.

Beide Modi nutzen dieselbe Rechen-Engine und dieselben Arbeitsbereiche für
Eingabe und Auswertung. Eingaben, die in einem Modus gemacht werden, stehen
nach dem Umschalten unverändert im anderen Modus zur Verfügung.

Beim erstmaligen Öffnen erscheint ein kurzer Auswahldialog, über den der
gewünschte Einstiegsmodus gewählt wird. Der Dialog weist darauf hin, dass ein
späterer Wechsel jederzeit möglich ist, und erscheint nur einmal. Wird der
aktuelle Stand über „Als HTML sichern" abgelegt, merkt sich diese Datei den
zuletzt gewählten Modus; beim erneuten Öffnen erscheint der Dialog dann nicht
noch einmal.


SYSTEMANFORDERUNGEN
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  - Aktueller Webbrowser auf Chromium-, Firefox- oder Safari-Basis
  - WebView auf iOS und Android wird unterstützt
  - Internet Explorer wird nicht unterstützt
  - Eingebettete Drittkomponenten:
      · Chart.js (Visualisierung) — Copyright © Chart.js Contributors,
        MIT License, www.chartjs.org
      · DM Sans (Schrift) — Copyright © Google Fonts,
        SIL Open Font License 1.1, https://scripts.sil.org/OFL
      · JetBrains Mono (Schrift) — Copyright © JetBrains s.r.o.,
        SIL Open Font License 1.1, https://scripts.sil.org/OFL
    Alle Komponenten sind vollständig als Base64 in die HTML-Datei einge-
    bettet (Schriften als WOFF2, Logos als data:image-URLs). Das Werkzeug
    benötigt zu keinem Zeitpunkt eine Internetverbindung und baut auch beim
    Start keine Verbindung zu Dritten auf.
  - Keine Installation, keine Backend-Verbindung, keine Datenübertragung
  - Keine Cookies, kein Local Storage
  - Selbstbeschränkung des Werkzeugs durch eine im Dokument gesetzte, vom
    Browser erzwungene Content-Security-Policy (connect-src 'none'): automa-
    tische Verbindungen (fetch, XHR, WebSocket, sendBeacon) sind unterbunden.
    Der Status ist oben im Kopf des Werkzeugs als „🔒 Lokal · keine autom.
    Übertragung" sichtbar; ein Klick darauf öffnet die „Sicherheitsprüfung"
    mit dem Klartext der Policy und einer Auflistung der tatsächlich gela-
    denen Ressourcen (im Normalfall: keine externen). Anklickbare Links im
    Impressum bleiben erlaubt — daher die Formulierung „keine automatische
    Datenübertragung". Die Policy ist eine Netzwerksperre, ausdrücklich kein
    XSS-Schutz.


ERSTE SCHRITTE
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  1. Die Datei Finanzstruktur_Rentenweiche_2026_4_0.html mit einem Doppelklick
     im Webbrowser öffnen. Optional kann die Datei an einen festen Speicher-
     ort kopiert und eine Verknüpfung auf dem Schreibtisch abgelegt werden.
     Beim ersten Öffnen erscheint der Auswahldialog für den Einstiegsmodus
     (siehe Abschnitt „Die zwei Bedienmodi").

  2. Der Tab Einstieg führt in die Fragestellung ein: Er stellt die drei
     Wege nebeneinander, erläutert die Break-even-Idee und nennt den
     Rechtsstand der hinterlegten Rechengrößen. Im Experten-Modus erscheinen
     zusätzlich die Karten „Geltungsbereich" und „Methodisches Vorgehen".

  3. Im Tab Eingabe werden die Pflichtangaben erfasst: Geburtsjahr, erreichte
     beziehungsweise hochgerechnete Entgeltpunkte und die Rentenart (Regel-
     altersrente, langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte
     oder schwerbehinderte Menschen). Aus Geburtsjahr und Rentenart ermittelt
     das Werkzeug automatisch die abschlagsfreie Altersgrenze und die Regel-
     altersgrenze. Optional lässt sich eine in der Renteninformation aus-
     gewiesene Bruttorente zur Plausibilisierung erfassen. Im Experten-Modus
     stehen zusätzlich ergänzende Angaben zur Verfügung — unter anderem zum
     Krankenversicherungsstatus im Rentenbezug, zur Elterneigenschaft in der
     Pflegeversicherung, zum unterstellten persönlichen Steuersatz, zur
     angenommenen jährlichen Rentenanpassung und zum statistischen Sterb-
     alter. Wer das Werkzeug zunächst nur ausprobieren möchte, kann über die
     Schaltfläche „Beispieldaten laden" einen Musterfall einsetzen.

  4. Der Tab Vergleich & Break-even zeigt das Kernergebnis. Hier legen Sie
     die Beginnzeitpunkte für den frühen und den späten Weg interaktiv fest;
     der mittlere Weg liegt fest auf der abschlagsfreien Altersgrenze. Das
     Diagramm stellt die kumulierten Nettozahlungen aller drei Wege ab
     Beginn bis zum gewählten Sterbealter dar; der Break-even-Punkt ist
     markiert. Eine Tabelle führt die monatliche Bruttorente, die geschätzte
     Nettorente und die Lebenssumme je Weg gegenüber. Nominal- und Real-
     darstellung (Abzinsung) sind umschaltbar. Über die Stellgrößen lassen
     sich zwei weitere Linien einblenden: der Vierte Weg (Frührente,
     Weiterarbeit und Anlage) und die Teilrente nach § 42 Sechstes Buch
     Sozialgesetzbuch mit frei wählbarem Teilrentensatz. Unterhalb des
     Diagramms erläutert ein Klartextblock das Ergebnis und ordnet den
     Break-even-Punkt im Verhältnis zur statistischen Lebenserwartung ein.

  5. Im Tab Ausgleichszahlung (nur Experten-Modus) wird der Aufwand
     ermittelt, mit dem sich der Abschlag des frühen Wegs nach § 187a
     Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ganz oder teilweise ausgleichen ließe.
     Ausgewiesen werden der Bruttoaufwand, die Steuerersparnis aus dem
     Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz
     und der effektive Aufwand nach Steuerwirkung. Der zugrunde gelegte
     vorzeitige Beginn wird aus dem Tab „Vergleich & Break-even" über-
     nommen. Eine Aufteilung der Zahlung auf mehrere Veranlagungszeiträume
     ist sozialversicherungsrechtlich zulässig und steuerlich sinnvoll, da
     der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen jahresbezogen
     gedeckelt ist.

  6. Im Tab Aktivrente (nur Experten-Modus) werden vier Lebensentwürfe ab
     der Regelaltersgrenze gegenübergestellt. Erfasst werden der geplante
     Beschäftigungsumfang, das Bruttoentgelt je Monat, die Dauer der Weiter-
     arbeit sowie die Wahl zugunsten oder gegen den Verzicht auf die Ver-
     sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung (§ 5 Absatz 4 Sechstes
     Buch Sozialgesetzbuch). Das Werkzeug weist je Modell den monatlichen
     Nettozufluss während der Aktivphase, die spätere Nettorente und die
     kumulierte Lebenssumme bis zum statistischen Sterbealter aus. Die
     Steuerfreiheit der Aktivrente nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz
     ist berücksichtigt; sozialversicherungsrechtliche Wirkungen — ins-
     besondere die Wahl nach § 5 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch —
     bedürfen einer individuellen Prüfung.

  7. Im Tab Druckreport (nur Experten-Modus) wird ein mehrseitiger Bericht
     erzeugt. Er umfasst ein Deckblatt mit Logo, Titel sowie Stand- und
     Rechtsstandangaben, die Ausgangslage, die Übersicht der drei Wege, das
     Break-even-Diagramm, die Tabelle der Wegevergleichswerte sowie — bei
     entsprechender Eingabe — die Auswertungen zur Ausgleichszahlung und
     zur Aktivrente. Am Ende des Berichts erscheint ein dezenter Hinweis
     auf die Möglichkeit einer freiwilligen Zuwendung; die Einzelheiten
     finden sich im Abschnitt „Freiwillige Unterstützung" weiter unten.
     Über die Schaltfläche „Drucken" oben rechts wird der gerade geöffnete
     Tab gedruckt.

  8. Im Tab Administration (nur Experten-Modus) sind die Rechenparameter
     getrennt ausgewiesen: die Rechtsparameter (geltendes Recht, etwa
     Beitragssätze, Besteuerungsanteile, der aktuelle Rentenwert sowie die
     Bezugsgröße zur Ermittlung des Aufwands je Entgeltpunkt nach § 187a
     Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) sowie die Modellannahmen (offen-
     zulegende Setzungen, etwa angenommene Rentenanpassung, Inflation und
     statistisches Sterbealter). Ein Quellenverzeichnis führt die heran-
     gezogenen Grundlagen auf. Ein Selbsttest rechnet feste Beispielfälle
     durch und vergleicht das Ergebnis mit hinterlegten Erwartungswerten;
     er prüft die Kernformeln auf innere Schlüssigkeit, hängt nicht von den
     Eingaben ab und wird nur auf Knopfdruck ausgeführt. Er ersetzt keine
     fachliche Durchsicht.

  9. Der Tab Rechtliches enthält das Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-
     Gesetz, den Beratungsausschluss, die Urheberrechts- und Nutzungs-
     bedingungen sowie die Datenschutzhinweise. Dort ist auch die Versions-
     angabe ausgewiesen. Zusätzlich werden die bewussten Modellvereinfa-
     chungen offengelegt — namentlich die Behandlung des Haushaltseinkommens
     im Ruhestand, die Verteilung der Ausgleichszahlung am Höchstbetrag
     nach § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz, die Diskontierung der
     Anlageerträge im Vierten Weg, die Approximation des Splittingtarifs
     bei ungleichen Einkünften, die Modellierung der Phase 0 im Aufschub-
     szenario der Aktivrente, die zeitliche Berücksichtigung neu erworbener
     Entgeltpunkte gegenüber § 76d Sechstes Buch Sozialgesetzbuch sowie der
     Beitragsabschlag pro Kind nach § 55 Absatz 3 Elftes Buch Sozial-
     gesetzbuch. Jede Vereinfachung ist mit einer kurzen Begründung und
     Auswirkungsabschätzung versehen.

  10. Für die Sicherung der Eingaben bestehen zwei Wege. Über die Schaltfläche
      „Daten sichern" werden alle Eingaben in eine kompakte JSON-Datei
      geschrieben und über „Daten laden" wieder eingelesen. Über „Als HTML
      sichern" wird der aktuelle Stand als vollständige, eigenständige HTML-
      Datei abgelegt; diese Datei lässt sich später direkt öffnen und enthält
      alle Eingaben bereits ausgefüllt sowie den zuletzt gewählten Bedienmodus.
      Da das Werkzeug ohne Cookies und ohne Local Storage arbeitet, sind dies
      die beiden Persistenzwege. Eine Schaltfläche zum manuellen Neuberechnen
      gibt es nicht — jede Änderung an einem Eingabefeld wird sofort in alle
      Tabs übernommen.


HINWEIS ZUR BEDIENUNG
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Neben vielen Eingabefeldern befindet sich ein kleines Informationszeichen.
Fährt man mit der Maus darüber, erscheint eine kurze Erklärung des Feldes.
Diese Erklärungen weisen auch dort, wo eine Angabe nicht der Rentenin-
formation zu entnehmen ist oder eine Modellannahme zugrunde liegt,
ausdrücklich darauf hin.

An mehreren Stellen — insbesondere zur Wahl der Rentenart, zur Ausgleichs-
zahlung und zur Aktivrente — finden sich zusätzlich aufklappbare Hinweise
(„Welche Rentenart trifft zu?", „Wann lohnt sich der Ausgleich?" und
ähnliche), in denen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen kompakt erläutert
sind.

Über die Schaltfläche „Impressum & Hinweise" unten rechts werden das Impres-
sum, der Beratungsausschluss, die Nutzungsbedingungen, die Datenschutz-
hinweise sowie die Hinweise zur freiwilligen Zuwendung eingeblendet.


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
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  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Tab "Administration" öffnet der Block "Sicherheit" dasselbe
      Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus, die Content-Security-Policy
      im Klartext und die Liste der tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung. Auch das Speichern als HTML und
  der JSON-Im-/Export funktionieren unverändert; dabei wird nichts
  über das Netz gesendet, sondern nur eine lokale Datei geschrieben
  bzw. gelesen.

  Eine eigene Selbsttest-Kategorie (Tab Administration -> Selbsttest)
  prüft die Sperre bei jedem Lauf: CSP gesetzt, connect-src 'none'
  aktiv, default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen.


KONTAKT UND RÜCKMELDUNG
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Bezugsquelle und Aktualisierungen: www.privatbilanz.de

Kontakt für Rückfragen und Rückmeldungen: info@privatbilanz.de

Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise auf Berechnungsfehler oder veraltete
Rechtsstände sind willkommen.


FREIWILLIGE UNTERSTÜTZUNG
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Das Werkzeug wird kostenfrei und ohne Registrierung bereitgestellt. Die
Nutzung steht in vollem Funktionsumfang offen, ohne dass eine Zuwendung
geleistet werden müsste oder erwartet wird. Wer die Weiterentwicklung
gleichwohl unterstützen möchte, kann eine freiwillige Zuwendung leisten —
über PayPal (als Spende gekennzeichnet) oder per SEPA-Banküberweisung.
Die Einzelheiten finden sich auf www.privatbilanz.de an einer von Download
und Produktinformation räumlich getrennten Stelle; die Bankverbindung wird
zusätzlich auf kurze E-Mail-Anfrage an info@privatbilanz.de mitgeteilt.
Als Verwendungszweck wird einheitlich „Unterstützung Finanzstruktur Renten-
weiche" angegeben.

Die Zuwendung hat — unabhängig vom gewählten Weg — folgende Eigenschaften:

  - Sie ist ausdrücklich freiwillig und in der Höhe frei wählbar.

  - Sie ist keine Voraussetzung für den Erwerb, die Nutzung, den Funktions-
    umfang oder etwaige künftige Aktualisierungen des Werkzeugs.

  - Sie ist nicht mit einer Gegenleistung des Entwicklers verbunden.
    Insbesondere erwächst daraus kein Anspruch auf Support, Pflege,
    Aktualisierung, persönliche Beratung oder individuelle Betreuung.

  - Sie ist rechtlich eine Schenkung im Sinne des § 516 Bürgerliches
    Gesetzbuch. Daraus folgt, dass kein Verbrauchsgütervertrag über digitale
    Inhalte im Sinne des § 327 Bürgerliches Gesetzbuch und kein Fernabsatz-
    vertrag im Sinne des § 312c Bürgerliches Gesetzbuch zustande kommt; ein
    Widerrufsrecht besteht aus diesem Grund nicht.

  - Eine Rechnung wird nicht ausgestellt, da es sich nicht um einen
    Leistungsaustausch handelt; die Zuwendung unterliegt mangels Leistungs-
    austauschs nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 Umsatzsteuer-
    gesetz).

Im Druckreport (Experten-Modus) erscheint am Ende des Berichts ein dezenter
Hinweis auf diese Möglichkeit; im Panel „Impressum & Hinweise" sind die
rechtlichen und datenschutzbezogenen Einzelheiten ausführlich hinterlegt.


NUTZUNGSBEDINGUNGEN (FREEWARE-LIZENZ)
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Das Werkzeug wird unentgeltlich als Freeware zur persönlichen Nutzung
bereitgestellt. Mit dem Herunterladen und der Nutzung werden die folgenden
Bedingungen anerkannt.

Erlaubt ist:

  - die kostenlose Nutzung für private, persönliche Finanzplanungszwecke,

  - die Erstellung von Sicherungskopien (§ 69d Absatz 2 Urheberrechts-
    gesetz),

  - die Nutzung der erstellten Auswertungen und Berichte für eigene Zwecke.

Nicht erlaubt ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung:

  - die Weiterverbreitung, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglich-
    machung des Werkzeugs,

  - der gewerbliche Einsatz, insbesondere die Nutzung zur Erbringung
    entgeltlicher Beratungsleistungen gegenüber Dritten,

  - die Bearbeitung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering, soweit
    nicht nach § 69d Absatz 1 und Absatz 3 sowie § 69e Urheberrechtsgesetz
    zwingend gestattet,

  - die Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken, Haftungs-
    hinweisen und Impressum.

Offizielle Bezugsquelle ist www.privatbilanz.de; dort ist jeweils die aktuelle
Version kostenfrei abrufbar. Der Bezug ist ohne Registrierung, ohne Zahlung
und ohne vorherige Zuwendung möglich.


RECHTLICHE HINWEISE
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Keine Steuerberatung — Keine Rechtsberatung — Keine Anlage- oder
Versicherungsberatung.

Finanzstruktur Rentenweiche ist ein modellhaftes Rechen- und Darstellungs-
werkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuer-
berater noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Renten-, Anlage- oder
Versicherungsberater und ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe-
leistung in Steuersachen im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz befugt. Durch
die Nutzung der Software kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berech-
nungen, Befunde und Hinweise sind rein modellhaft und stellen keine Empfeh-
lung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne
dar. Insbesondere die Steuerschätzung ist eine Näherung.

Verbindliche Auskünfte zur gesetzlichen Rente — namentlich zur abschlags-
freien Altersgrenze, zum Vertrauensschutz, zur Wartezeit sowie zur Höhe und
zur Steuerung einer Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetz-
buch — erteilt allein die Deutsche Rentenversicherung. Die im Werkzeug
verwendeten Werte ersetzen weder die Rentenauskunft nach § 109 Absatz 1
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch noch die besondere Rentenauskunft nach § 109
Absatz 5 Satz 4 in Verbindung mit § 187a Absatz 1a Satz 2 Sechstes Buch
Sozialgesetzbuch.

Vor jeder Umsetzung steuerlicher, rechtlicher, anlage- oder versicherungs-
bezogener Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung durch eine zuge-
lassene Berufsperson erforderlich. Zuständig sind unter anderem die Deutsche
Rentenversicherung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
Anlageberater im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes sowie Versicherungs-
vermittler und Versicherungsberater im Sinne des § 34d Gewerbeordnung.

Keine Gewähr, kein Support. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; § 521 Bürgerliches Gesetzbuch
bleibt unberührt.

Das Werkzeug verarbeitet ausschließlich lokal im Browser. Es überträgt keine
Daten an externe Server. Die Persistenz der Eingaben erfolgt allein über den
vom Anwender selbst veranlassten Export in eine JSON-Datei oder das Speichern
als HTML-Datei. Soweit eine freiwillige Zuwendung geleistet wird, werden bei
einer Zahlung über PayPal die Zahlungsdaten durch PayPal (Europe) S.à r.l.
et Cie, S.C.A., Luxemburg, unter deren eigenen Nutzungs- und Datenschutz-
bedingungen verarbeitet; bei einer Zuwendung per SEPA-Überweisung werden die
im Zahlungsverkehr üblichen Angaben (Name, IBAN, Betrag, Verwendungszweck)
über die jeweilige Bankverbindung verarbeitet und entsprechend den steuer-
und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 Abgabenordnung, § 257
Handelsgesetzbuch) aufbewahrt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe b und c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den genannten
steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften.

Stand der Berechnungslogik:
Die abgebildeten Rechengrößen — insbesondere die Beitragssätze zur Kranken-
und Pflegeversicherung, die Besteuerungsanteile der nachgelagerten Besteue-
rung, der aktuelle Rentenwert und der Aufwand je zusätzlichem Entgeltpunkt
nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch — haben den Rechtsstand 2026,
einschließlich der Rentenwert-Anpassung zum 01.07.2026 (Rentenwert-
bestimmungsverordnung 2026), der Sozialversicherungsrechengrößen-
Verordnung 2026 und der Tarifänderungen nach dem Steuerfortentwicklungs-
gesetz vom 23.12.2024. Die Steuerfreiheit der Aktivrente nach § 3 Nummer 21
Einkommensteuergesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und ist
berücksichtigt. Die nächste turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen —
insbesondere des Rentenwerts — erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2027;
danach gilt der Rechtsstand 2027. Geänderte Rechengrößen lassen sich im
Administrationsbereich nachführen. Spätere Änderungen sind nicht
automatisch enthalten.

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