FINANZSTRUKTUR Rentenradar

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Dieses Werkzeug übersetzt Ihre gesetzliche Renteninformation in verständliche Kennzahlen — von der gedruckten Bruttozahl bis zu dem, was real in Ihrer Tasche ankommt. Bitte wählen Sie, wie Sie beginnen möchten. Sie können jederzeit umschalten.

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FINANZSTRUKTUR Rentenradar

Rechtsstand der gesetzlichen Rechengrößen: 2025 — nächste turnusmäßige Anpassung zum 01.07.2026

Rentenradar — Ihre Renteninformation verständlich gemacht

Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt Beträge, die auf den ersten Blick beruhigend wirken — doch von der gedruckten Bruttozahl bleibt nach Sozialabgaben, Steuer und Geldentwertung deutlich weniger übrig. Dieses Werkzeug rechnet diesen Weg Schritt für Schritt nach und zeigt Ihnen, was real in Ihrer Tasche ankommt und ob eine Versorgungslücke besteht.

Bitte beachten: Rentenwert, Beitragssätze und steuerliche Parameter ändern sich regelmäßig. Die hinterlegten Rechengrößen haben den Rechtsstand 2025; die nächste turnusmäßige Anpassung — insbesondere des Rentenwerts — erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2026. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Werkzeugs finden Sie unter www.privatbilanz.de.
Was Sie hier erfahren
  • Der Wahrheits-Trichter: Von der Bruttorente über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer bis zur real verfügbaren Rente in heutiger Kaufkraft.
  • Ihre Versorgungslücke: Die Differenz zwischen dem, was Sie im Ruhestand voraussichtlich benötigen, und dem, was die gesetzliche Rente leistet.
  • Notwendige Sparrate: Der monatliche Betrag, mit dem sich eine erkannte Lücke bis zum Renteneintritt rechnerisch schließen ließe.
  • Hinweise zu Ihrer Situation: Etwa zur Erwerbsminderungs­absicherung oder zum Krankenversicherungsstatus im Rentenbezug.
So gehen Sie vor
  1. Wechseln Sie zum Tab Renteninformation erfassen.
  2. Übertragen Sie wenige Zahlen aus Ihrem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung.
  3. Im Tab Rentenprofil sehen Sie sofort Trichter, Kennzahlen und Ampel.
  4. Unter Was nun? erfahren Sie, wie der nächste Schritt praktisch abläuft.

Wenn Sie alle Annahmen selbst steuern möchten — Krankenversicherungsstatus, Inflationsszenario, Zusatzanwartschaften —, wechseln Sie oben rechts in den Experten-Modus.

Wichtiger Hinweis — dies ist keine Beratung.
Der Rentenradar ist ein Rechen- und Anschauungshilfsmittel. Er ersetzt weder eine Renten-, Steuer- noch eine Anlage- oder Versicherungsberatung und gibt keine Empfehlung ab. Alle Berechnungen beruhen auf vereinfachten Annahmen und typisierten Durchschnittswerten; insbesondere die Steuerschätzung ist eine Näherung und kann von Ihrer tatsächlichen Situation abweichen. Verbindliche Auskünfte erteilen die Deutsche Rentenversicherung, ein Steuerberater oder eine Versicherungsberatung.
Keine Steuerberatung · Keine Rechtsberatung · Keine Anlageberatung
Modellhaftes Rechen- und Darstellungswerkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Renten-, Anlage- oder Versicherungsberater und insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 StBerG befugt. Durch die Nutzung der Software kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berechnungen, Befunde und Hinweise sind rein modellhaft und stellen keine Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne dar. Insbesondere die Steuerschätzung ist eine Näherung. Keine Gewähr, kein Support, Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ausgenommen; § 521 BGB bleibt unberührt). Vor jeder Umsetzung ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene Berufsperson bzw. eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung erforderlich.
© 2026 Andreas Ebert · Freeware zur persönlichen Nutzung · Bezug: www.privatbilanz.de

Worum geht es?

Der Rentenradar überführt die Angaben aus Renteninformation und Rentenauskunft (§ 109 SGB VI) in belastbare Kennzahlen. Im Mittelpunkt steht der Weg von der gedruckten Bruttorente über die Abzüge in Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer bis zur real verfügbaren Rente in heutiger Kaufkraft. Daraus werden Versorgungslücke, erforderliches Zusatzvermögen und notwendige Sparrate abgeleitet.

Rechtsstand
Die hinterlegten Rechengrößen — aktueller Rentenwert, Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung, Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie der kohortenabhängige Besteuerungsanteil — haben den Rechtsstand 2025. Die nächste turnusmäßige Anpassung — insbesondere des aktuellen Rentenwerts — erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2026; danach gilt der Rechtsstand 2026. Geänderte Werte lassen sich im Administrationsbereich nachführen.
Aktualität: Rentenwert und Sozialversicherungsparameter werden jährlich angepasst, der Besteuerungsanteil steigt jahrgangsabhängig. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Werkzeugs mit gepflegten Rechengrößen wird unter www.privatbilanz.de bereitgestellt. Ein gelegentlicher Abgleich mit der dortigen Version wird empfohlen.
Modellannahmen im Überblick
  • Kranken-/Pflegeversicherung: Im Standardfall der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) trägt die Rentenversicherung den hälftigen Beitrag zum allgemeinen Beitragssatz und Zusatzbeitrag mit; der Pflegeversicherungsbeitrag und ggf. der Zuschlag für Kinderlose (§ 55 Abs. 3 SGB XI) sind vom Rentner allein zu tragen.
  • Steuer: Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip). Die Steuerlast wird über den Tarif des § 32a EStG näherungsweise ermittelt — vereinfachend ohne weitere Einkünfte und ohne Abzugsbeträge.
  • Kaufkraft: Die nominale Nettorente wird mit dem gewählten Inflationsszenario auf heutige Kaufkraft abgezinst.
  • Bedarf und Lücke: Der Versorgungsbedarf wird als Quote des heutigen Nettoeinkommens angesetzt; die Lücke ist die Differenz zur real verfügbaren Rente.
  • Sparrate: Das zur Schließung der Lücke erforderliche Kapital wird als Barwert der Lückenzahlungen ermittelt und über einen Sparplan auf eine monatliche Rate bis zum Renteneintritt zurückgerechnet.

Alle Rechengrößen und Szenariosätze sind im Tab Administration einsehbar und anpassbar.

Bedienlogik
  1. Im Tab Renteninformation erfassen die Pflichtangaben und — bei vorliegender Rentenauskunft — die ergänzenden Angaben eintragen.
  2. Im Tab Rentenprofil Wahrheits-Trichter, Kennzahlen, Ampel und Risikohinweise auswerten.
  3. Im Tab Was nun? die Übergabegrößen für die weitergehende Planung ablesen.
  4. Im Tab Druckreport eine kompakte Druckansicht erzeugen.
  5. Im Tab Administration bei Bedarf die Rechtsparameter pflegen.
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Renteninformation oder Rentenauskunft erfassen

Übertragen Sie wenige Zahlen aus Ihrem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Die Maske bedient sowohl die jährliche Renteninformation (§ 109 SGB VI, ab dem 27. Lebensjahr) als auch die ausführlichere Rentenauskunft (ab dem 55. Lebensjahr oder auf Antrag). Entgeltpunkte stehen nur in der Rentenauskunft und sind hier optional.

Datenschutz: Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Es findet keine Übertragung an einen Server statt. Beim Schließen des Fensters gehen nicht gesicherte Eingaben verloren — nutzen Sie „Daten sichern“.
Füllt die Maske mit einem Musterfall — praktisch, wenn Sie Ihr Schreiben gerade nicht zur Hand haben. Sie können die Werte anschließend frei überschreiben.

So lesen Sie Ihre Renteninformation

Die rot nummerierten Stellen auf dieser Muster-Renteninformation zeigen, welche Angabe in welches Eingabefeld gehört. Dieselben Ziffern finden Sie unten an den zugehörigen Feldern. Klicken oder tippen Sie auf das Bild, um es vergrößert zu betrachten.

Muster einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung mit nummerierten Markierungen
1Beginn der Regelaltersrente — das genannte Datum bestimmt zusammen mit dem Geburtsjahr Ihr Renteneintrittsalter. Gehört zum Feld Geplanter Renteneintritt.
2Rente wegen voller Erwerbsminderung. Gehört zum Feld Rente bei voller Erwerbsminderung.
3Bereits erreichte Anwartschaft — Ihr heutiger Stand ohne weitere Beiträge. Gehört zum Feld Bereits erreichte Anwartschaft.
4Künftige Regelaltersrente bei gleichbleibender Beitragszahlung. Gehört zum Feld Hochrechnung Regelaltersrente.

Das aktuelle Nettoeinkommen steht nicht in der Renteninformation — es stammt aus Ihrer Gehaltsabrechnung. Abgebildet ist eine Muster-Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Muster-Renteninformation, vergrößerte Ansicht

Pflichtangaben

Bestimmt Rentenbeginn und Besteuerungsanteil.
Regelaltersgrenze laut Renteninformation, häufig 67.
Auszahlungsbetrag der Gehaltsabrechnung — Maßstab für den Bedarf.
Zentrale Ausgangszahl: hochgerechnete Rente bei gleichbleibendem Verdienst.
Heute schon erreichter Rentenstand ohne weitere Einzahlung.
Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente.

Ergänzende Angaben (optional)

Optional; wird sonst aus der Anwartschaft geschätzt.
Betriebliche oder private Rente, brutto zum Rentenbeginn.
Standardfall ist die KVdR.
Kinderlose zahlen einen Pflegeversicherungs-Zuschlag.
Unterstellte jährliche Geldentwertung für die Kaufkraftrechnung.

Das genügt fürs Erste

Mit den sechs Pflichtangaben oben kann das Werkzeug bereits ein vollständiges Rentenprofil erstellen. Feinere Einstellungen (Krankenversicherungsstatus, Inflationsszenario, Zusatzanwartschaften) stehen im Expertenmodus zur Verfügung.

Ihr Rentenstatus

Monatliche Versorgungslücke
Notwendige monatliche Sparrate

Der Wahrheits-Trichter

Vom gedruckten Bruttobetrag bis zu dem, was real in Ihrer Tasche ankommt — Schritt für Schritt. Alle Beträge der letzten Stufe sind in heutiger Kaufkraft ausgewiesen.

Kennzahlen im Überblick

Von der Bruttozahl zur realen Kaufkraft
Bruttoprognose Regelaltersrente
monatlich, nominal
Nettorente nach Abgaben und Steuer
monatlich, noch nominal
Real verfügbare Rente
in heutiger Kaufkraft
Versorgungslücke und Vorsorgebedarf
Monatliche Versorgungslücke
gegenüber dem Bedarf
Erforderliches Zusatzvermögen
Barwert zum Renteneintritt
Notwendige monatliche Sparrate
bis zum Renteneintritt

Wofür die Rente reicht — Ihre Ausgabenpyramide

Die Pyramide verteilt Ihren geschätzten monatlichen Bedarf im Ruhestand auf typische Ausgabenbereiche — unten das Lebensnotwendige, nach oben die Bereiche für Lebensqualität. Die rote Linie zeigt, wie weit Ihre real verfügbare gesetzliche Rente reicht.

durch die gesetzliche Rente gedeckt
nicht gedeckt — hier entsteht die Lücke
Reichweite der realen Rente

Die Aufteilung auf die Ausgabenbereiche ist eine Modellannahme, orientiert an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes für Rentnerhaushalte. Sie veranschaulicht die Größenordnungen; die tatsächliche Ausgabenstruktur ist individuell verschieden.

Ihre Entgeltpunkte (Rentenpunkte)

Entgeltpunkte

Was Ihre gesetzliche Rente wert ist

Die gesetzliche Rente ist ein lebenslanger, dynamisierter und gegen das Langlebigkeitsrisiko abgesicherter Anspruch. Zwei Größen veranschaulichen ihren Wert — mit unterschiedlicher methodischer Tragfähigkeit.

Barwert der lebenslangen Rente
methodisch vorzuziehen
Kapitaläquivalent nach der Vier-Prozent-Regel
grobe Vergleichsgröße, nur bedingt übertragbar

Absicherung bei voller Erwerbsminderung

Erwerbsminderung kann jederzeit eintreten — lange vor dem regulären Rentenbeginn. Die folgende Rechnung vergleicht die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Ihrem heutigen Nettoeinkommen, beides in heutiger Kaufkraft.

Erwerbsminderungsrente — netto
nach Sozialabgaben und Steuer
Monatliche Einkommenslücke bei Erwerbsminderung
gegenüber dem heutigen Nettoeinkommen

Hinweise zu Ihrer Situation

Was-wäre-wenn — Stellschrauben durchspielen

Verändern Sie die drei Regler und beobachten Sie unmittelbar, wie sich Ihre reale Versorgungslücke entwickelt. Ihre Eingaben im Reiter „Renteninformation erfassen“ bleiben dabei unberührt.

unverändert
4 Jahre frühergeplanter Eintritt4 Jahre später

Je Monat vorzeitigen Bezugs mindert sich die Rente um 0,3 %, je Monat aufgeschobenen Bezugs erhöht sie sich um 0,5 % (§ 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Diese Sätze betreffen die Bruttorente; die ausgewiesene real verfügbare Rente weicht wegen der Steuerprogression und des vom Rentenbeginn abhängigen Besteuerungsanteils davon ab — bei größeren Verschiebungen fällt der Netto-Effekt daher etwas kleiner aus als der nominale Ab- oder Zuschlag. Für besonders langjährig Versicherte gelten abweichende Regeln zum abschlagsfreien Bezug — diese bildet das Modell nicht ab.

100 % des heutigen Einkommens
50 % (Teilzeit)heutiges Niveau120 %

Wirkt ausschließlich auf den bis zum Renteneintritt noch zu erwerbenden Rentenanteil — die bereits erreichte Anwartschaft bleibt unberührt. Eine belastbare Trennung ist nur möglich, wenn die bisher erreichte Anwartschaft erfasst ist; andernfalls ist das Ergebnis dieses Reglers nur eine grobe Näherung. Die eingeblendete Einordnung als Wochenarbeitszeit ist eine grobe Orientierung; sie unterstellt vereinfachend, dass das Einkommen proportional zur Arbeitszeit sinkt.

keine zusätzliche Sparrate
0 €1.250 €2.500 €

Ein zusätzlicher Sparbetrag wird bis zum Renteneintritt mit dem realen Kapitalertrag der Ansparphase verzinst und anschließend als lebenslange Zusatzrente auf die Bezugsdauer verteilt. Beide Ertragssätze sind im Administrationsbereich einstellbar.

Ergebnis des Szenarios

Reales Renteneinkommen im Szenario
gesetzliche Rente und Zusatzsparen, heutige Kaufkraft
Verbleibende Versorgungslücke
gegenüber dem Bedarf
Renteneintritt im Szenario
gewähltes Eintrittsalter

Hebel-Analyse — was wirkt am stärksten?

Die Hebel-Analyse vergleicht einzelne Maßnahmen unabhängig voneinander — jeweils ausgehend von Ihrer Ausgangslage — und benennt, welche die Versorgungslücke am wirksamsten verringert.

Einmalzahlung — zusätzliche Rentenpunkte erwerben

Die gesetzliche Rente lässt sich durch freiwillige Zahlungen erhöhen: Jeder zusätzlich erworbene Entgeltpunkt steigert die spätere Monatsrente dauerhaft. Spielen Sie hier durch, welche Wirkung eine Einmalzahlung hätte.

keine Einmalzahlung
0 €50.000 €100.000 €
Zusätzliche Entgeltpunkte
aus der Einmalzahlung
Zusätzliche reale Rente
pro Monat, heutige Kaufkraft
Rechnerische Amortisation
bis die Mehrrente die Zahlung deckt
Wichtiger Hinweis: Diese Rechnung ist eine Näherung. Ob und in welchem Umfang Einmalzahlungen möglich sind, hängt vom Einzelfall ab — etwa von einem geplanten vorzeitigen Rentenbeginn (Ausgleichszahlung nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) oder von der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung (§ 7 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Der tatsächliche Aufwand je Entgeltpunkt wird jährlich neu festgesetzt und hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung; sie erteilt auf Antrag eine besondere Rentenauskunft zur Höhe möglicher Zahlungen.

Klartext — Ihre Renteninformation verständlich

Die Renteninformation ist knapp gehalten und in der Sprache der Verwaltung verfasst. Dieser Abschnitt übersetzt ihre wichtigsten Bestandteile in Alltagssprache — Sie können jeden Punkt einzeln aufklappen.

Renteninformation oder Rentenauskunft — was habe ich vor mir?
Beide Schreiben stammen von der Deutschen Rentenversicherung, unterscheiden sich aber im Umfang. Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr jährlich automatisch versandt, sobald mindestens fünf Jahre an Versicherungszeiten vorliegen. Sie ist kurz und nennt im Kern drei Beträge sowie einen Hinweis zur Rentenanpassung. Die Rentenauskunft ist ausführlicher, wird in der Regel ab dem 55. Lebensjahr oder auf Antrag erstellt und enthält zusätzlich den vollständigen Versicherungsverlauf und die Entgeltpunkte. Für dieses Werkzeug genügt die Renteninformation; Entgeltpunkte sind nicht zwingend erforderlich.
Was bedeutet die „bisher erreichte Anwartschaft“?
Dieser Betrag ist die Rente, die Ihnen zustünde, wenn Sie ab heute keinen einzigen Beitrag mehr einzahlen würden. Er spiegelt also ausschließlich das bereits Erarbeitete wider. Die Zahl fällt naturgemäß niedriger aus als die Hochrechnung — das ist kein Widerspruch, sondern der Unterschied zwischen dem schon Erreichten und dem bei fortgesetzter Beitragszahlung Erwartbaren.
Die Hochrechnung auf die Regelaltersrente — wie verlässlich ist sie?
Die Hochrechnung ist die zentrale Zahl des Briefes. Sie unterstellt, dass Sie bis zum Renteneintritt ununterbrochen und auf dem Niveau der letzten Jahre weiter Beiträge zahlen. Diese Annahme einer geradlinigen Erwerbsbiografie trifft selten exakt zu: Teilzeitphasen, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder ein Berufswechsel verändern das Ergebnis. Die Hochrechnung ist deshalb eine Projektion unter Idealbedingungen, kein zugesicherter Betrag. Im Reiter „Was-wäre-wenn“ können Sie über den Einkommensregler durchspielen, wie sich ein verändertes künftiges Einkommen auswirkt.
Was sagt die „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ aus?
Dieser Betrag greift, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können — und zwar unabhängig vom Alter, also unter Umständen lange vor dem regulären Rentenbeginn. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem heutigen Erwerbseinkommen. Die Zeile ist damit ein Hinweis auf das Risiko des Arbeitskraftverlusts. Wie groß die Einkommenslücke im Ernstfall wäre, zeigt der Abschnitt „Absicherung bei voller Erwerbsminderung“ im Rentenprofil.
Warum nennt der Brief zwei verschiedene künftige Beträge?
Die Renteninformation rechnet die künftige Rente meist in zwei Varianten vor — mit einer vorsichtigen und einer etwas höheren jährlichen Rentenanpassung. Damit wird sichtbar, dass die spätere Rentenhöhe auch von der allgemeinen Lohn- und Rentenentwicklung abhängt, die niemand sicher vorhersagen kann. Die beiden Werte sind als Spannweite zu verstehen, nicht als Versprechen. Wichtig: Es handelt sich um nominale Beträge — die Kaufkraft dieser Zahlen behandelt der nächste Punkt.
Warum ist der gedruckte Betrag nicht das, was ausgezahlt wird?
Die hervorgehobenen Beträge sind Bruttowerte. Von der gesetzlichen Rente werden im Regelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten; den Krankenversicherungsbeitrag tragen Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte, den Pflegeversicherungsbeitrag trägt der Rentner allein. Zusätzlich unterliegt die Rente der nachgelagerten Besteuerung — je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein wachsender Anteil steuerpflichtig. Was am Ende auf dem Konto ankommt, ist deshalb spürbar weniger als die gedruckte Zahl. Den vollständigen Abzug zeigt der Wahrheits-Trichter im Rentenprofil.
Warum ist eine Zahl in ferner Zukunft weniger wert, als sie aussieht?
Die Hochrechnung nennt einen Betrag, der erst in vielen Jahren fließt. Bis dahin verliert Geld durch die allgemeine Preissteigerung an Kaufkraft. Eine Rente von beispielsweise 2.000 Euro in zwanzig Jahren lässt sich nicht mit 2.000 Euro heute gleichsetzen — bei zwei Prozent jährlicher Inflation entspricht sie nur noch rund 1.350 Euro nach heutigem Maßstab. Dieses Werkzeug rechnet deshalb konsequent in heutiger Kaufkraft, damit die Zahlen mit Ihrem heutigen Lebensgefühl vergleichbar bleiben.

Was nun? — Ihre nächsten Schritte

Der Rentenradar zeigt, ob eine Lücke besteht und wie groß sie ist. Die eigentliche Planung — welche Bausteine diese Lücke schließen, wie sich verschiedene Sparwege im Vergleich verhalten — übernimmt das ausführliche Werkzeug Finanzstruktur Altersvorsorge.

  • Übernehmen Sie die hier ermittelte notwendige Sparrate als Ausgangsgröße in Ihre weitere Planung.
  • Prüfen Sie im Altersvorsorge-Tool die konkrete Ausgestaltung (geförderte und ungeförderte Bausteine, Auszahlmodelle, steuerliche Behandlung).
  • Spielen Sie verschiedene Szenarien für Ertrag und Inflation durch, um die Bandbreite des Ergebnisses einzuschätzen.
  • Sichern Sie Ihre hier erfassten Daten über „Daten sichern“, um sie später erneut aufrufen zu können.

Weiterführende Werkzeuge auf privatbilanz.de

Der Rentenradar verschafft Ihnen den Überblick darüber, ob und in welcher Größenordnung eine Lücke besteht. Für die vertiefte Planung — insbesondere die Frage, wie sich die Lücke konkret und bestmöglich schließen lässt — stehen auf www.privatbilanz.de zwei weitere Werkzeuge bereit:

  • Finanzstruktur Altersvorsorge — vergleicht die Wege zur Schließung der Versorgungslücke (Wertpapier-Sparplan, Altersvorsorgedepot, Immobilie und weitere) und rechnet deren steuerliche Behandlung sowie die spätere Auszahlung im Detail durch.
  • Finanzstruktur Vermögensplanung — ordnet die Altersvorsorge in Ihre gesamte Vermögens- und Liquiditätssituation ein und betrachtet das Zusammenspiel aller Bausteine.

Mit diesen Werkzeugen lässt sich genauer rechnen und ermitteln, welcher Weg die hier festgestellte Lücke am wirksamsten schließt.

Hinweis: Der Finanzstruktur Rentenradar ist ein Informations- und Analysewerkzeug. Er ersetzt keine Renten-, Steuer- oder Anlageberatung. Sämtliche Ergebnisse beruhen auf vereinfachenden Modellannahmen; insbesondere die Steuerschätzung ist eine Näherung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, einen Steuerberater oder eine Versicherungsberatung.

Druckreport

Der Druckreport stellt Ihr Rentenprofil als mehrseitiges Dokument mit eigenem Deckblatt zusammen. Über die Schaltfläche unten oder „Drucken“ in der Kopfzeile wird ausschließlich dieser Bericht gedruckt — Kopfzeile, Reiter und Bedienelemente werden ausgeblendet. Die nachstehende Vorschau entspricht dem Berichtsteil.

Rechtsparameter (geltendes Recht — zu pflegende Tatsachen)

Die folgenden Werte bilden geltendes Recht ab und haben den Rechtsstand 2025. Die nächste turnusmäßige Anpassung — insbesondere des aktuellen Rentenwerts — erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2026; danach gilt der Rechtsstand 2026. Geänderte Werte lassen sich hier nachführen.

Normbezug Sozialabgaben: §§ 226 ff., § 249a SGB V; §§ 57, 59 SGB XI. Besteuerung: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Einkommensteuertarif § 32a EStG. Der für die Steuerschätzung verwendete Grundtarif ist im Quelltext als Funktion einkommensteuer() hinterlegt (Rechtsstand 2025). Der Aufwand je zusätzlichem Entgeltpunkt orientiert sich an den Beträgen für Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI sowie freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI; er wird jährlich neu festgesetzt und ist hier als gerundeter Vorschlagswert hinterlegt.

Modellannahmen (offenzulegende Setzungen — kein geltendes Recht)

Diese Werte sind keine Rechtsnormen, sondern Annahmen des Modells. Sie beeinflussen das Ergebnis erheblich und sind frei einstellbar.

Die angenommene Lebenserwartung bestimmt über die Bezugsdauer (Lebenserwartung abzüglich Renteneintrittsalter) den Barwert der gesetzlichen Rente und den Kapitalbedarf. Der Vorschlagswert ist ein geschlechts- und jahrgangsneutraler Mittelwert in der Größenordnung der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes — er ist eine offengelegte Modellannahme, kein individuell aus einer Sterbetafel abgeleiteter Wert. Eine nach Geschlecht und Geburtsjahrgang differenzierte Lebenserwartung würde das Ergebnis genauer, aber auch komplexer machen.

Quellenverzeichnis

  • Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) — gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere § 109 (Renteninformation und Rentenauskunft).
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) — Krankenversicherung der Rentner, §§ 226 ff., § 249a.
  • Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) — soziale Pflegeversicherung, §§ 55, 57, 59.
  • Einkommensteuergesetz (EStG) — § 22 Nr. 1 (nachgelagerte Besteuerung von Leibrenten), § 32a (Einkommensteuertarif).
  • Wachstumschancengesetz — Verlangsamung des Anstiegs des Besteuerungsanteils für Rentenbeginn ab 2023.
  • Deutsche Rentenversicherung — aktueller Rentenwert, Aufbau und Inhalt von Renteninformation und Rentenauskunft.

Selbsttest der Rechenlogik

Prüft die Kernformeln (Kaufkraft, Barwert, Sparplan-Endwert, Steuerschätzung) gegen vorab berechnete Sollwerte.