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  FINANZSTRUKTUR ALTERSVORSORGE
  Version v2026.4.0
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BESCHREIBUNG
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Finanzstruktur Altersvorsorge ist ein lokal im Browser laufendes Werkzeug, das
vier Wege der privaten Altersvorsorge unter identischen Modellannahmen gegen-
einander rechnet:

  - Privat-ETF (klassischer Wertpapier-Sparplan, ungefördert, liquide)
  - Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027, gefördert, gebunden bis 65)
  - Riester-Bestand (für vor dem 01.01.2027 abgeschlossene Verträge; ein
    Neuabschluss ist noch bis zum 31.12.2026 möglich)
  - Rürup / Basisrente (gefördert, lebenslange Leibrente)

Die Berechnung berücksichtigt die durch das Altersvorsorgereformgesetz
(verkündet am 29.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156; Inkrafttreten der wesentlichen
Teile 01.01.2027) eingeführten neuen Parameter für das Altersvorsorgedepot,
insbesondere

  - die gestaffelte Grundzulage (50 ct/€ bis 360 €, dann 25 ct/€ bis 1.800 €,
    maximal 540 €/Jahr),
  - die Kinderzulage von 1 € je 1 € Eigenbeitrag bis 300 €/Kind/Jahr, die je
    Kind nur einem Elternteil zusteht und sich im Tab Eingaben wahlweise der
    berechneten Person oder dem Partner zuordnen lässt; je Kind werden
    Geburtsjahr und Förderdauer erfasst (bis 18, bis 25 in Ausbildung,
    unbefristet bei Behinderung oder ein eigenes Endjahr), sodass die
    Kinderzulage mit dem Ende des Kindergeldanspruchs ausläuft,
  - den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € für Personen unter 25 zu
    Beginn des Beitragsjahres,
  - den Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommensteuergesetz in Höhe von
    1.800 € zuzüglich Zulagenanspruch,
  - die Zwei-Töpfe-Logik in der Auszahlphase (geförderter Anteil voll nach
    § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz, nicht geförderter Anteil nur mit dem
    Ertragsanteil von 17 % bei Rentenbeginn mit 67).

Riester wird mit der 4-%-Eigenbeitragsschwelle nach § 86 Absatz 1 Einkommen-
steuergesetz modelliert, einschließlich anteiliger Kürzung der Zulagen bei
Unterschreitung sowie der Günstigerprüfung des Sonderausgabenabzugs nach
§ 10a Einkommensteuergesetz. Das beitragspflichtige Vorjahresentgelt wird,
soweit nicht direkt erfasst, aus dem zu versteuernden Einkommen mit dem
Aufschlagsfaktor 1,30 geschätzt; die Plausibilitätsprüfung weist auf diese
Schätzung im Hinweis P17 hin.

Rürup berücksichtigt die Höchstbetragsprüfung nach § 10 Absatz 3 Einkommen-
steuergesetz (Modellwert 2026: ca. 29.500 € ledig, 59.000 € verheiratet mit
gemeinsamer Veranlagung) sowie die Kohortenbesteuerung nach § 22 Nummer 1
Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz mit linearer
Hochrechnung des steuerpflichtigen Anteils anhand des Renteneintrittsjahres.
Die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug wird über die Tariffunktion
nach § 32a Einkommensteuergesetz berechnet (Differenz aus Steuer ohne und
Steuer mit Abzug), nicht durch lineare Multiplikation mit dem Grenzsteuersatz.

In der Auszahlphase werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege-
versicherung mit den aktuellen Sätzen angesetzt (Krankenversicherung der
Rentner: halber allgemeiner Beitrag 3,65 % zuzüglich halbem durchschnittlichem
Zusatzbeitrag 1,45 % zuzüglich vollem Pflegeversicherungsbeitrag 3,60 % nach
§ 55 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch — zusammen 8,70 %; freiwillig
gesetzlich Versicherte 21,10 %). Die alleinige Tragung des Pflegeversicherungs-
Beitrags durch den Rentner folgt aus § 59 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Elftes
Buch. Bei Einmal- und Teilkapitalauszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot
wird der Beitrag in Anlehnung an § 229 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch
Fünftes Buch rechnerisch auf 120 Monate verteilt (Barwertfaktor; Modell-
annahme, weil das Altersvorsorgedepot kein Versorgungsbezug im Sinne der
Norm ist und eine gesetzliche oder höchstrichterliche Festlegung dazu
bislang aussteht).

Das Werkzeug richtet sich sowohl an Personen, die sich noch nicht näher mit
Altersvorsorge befasst haben, als auch an fachlich vorgebildete Anwender, die
alle Modellannahmen selbst steuern möchten. Für beide Gruppen steht je eine
eigene Bedienoberfläche bereit (siehe nächster Abschnitt). Die Auswertung
verzichtet bewusst auf normative Empfehlungen und arbeitet mit vier neutralen
Stufenformulierungen, die das Modellergebnis einordnen.


DIE ZWEI BEDIENMODI
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Das Werkzeug bietet zwei Ansichten, zwischen denen sich jederzeit umschalten
lässt — der Schalter befindet sich oben rechts im Kopf des Werkzeugs.

  - Einsteiger-Modus: eine schlanke, leicht verständliche Oberfläche. Der
    Anwender wählt eine vorkonfigurierte Lebenssituation und ergänzt nur
    wenige Angaben; alle übrigen Annahmen werden mit dokumentierten
    Standardwerten belegt und im Ergebnis offen ausgewiesen.

  - Experten-Modus: die vollständige Oberfläche mit Zugriff auf sämtliche
    Annahmen — Rendite, Inflation, Kosten, Vergleichsbasis, Auszahlform je
    Weg, Steuersatz-Szenarien, Druckreport und Prüfroutinen.

Beim erstmaligen Öffnen erscheint ein kurzer Auswahldialog (Wizard), über den
der gewünschte Einstiegsmodus gewählt wird. Der Dialog weist darauf hin, dass
ein späterer Wechsel jederzeit möglich ist, und erscheint nur einmal. Wird der
aktuelle Stand über „Als HTML sichern" abgelegt, merkt sich diese Datei
den zuletzt gewählten Modus; beim erneuten Öffnen erscheint der Dialog
dann nicht noch einmal.

Beide Modi nutzen dieselbe Rechen-Engine. Eingaben, die im Einsteiger-Modus
gemacht werden, stehen nach dem Umschalten unverändert im Experten-Modus zur
Verfügung und umgekehrt.


SYSTEMANFORDERUNGEN
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  - Aktueller Webbrowser auf Chromium-, Firefox- oder Safari-Basis
  - WebView auf iOS und Android wird unterstützt
  - Internet Explorer wird nicht unterstützt
  - Die Diagrammbibliothek Chart.js (MIT License, © Chart.js Contributors)
    sowie die Schriften DM Sans (© Google Fonts) und JetBrains Mono
    (© JetBrains s.r.o.), beide unter der SIL Open Font License 1.1
    (Lizenztext unter https://scripts.sil.org/OFL), sind vollständig
    in die HTML-Datei eingebettet. Können die Schriften aus technischen
    Gründen nicht geladen werden, greift ein Fallback auf die System-
    Schriftarten. Das Werkzeug benötigt zu keinem Zeitpunkt eine
    Internetverbindung und baut auch beim Start keine Verbindung zu
    Dritten auf.
  - Keine Installation, keine Backend-Verbindung, keine Datenübertragung
  - Keine Cookies, kein Local Storage


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (NETZWERKSPERRE)
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Das Werkzeug macht die rein lokale Verarbeitung sichtbar und sichert sie
technisch ab. Drei sauber getrennte Ebenen:

  - Netzwerksperre: Eine fest im Dokumentkopf gesetzte Content-Security-Policy
    (mit „connect-src 'none'") unterbindet jede automatische Netzwerkverbindung
    — also fetch, XHR, WebSocket, EventSource und sendBeacon — vom Browser
    erzwungen. Diese Policy ist bewusst eine Netzwerksperre und kein XSS-Schutz;
    für das Inline-Skript, die Inline-Styles und die eingebetteten Schriften und
    Bilder dieser Single-File-Anwendung sind „unsafe-inline" und „data:"
    erforderlich.

  - Nachweis: Über die Resource-Timing-Schnittstelle des Browsers wird gemessen,
    welche Ressourcen tatsächlich geladen wurden — bei korrekt eingebetteten
    Inhalten sind das 0 externe Ressourcen. Das Werkzeug misst also, statt nur zu
    behaupten.

  - Umgebung: Der Online-/Offline-Status wird nur als Kontext angezeigt und ist
    ausdrücklich kein Beleg über den Datenfluss — ein Tool kann online sein und
    trotzdem nichts senden.

Oben links im Kopf zeigt ein anklickbarer Status „Lokal · keine automatische
Übertragung" (grün, wenn die Netzwerksperre gemessen aktiv ist; andernfalls eine
Bernstein-Warnung „Lokal · CSP prüfen"). Ein Klick öffnet die Sicherheitsprüfung
mit den Belegen im Klartext; derselbe Nachweis ist auch im Tab Administration
über den Block „Sicherheit" erreichbar. Die anklickbaren Impressum- und
Datenschutz-Links bleiben erlaubt — Navigation ist im Sinne der Policy keine
„Verbindung". Deshalb lautet die Aussage durchgängig „keine AUTOMATISCHE
Datenübertragung". Der Selbsttest enthält hierfür eine eigene Kategorie N.


ERSTE SCHRITTE
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  1. Die Datei Finanzstruktur_Altersvorsorge_2026_4_0.html mit einem Doppel-
     klick im Webbrowser öffnen. Optional kann die Datei an einen festen
     Speicherort kopiert und eine Verknüpfung auf dem Schreibtisch abgelegt
     werden. Beim ersten Öffnen erscheint der Auswahldialog für den
     Einstiegsmodus (siehe Abschnitt „Die zwei Bedienmodi").


  EINSTEIGER-MODUS

  2. Im Einsteiger-Modus stehen zwei Tabs zur Verfügung. Der Tab Übersicht
     erklärt in einfacher Sprache die vier Wege der Altersvorsorge und das
     empfohlene Vorgehen. Der Tab Schnellrechner führt durch die eigentliche
     Berechnung. Auf der Übersicht weist ein Hinweisfeld darauf hin, dass sich
     die staatliche Förderung der Altersvorsorge derzeit in einer Übergangs-
     phase befindet und die jeweils aktuelle Fassung des Werkzeugs unter
     www.privatbilanz.de bereitgestellt wird.

  3. Im Schnellrechner wird zunächst eine von vier Lebenssituationen gewählt
     (alleinstehend ohne Kinder, alleinstehend mit Kindern, Paar ohne Kinder,
     Paar mit Kindern). Anschließend werden nur wenige Angaben erfasst:
     Geburtsjahr, monatlicher Sparbetrag, Kinderzahl (sofern zutreffend) und
     der Bereich des zu versteuernden Jahreseinkommens, gestaffelt in sechs
     Stufen. Bei den beiden Paar-Profilen wird zusätzlich abgefragt, welchen
     Anteil am gemeinsamen Einkommen die berechnete Person selbst trägt. Aus
     diesen Angaben leitet das Werkzeug einen typisierten Grenzsteuersatz für
     die Erwerbs- und die Ruhestandsphase ab. Bei Verheirateten wird dabei der
     den Steuersatz mindernde Effekt des Ehegattensplittings (§ 32a Absatz 5
     Einkommensteuergesetz) typisiert berücksichtigt; wie stark er ausfällt,
     hängt von der gewählten Einkommensaufteilung ab. Alle übrigen Annahmen
     (Rendite, Kosten, Inflation, Renteneintritt, Vergleichsbasis) werden mit
     Standardwerten belegt; sämtliche Annahmen einschließlich der verwendeten
     Steuersätze werden im Ergebnis im Klartext ausgewiesen.

  4. Das Ergebnis des Schnellrechners zeigt zunächst ein Balken-Ranking der
     vier Wege nach der Netto-Auszahlsumme. Darunter folgt eine Übersicht der
     monatlichen Rente: je Weg wird ausgewiesen, welche Monatsrente sich bei
     einer Verteilung des Kapitals über 20 Jahre und über 30 Jahre ergibt,
     jeweils als Nettobetrag nach Steuern. Zu jedem Betrag wird zusätzlich der
     Wert in heutiger Kaufkraft genannt, also auf das heutige Preisniveau
     zurückgerechnet. Wer alle Annahmen selbst steuern möchte, wechselt über
     den Schalter oben rechts in den Experten-Modus.


  EXPERTEN-MODUS

  5. Der Experten-Modus beginnt mit dem Tab Start, der den Gegenstand des
     Werkzeugs, den Rechtsstand und die Modellannahmen zusammenfasst. Auch hier
     weist ein Hinweisfeld darauf hin, dass die Rechtslage zur geförderten
     Altersvorsorge derzeit in einer Übergangsphase ist und die jeweils
     aktuelle Fassung des Werkzeugs unter www.privatbilanz.de bereitsteht. Im
     Tab Eingaben werden die persönlichen Daten, die steuerliche Lage und
     die allgemeinen Annahmen erfasst. Die Rendite vor Kosten wird getrennt
     für die Ansparphase und die Auszahlphase angegeben: In der Auszahlphase
     wird das noch nicht entnommene Kapital im Ruhestand oft vorsichtiger
     angelegt, weshalb sich dort ein eigener, meist niedrigerer Wert einstellen
     lässt. Die übrigen allgemeinen Annahmen (Kosten, Inflation, Renteneintritt,
     Auszahlendalter, Diskontsatz, Basiszins, Startjahr als Beginn der
     Ansparphase) gelten für alle vier
     Vergleichswege. Wo ein Weg abweichend gerechnet werden soll, lassen sich
     beide Renditen und die Kosten über die Karte „Eigene Werte je Weg"
     gesondert übersteuern.

  6. Über die Karte „Vergleichsbasis der vier Wege" wird festgelegt, wie die
     Steuererstattung aus den geförderten Wegen im Modell behandelt wird —
     diese Wahl beeinflusst das Vergleichsergebnis spürbar. Drei Varianten
     stehen zur Auswahl:

       - gleicher Bruttobeitrag (Voreinstellung): Die Steuererstattung der
         geförderten Wege wird ausgewiesen, aber nicht weiter angelegt. Der
         Privat-ETF erscheint dadurch typischerweise zu ungünstig, weil ihm
         keine vergleichbare Liquidität gegenübergestellt wird.

       - gleicher Nettoaufwand: Der Bruttobeitrag der geförderten Wege wird
         intern so erhöht, dass der Nettoaufwand nach Steuererstattung dem
         Beitrag zum Privat-ETF entspricht — bis zum jeweiligen Förderhöchst-
         betrag. Dies entspricht der in der Beratungspraxis gebräuchlichen
         Vergleichssicht.

       - gleicher Bruttobeitrag plus Steuererstattung im parallelen ETF
         (Schatten-ETF): Die jährliche Steuererstattung der geförderten Wege
         wird in einen parallelen ETF mit den Parametern des Privat-ETF
         eingezahlt und am Ende dem Vergleichswert hinzugerechnet. Dies
         modelliert die Annahme, dass die Erstattung konsequent zusätzlich
         angelegt wird.

     Welche Variante sachgerecht ist, hängt vom Erkenntnisinteresse ab; der
     Begleithinweis unter der Auswahl erläutert die Wirkung. Der gewählte
     Modus wird im Druckreport und in der Auswertung offen ausgewiesen.

  7. Die monatlichen Beiträge für die vier Wege erfassen. Mindestens zwei
     Wege mit Beitrag größer null sind erforderlich, damit der Vergleich
     aussagekräftig wird. Je Weg lässt sich direkt unter dem Beitrag eine
     eigene jährliche Steigerung der Sparrate (Dynamisierung) einstellen — der
     Wert null bedeutet einen über die gesamte Ansparzeit gleichbleibenden
     Beitrag. Die vier Wege sind durchgehend farblich gekennzeichnet; dieselben
     Farben finden sich im Tab Vergleich wieder. Über die Karte „So wird das
     Ersparte später ausgezahlt" wird je Weg festgelegt, wie das Kapital im
     Ruhestand genutzt wird: gleichmäßige Auszahlung, Auszahlplan mit
     Verzinsung, Einmalentnahme, Weiterlaufen ohne Verzehr oder eine
     30-Prozent-Teilkapitalisierung. In allen Auszahlformen verzinst sich das
     noch nicht entnommene Restkapital weiter — mit der Rendite vor Kosten der
     Auszahlphase. Bei der gleichmäßigen Auszahlung wird eine feste Jahres-
     tranche entnommen und das verzinste Restkapital am Ende als Schluss-
     zahlung ausgewiesen; beim Auszahlplan mit Verzinsung wird stattdessen
     eine etwas höhere, konstante Rate gezahlt, die das Kapital exakt
     aufbraucht. Einmal- und Teilkapitalauszahlungen werden im Auszahljahr
     voll besteuert; übersteigt der Auszahlbetrag 30.000 €, wird der
     Spitzensteuersatz von 42 % angesetzt, sofern dieser über dem eingestellten
     Grenzsteuersatz Ruhestand liegt. Die gesetzlichen Beschränkungen sind je
     Weg verschieden; die Basisrente (Rürup) ist auf eine lebenslange
     Leibrente festgelegt.

     Im Anschluss an die Auszahlformen steht für das Altersvorsorgedepot eine
     eigenständige Auswertung „Auszahlung mit oder ohne Absicherung" bereit. Sie
     stellt die lebenslange Leibrente — berechnet über einen einstellbaren
     Rentenfaktor (Vorgabe 27 € monatlich je 10.000 € Kapital) — dem zeitlich
     begrenzten Auszahlplan gegenüber und weist das Break-even-Alter aus, ab dem
     sich die Langlebigkeitsabsicherung kumuliert lohnt. Die Auswertung ist
     bewusst vom Vier-Wege-Vergleich getrennt; alle Beträge sind brutto. Ein
     Hinweis nennt weitere, gesetzlich mögliche Auszahlvarianten (etwa Leibrente
     mit Hinterbliebenenabsicherung, Auszahlplan mit späterer Teilverrentung,
     dynamisch steigende Renten oder Kombinationen aus Teilkapital und
     Verrentung), die ergänzt werden, sobald belastbare Marktangebote vorliegen.

  8. Im Tab Vergleich erhält jeder Weg eine eigene Spalte in seiner Farbe:
     oben die beiden Kennzahlen Endkapital und Barwert, darunter ein Detail-
     kasten mit der vollständigen Rechenkette von Beitrag und Förderung bis zur
     Nettorente. Der Rentenbarwert wird monatlich vorschüssig ermittelt und
     fällt dadurch etwas höher aus als bei jährlich nachschüssiger Konvention;
     der Unterschied ist diskontsatzabhängig und liegt bei üblichen Diskont-
     sätzen im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine gesonderte
     Eigenschaftstabelle informiert über Liquidität, Beleihbarkeit, Vererb-
     barkeit, den Schutz im Bürgergeld nach § 12 Sozialgesetzbuch Zweites Buch
     und in der Grundsicherung nach § 90 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, die
     Folgen einer förderschädlichen Verwendung sowie den frühesten Auszahl-
     beginn.

  9. Im Tab Zahlungsströme lassen sich die jährlichen Geldflüsse eines
     einzelnen Weges nachvollziehen. Über die farbigen Schaltflächen wird der
     Weg gewählt. Ein gestapeltes Balkendiagramm zeigt für jedes Kalenderjahr,
     was fließt: in der Ansparphase Eigenbeitrag und Zulagen, in der
     Auszahlphase die Brutto-Auszahlung aufgeteilt in Nettobetrag, Steuer und
     gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Zwei Tabellen
     führen die Anspar- und die Auszahlphase Jahr für Jahr auf, jeweils mit
     Summenzeile. Über ein Auswahlfeld lässt sich der für die Auszahlphase
     unterstellte Steuersatz im Ruhestand umstellen — wahlweise der im Tab
     Eingaben hinterlegte Wert oder einer der drei Sätze aus dem Tab
     Steuersatz-Szenarien (niedrig, mittel, hoch).

  10. Im Tab Steuersatz-Szenarien wird die Sensitivität des Vergleichsvorteils
     gegenüber dem Steuersatz auf den letzten Euro im Ruhestand geprüft. Drei
     Szenarien (niedrig 18 %, mittel 28 %, hoch 38 %) werden parallel
     berechnet. Die Historien-Grafik zeigt in Fünf-Jahres-Schritten von 1960
     bis 2026 fünf Reihen als Modellkontext: den Spitzensteuersatz nach
     § 32a Einkommensteuergesetz und den 2007 eingeführten Höchststeuersatz
     (sogenannte Reichensteuer, 45 %) jeweils als durchgezogene Linie, dazu in
     derselben Farbe je eine gestrichelte Linie mit dem Satz einschließlich
     Solidaritätszuschlag (rund 44,3 % bzw. 47,5 %) sowie — auf der linken
     Achse — das Vielfache des durchschnittlichen Bruttogehalts, ab dem der
     Spitzensteuersatz greift. Im Mausover-Fenster wird der Wert mit
     Solidaritätszuschlag in Klammern bei der jeweiligen Hauptlinie
     ausgewiesen. Die Vielfachen-Reihe ist eine mit belastbaren Stützwerten
     interpolierte Näherung; der Begleittext der Grafik erläutert die
     Datengrundlage.

  11. Im Tab Auswertung wird das Modellergebnis in einer der vier neutralen
     Stufenformulierungen klassifiziert. Ein Balkendiagramm stellt den Barwert
     der Wege gegenüber, eine Rangfolge führt zusätzlich Eigenbeitrag,
     Endkapital, den Barwert je eingezahltem Euro und den Barwert in heutiger
     Kaufkraft auf. Die Spalte „Kaufkraft heute" rechnet den auf den Renten-
     beginn abgezinsten Barwert zusätzlich um die Ansparjahre mit der
     unterstellten Inflation zurück und macht damit den realen Wertverlust
     über die gesamte Anspar- und Auszahlphase sichtbar. Ein eigener Abschnitt
     erläutert in einfacher Sprache, was der Barwert aussagt und was nicht.
     Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung mit einem
     konstanten Grenzsteuersatz im Ruhestand arbeitet — eine vereinfachende
     Annahme, deren Sensitivität sich über den Tab Steuersatz-Szenarien
     prüfen lässt.

  12. Der Tab Was nun? ist in beiden Bedienmodi verfügbar. Er beantwortet die
     Frage, wie der nächste Schritt praktisch abläuft, nachdem die Berechnung
     einen Weg nahegelegt hat. Über einen kurzen, produktabhängigen Fragebaum
     führt er zu einem von fünf anbieterneutralen Leitfäden — für den Privat-
     ETF-Sparplan (wahlweise mit dem Schwerpunkt eigenständige Online-Abwicklung
     oder persönliche Beratung), das Altersvorsorgedepot, einen bestehenden
     oder noch abzuschließenden Riester-Vertrag sowie die Rürup-Rente. Die
     Leitfäden nennen bewusst keine konkreten Banken, Broker oder Produkte; sie
     beschreiben nur den allgemeinen Ablauf und die sachlichen Prüfpunkte. Der
     Riester-Leitfaden behandelt unter anderem die mögliche Übertragung eines
     bestehenden Riester-Vertrags in ein Altersvorsorgedepot und verweist für
     die Frage, ob sich eine solche Übertragung lohnt, auf die Vergleichs-
     rechnung im Experten-Modus. Jeder Leitfaden lässt sich einzeln drucken;
     der Ausdruck enthält am Ende einen kurzen, nicht abwählbaren Hinweis auf
     die Möglichkeit einer freiwilligen Unterstützung des Projekts.

  13. Für die Sicherung der Eingaben bestehen zwei Wege. Über „Daten
     sichern" werden alle Eingaben in eine kompakte JSON-Datei geschrieben
     und über „Daten laden" wieder eingelesen. Über „Als HTML sichern" wird
     der aktuelle Stand als vollständige, eigenständige HTML-Datei abgelegt;
     diese Datei lässt sich später direkt öffnen und enthält alle Eingaben
     bereits ausgefüllt und den zuletzt gewählten Bedienmodus. Da das
     Werkzeug ohne Cookies und ohne Local Storage arbeitet, sind dies die
     beiden Persistenzwege. Eine Schaltfläche zum manuellen Neuberechnen
     gibt es nicht — jede Änderung an einem Eingabefeld wird sofort in alle
     Tabs übernommen; die Übernahme ist intern gegen schnelles Tippen
     entkoppelt, sodass Diagramme erst nach Abschluss einer Eingabe neu
     gezeichnet werden. Eingabefelder akzeptieren auch die deutsche Schreib-
     weise „1.234,56".

  14. Im Tab Druckreport wird der Bericht aus frei wählbaren Abschnitten
     zusammengestellt. Über eine Auswahl mit Ankreuzfeldern lassen sich
     Deckblatt, Eingaben, Vergleich der vier Wege, Auswertung,
     Steuersatz-Szenarien und Zahlungsströme einzeln zu- oder abschalten; die
     Vorschau aktualisiert sich sofort. Jeder Abschnitt beginnt im Druck auf
     einer neuen Seite. Das Deckblatt trägt Logo, Titel sowie Stand- und
     Rechtsstandangaben und einen ausführlichen Hinweistext. Am Ende des
     Berichts steht ein kurzer, nicht abwählbarer Hinweis auf die Möglichkeit
     einer freiwilligen Unterstützung des Projekts. Über die Schaltfläche
     „Druckreport drucken" wird ausschließlich dieser Bericht gedruckt. Die
     allgemeine Schaltfläche „Drucken" oben rechts druckt jeweils den gerade
     geöffneten Tab; soll ein bestimmter Bereich zu Papier gebracht werden,
     ist vorher zum betreffenden Tab zu wechseln.

  15. Im Tab Administration stehen zwei Prüfroutinen zur Qualitätssicherung
     bereit. Die Plausibilitätsprüfung kontrolliert die aktuell erfassten
     Werte auf typische Fehler und Unstimmigkeiten; sie läuft bei jeder
     Berechnung automatisch mit. Sie unterscheidet zwischen harten Fehlern,
     die den Vergleich verfälschen und behoben werden müssen, und weichen
     Hinweisen auf ungewöhnliche, aber zulässige Konstellationen. Solche
     Hinweise lassen sich nach fachlicher Durchsicht über ein Kästchen als
     geprüft markieren; die Markierung wird beim JSON-Export mitgesichert und
     beim Import wiederhergestellt. Der Selbsttest dagegen rechnet feste
     Beispielfälle durch und vergleicht das Ergebnis mit hinterlegten
     Erwartungswerten. Er ist in vier Kategorien gegliedert: Grundregeln des
     Steuer- und Förderrechts (A), innere Schlüssigkeit der Berechnung (B),
     Verhalten der Auszahlwege (C) sowie Tests gegen externe Referenzwerte
     (D — Sparplan-Endwert, Rürup-Steuerersparnis nach Tariffunktion,
     Riester-Förderquote, Barwertkonventionen, Realwertberechnung, Beitrag
     zur Krankenversicherung der Rentner und Konsistenz der ETF-Restkapital-
     Steuer). Der Selbsttest hängt nicht von den aktuellen Eingaben ab und
     wird nur auf Knopfdruck ausgeführt. Ergänzend führt der Tab die ver-
     wendeten Quellen — Gesetzesmaterialien, FAQ des Bundesfinanzministeriums,
     einschlägige Normen und die herangezogene Rechtsprechung — sowie die
     Versions- und Standinformationen auf. Eine zusammenklappbare Übersicht
     listet die Änderungen gegenüber der Vorversion auf. Beide Routinen
     ersetzen keine fachliche Durchsicht.

HINWEIS ZUR BEDIENUNG: Neben den meisten Eingabefeldern des Experten-Modus
befindet sich ein kleines Informationszeichen. Fährt man mit der Maus darüber,
erscheint eine kurze Erklärung des Feldes. Diese Erklärungen weisen auch dort,
wo eine Frage rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ausdrücklich
darauf hin — etwa bei der noch offenen Beitragspflicht zur Kranken- und
Pflegeversicherung im Altersvorsorgedepot.

Über die Schaltfläche „Impressum & Hinweise" unten rechts werden das Impressum
nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, der Beratungsausschluss, die Urheberrechts-
und Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise eingeblendet.


AKTUELLE ENTWICKLUNG — STAND JUNI 2026
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Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen, aber noch nicht am Markt. Wer sich
gerade informiert, sollte den folgenden Stand kennen. Derselbe Überblick findet
sich auch im Werkzeug selbst (Tab Start, Kasten „Aktuelle Entwicklung").

  - Gesetz in Kraft, Produkte ab 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am
    29.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156, ausgefertigt
    26.05.2026). Die wesentlichen Regelungen gelten ab 01.01.2027; erst ab diesem
    Zeitpunkt dürfen Altersvorsorgedepots angeboten werden. Einzelne Regelungen
    (u. a. Wohnförderkonto, Grenzgänger) treten zum 01.01.2028 in Kraft.

  - Noch keine abschlussfähigen Angebote. Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften
    und Versicherer bereiten Produkte vor und veröffentlichen Informationsseiten,
    aber konkrete Konditionen — insbesondere Rentenfaktoren für die lebenslange
    Rente — liegen noch nicht vor. Der im Werkzeug für die Auswertung „mit oder
    ohne Absicherung" verwendete Rentenfaktor (Vorgabe 27 € je 10.000 € Kapital)
    ist daher weiterhin eine Modellannahme ohne Marktbeleg.

  - Zertifizierung. Jedes Produkt muss vor dem Vertrieb vom Bundeszentralamt für
    Steuern zertifiziert werden. Anbieter müssen mindestens ein kostengedeckeltes
    Standardprodukt bereitstellen, dessen Effektivkosten auf höchstens 1 % pro
    Jahr begrenzt sind; auch außerhalb des Standardprodukts sind die Effektivkosten
    offen auszuweisen.

  - Vergleichsplattform. Zum Start ist eine unabhängige, digitale Vergleichs-
    plattform vorgesehen, die zertifizierte Produkte mit ihren Effektivkosten
    transparent gegenüberstellt.

  - Auszahlung. Der Auszahlbeginn ist frühestens mit Vollendung des 65.,
    spätestens mit dem 70. Lebensjahr möglich. Zulässig sind eine lebenslange
    Leibrente oder ein zeitlich befristeter Auszahlplan (mindestens bis zum
    85. Lebensjahr).

  - Kranken- und Pflegeversicherung. Nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums
    sind laufende Leistungen aus geförderten Verträgen bei Pflichtversicherten der
    Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei — wie bisher bei Riester. Das
    Werkzeug bildet das für die laufende Rente des Altersvorsorgedepots entsprechend
    ab. Offen bleibt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmal- und
    Teilkapitalauszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot; hierzu fehlt bislang eine
    ausdrückliche gesetzliche oder höchstrichterliche Festlegung. Das Werkzeug
    rechnet diesen Fall in Anlehnung an § 229 SGB V auf 120 Monate verteilt — als
    ausgewiesene, vorsichtige Modellannahme.

  - Was sich noch ändern kann. Zertifizierungsdetails, die konkrete Produkt-
    landschaft und einzelne Verwaltungsauffassungen (etwa zur KV-/PV-Behandlung
    von Kapitalauszahlungen) können sich bis und nach dem Inkrafttreten noch
    entwickeln. Die Berechnungen dieses Werkzeugs sind modellhaft und beim
    tatsächlichen Produktabschluss anhand der dann gültigen Bedingungen zu prüfen.


SICHERHEIT UND TRANSPARENZ (LOKALE VERARBEITUNG)
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  Die Anwendung verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in
  Ihrem Browser und sendet nichts automatisch nach außen. Diese
  Eigenschaft wird nicht nur zugesichert, sondern technisch erzwungen
  und für Sie nachprüfbar gemacht. Drei sauber getrennte Aussagen
  werden dabei bewusst nicht vermischt:

    a) Umgebung - ist der Rechner gerade online oder offline. Reine
       Kontextinformation; sie sagt für sich genommen NICHTS darüber
       aus, ob Daten fließen (ein Programm kann online sein und
       trotzdem nichts senden). Daher kein Beleg, nur Hintergrund.

    c) Netzwerksperre - eine fest in die Datei eingebaute Content-
       Security-Policy mit "connect-src 'none'". Sie unterbindet jede
       automatische Verbindung (fetch, XHR, WebSocket, EventSource,
       sendBeacon) - vom Browser erzwungen, nicht nur versprochen.
       Hinweis: Diese Policy ist eine NETZWERKSPERRE, kein XSS-Schutz;
       das ist bei einer rein lokalen Vertrauensanwendung der bewusst
       gewählte Zuschnitt.

    d) Nachweis - eine Live-Messung der tatsächlich geladenen
       Ressourcen (Resource-Timing). Sie misst, statt zu behaupten,
       und weist 0 externe Ressourcen aus, weil Schriften, Logos und
       Diagramme vollständig in die Datei eingebettet sind.

  Sichtbar wird das an zwei Stellen mit demselben Prüf-Panel:

    - Im Kopf der Anwendung zeigt ein anklickbarer Status das Schloss
      "Lokal - keine automatische Übertragung". Grün erscheint NUR,
      wenn die Sperre (connect-src 'none') tatsächlich gemessen wird;
      fehlt sie, schlägt der Status auf eine bernsteinfarbene Warnung
      um. So ist Grün nie eine leere Behauptung.

    - Im Tab "Administration" öffnet der Block "Sicherheit" dasselbe
      Panel. Es zeigt den Umgebungsstatus, die Content-Security-Policy
      im Klartext und die Liste der tatsächlich geladenen Ressourcen.

  Bewusste Wortwahl: "keine AUTOMATISCHE Datenübertragung". Das von
  Ihnen angeklickte Öffnen der Impressum-/Datenschutz-Links bleibt
  selbstverständlich möglich - eine von Ihnen ausgelöste Navigation
  ist keine automatische Verbindung. Auch das Speichern als HTML und
  der JSON-Im-/Export funktionieren unverändert; dabei wird nichts
  über das Netz gesendet, sondern nur eine lokale Datei geschrieben
  bzw. gelesen.

  Eine eigene Selbsttest-Kategorie (Tab Administration -> Selbsttest)
  prüft die Sperre bei jedem Lauf: CSP gesetzt, connect-src 'none'
  aktiv, default-src 'none' aktiv, 0 externe Ressourcen.


KONTAKT UND RÜCKMELDUNG
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Bezugsquelle und Aktualisierungen: www.privatbilanz.de

Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise auf Berechnungsfehler oder veraltete
Rechtsstände sind willkommen. Die zugehörige Kontaktadresse findet sich auf
der oben genannten Webseite.


RECHTLICHE HINWEISE
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Keine Steuerberatung — Keine Rechtsberatung — Keine Anlageberatung.

Finanzstruktur Altersvorsorge ist ein modellhaftes Rechen- und Darstellungs-
werkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuerberater
noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlage- oder Versicherungsberater und
ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im
Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz befugt. Durch die Nutzung der Software
kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berechnungen, Befunde und Hinweise
sind rein modellhaft und stellen keine Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen,
anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne dar. Dies gilt auch für die
Leitfäden im Tab Was nun?, die ausschließlich allgemeine Abläufe beschreiben.

Keine Gewähr, kein Support. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; § 521 Bürgerliches Gesetzbuch
bleibt unberührt.

Vor jeder Umsetzung steuerlicher, rechtlicher, anlage- oder versicherungs-
bezogener Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene
Berufsperson erforderlich. Zuständig sind unter anderem Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Anlageberater im Sinne des Wertpapierhandels-
gesetzes sowie Versicherungsvermittler und Versicherungsberater im Sinne des
§ 34d Gewerbeordnung.

Das Werkzeug verarbeitet ausschließlich lokal im Browser. Es überträgt keine
Daten an externe Server. Die Persistenz der Eingaben erfolgt allein über den
vom Anwender selbst veranlassten Export in eine JSON-Datei oder das Speichern
als HTML-Datei.

Stand der Berechnungslogik:
Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156,
ausgefertigt 26.05.2026), Inkrafttreten der wesentlichen Teile 01.01.2027.
Die Förderparameter sind dem Gesetzeswortlaut und den Materialien (FAQ des
Bundesfinanzministeriums) entnommen und beim tatsächlichen Produktabschluss
anhand der dann gültigen Bedingungen zu prüfen. Abschlussfähige Angebote für
das Altersvorsorgedepot liegen zum Stand Juni 2026 noch nicht vor; Produkte
dürfen erst ab dem 01.01.2027 und nach Zertifizierung durch das Bundeszentralamt
für Steuern angeboten werden. Stand der Sozialversicherungssätze und der
Einkommensteuertabelle: 2026.

© 2026 Andreas Ebert. Freeware zur persönlichen Nutzung. Bezug:
www.privatbilanz.de

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