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  FINANZSTRUKTUR ALTERSVORSORGE
  Version v2026.0.1
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BESCHREIBUNG
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Finanzstruktur Altersvorsorge ist ein lokal im Browser laufendes Werkzeug, das
vier Wege der privaten Altersvorsorge unter identischen Modellannahmen gegen-
einander rechnet:

  - Privat-ETF (klassischer Wertpapier-Sparplan, ungefördert, liquide)
  - Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027, gefördert, gebunden bis 65)
  - Riester-Bestand (für vor dem 01.01.2027 abgeschlossene Verträge)
  - Rürup / Basisrente (gefördert, lebenslange Leibrente)

Die Berechnung berücksichtigt die durch das Altersvorsorgereformgesetz
(Bundesrat 08.05.2026, Inkrafttreten 01.01.2027) eingeführten neuen Parameter
für das Altersvorsorgedepot, insbesondere

  - die gestaffelte Grundzulage (50 ct/€ bis 360 €, dann 25 ct/€ bis 1.800 €,
    maximal 540 €/Jahr),
  - die Kinderzulage von 1 € je 1 € Eigenbeitrag bis 300 €/Kind/Jahr, die je
    Kind nur einem Elternteil zusteht und sich im Tab Eingaben wahlweise der
    berechneten Person oder dem Partner zuordnen lässt,
  - den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € für Personen unter 25 zu
    Beginn des Beitragsjahres,
  - den Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommensteuergesetz in Höhe von
    1.800 € zuzüglich Zulagenanspruch,
  - die Zwei-Töpfe-Logik in der Auszahlphase (geförderter Anteil voll nach
    § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz, nicht geförderter Anteil nur mit dem
    Ertragsanteil von 17 % bei Rentenbeginn mit 67).

Riester wird mit der 4-%-Eigenbeitragsschwelle nach § 86 Absatz 1 Einkommen-
steuergesetz modelliert, einschließlich anteiliger Kürzung der Zulagen bei
Unterschreitung sowie der Günstigerprüfung des Sonderausgabenabzugs nach
§ 10a Einkommensteuergesetz.

Rürup berücksichtigt die Höchstbetragsprüfung nach § 10 Absatz 3 Einkommen-
steuergesetz (Modellwert 2026: ca. 29.500 € ledig, 59.000 € verheiratet mit
gemeinsamer Veranlagung) sowie die Kohortenbesteuerung nach § 22 Nummer 1
Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz mit linearer
Hochrechnung des steuerpflichtigen Anteils anhand des Renteneintrittsjahres.

Das Werkzeug richtet sich an Personen, die den eigenen Förderbedarf und die
Vorzugswürdigkeit der vier Wege transparent durchrechnen möchten. Die Aus-
wertung verzichtet bewusst auf normative Empfehlungen und arbeitet mit vier
neutralen Stufenformulierungen, die das Modellergebnis einordnen.


SYSTEMANFORDERUNGEN
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  - Aktueller Webbrowser auf Chromium-, Firefox- oder Safari-Basis
  - WebView auf iOS und Android wird unterstützt
  - Internet Explorer wird nicht unterstützt
  - Die Diagrammbibliothek Chart.js sowie die Schriften DM Sans und
    JetBrains Mono sind vollständig in die HTML-Datei eingebettet. Das
    Werkzeug benötigt zu keinem Zeitpunkt eine Internetverbindung und baut
    auch beim Start keine Verbindung zu Dritten auf.
  - Keine Installation, keine Backend-Verbindung, keine Datenübertragung
  - Keine Cookies, kein Local Storage


ERSTE SCHRITTE
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  1. Die Datei Finanzstruktur_Altersvorsorge_2026_0_1.html mit einem Doppel-
     klick im Webbrowser öffnen. Optional kann die Datei an einen festen
     Speicherort kopiert und eine Verknüpfung auf dem Schreibtisch abgelegt
     werden.

  2. Im Tab Eingaben die persönlichen Daten, die steuerliche Lage und die
     allgemeinen Annahmen erfassen. Die Rendite vor Kosten wird getrennt für
     die Ansparphase und die Auszahlphase angegeben: In der Auszahlphase wird
     das noch nicht entnommene Kapital im Ruhestand oft vorsichtiger angelegt,
     weshalb sich dort ein eigener, meist niedrigerer Wert einstellen lässt.
     Die übrigen allgemeinen Annahmen (Kosten, Inflation, Renteneintritt,
     Auszahlendalter, Diskontsatz, Basiszins) gelten für alle vier
     Vergleichswege. Wo ein Weg abweichend gerechnet werden soll, lassen sich
     beide Renditen und die Kosten über die Karte "Eigene Werte je Weg"
     gesondert übersteuern.

  3. Die monatlichen Beiträge für die vier Wege erfassen. Mindestens zwei
     Wege mit Beitrag größer null sind erforderlich, damit der Vergleich
     aussagekräftig wird. Je Weg lässt sich direkt unter dem Beitrag eine
     eigene jährliche Steigerung der Sparrate (Dynamisierung) einstellen — der
     Wert null bedeutet einen über die gesamte Ansparzeit gleichbleibenden
     Beitrag. Die vier Wege sind durchgehend farblich gekennzeichnet; dieselben
     Farben finden sich im Tab Vergleich wieder. Über die Karte "So wird das
     Ersparte später ausgezahlt" wird je Weg festgelegt, wie das Kapital im
     Ruhestand genutzt wird: gleichmäßige Auszahlung, Auszahlplan mit
     Verzinsung, Einmalentnahme, Weiterlaufen ohne Verzehr oder eine
     30-Prozent-Teilkapitalisierung. In allen Auszahlformen verzinst sich das
     noch nicht entnommene Restkapital weiter — mit der Rendite vor Kosten der
     Auszahlphase. Bei der gleichmäßigen Auszahlung wird eine feste Jahres-
     tranche entnommen und das verzinste Restkapital am Ende als Schluss-
     zahlung ausgewiesen; beim Auszahlplan mit Verzinsung wird stattdessen
     eine etwas höhere, konstante Rate gezahlt, die das Kapital exakt
     aufbraucht. Die gesetzlichen Beschränkungen sind je Weg verschieden; die
     Basisrente (Rürup) ist auf eine lebenslange Leibrente festgelegt.

  4. Im Tab Vergleich erhält jeder Weg eine eigene Spalte in seiner Farbe:
     oben die beiden Kennzahlen Endkapital und Barwert, darunter ein Detail-
     kasten mit der vollständigen Rechenkette von Beitrag und Förderung bis zur
     Nettorente. Eine gesonderte Eigenschaftstabelle informiert über
     Liquidität, Beleihbarkeit, Vererbbarkeit, den Schutz im Bürgergeld nach
     § 12 Sozialgesetzbuch Zweites Buch und in der Grundsicherung nach § 90
     Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, die Folgen einer förderschädlichen
     Verwendung sowie den frühesten Auszahlbeginn.

  5. Im Tab Zahlungsströme lassen sich die jährlichen Geldflüsse eines
     einzelnen Weges nachvollziehen. Über die farbigen Schaltflächen wird der
     Weg gewählt. Ein gestapeltes Balkendiagramm zeigt für jedes Kalenderjahr,
     was fließt: in der Ansparphase Eigenbeitrag und Zulagen, in der
     Auszahlphase die Brutto-Auszahlung aufgeteilt in Nettobetrag, Steuer und
     gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Zwei Tabellen
     führen die Anspar- und die Auszahlphase Jahr für Jahr auf, jeweils mit
     Summenzeile. Über ein Auswahlfeld lässt sich der für die Auszahlphase
     unterstellte Steuersatz im Ruhestand umstellen — wahlweise der im Tab
     Eingaben hinterlegte Wert oder einer der drei Sätze aus dem Tab
     Steuersatz-Szenarien (niedrig, mittel, hoch).

  6. Im Tab Steuersatz-Szenarien wird die Sensitivität des Vergleichsvorteils
     gegenüber dem Steuersatz auf den letzten Euro im Ruhestand geprüft. Drei
     Szenarien (niedrig 18 %, mittel 28 %, hoch 38 %) werden parallel
     berechnet. Die Historien-Grafik zeigt in Fünf-Jahres-Schritten von 1960
     bis 2026 fünf Reihen als Modellkontext: den Spitzensteuersatz nach
     § 32a Einkommensteuergesetz und den 2007 eingeführten Höchststeuersatz
     (sogenannte Reichensteuer, 45 %) jeweils als durchgezogene Linie, dazu in
     derselben Farbe je eine gestrichelte Linie mit dem Satz einschließlich
     Solidaritätszuschlag (rund 44,3 % bzw. 47,5 %) sowie — auf der linken
     Achse — das Vielfache des durchschnittlichen Bruttogehalts, ab dem der
     Spitzensteuersatz greift. Im Mausover-Fenster wird der Wert mit
     Solidaritätszuschlag in Klammern bei der jeweiligen Hauptlinie
     ausgewiesen. Die Vielfachen-Reihe ist eine mit belastbaren Stützwerten
     interpolierte Näherung; der Begleittext der Grafik erläutert die
     Datengrundlage.

  7. Im Tab Auswertung wird das Modellergebnis in einer der vier neutralen
     Stufenformulierungen klassifiziert. Ein Balkendiagramm stellt den Barwert
     der Wege gegenüber, eine Rangfolge führt zusätzlich Eigenbeitrag,
     Endkapital und den Barwert je eingezahltem Euro auf. Ein eigener Abschnitt
     erläutert in einfacher Sprache, was der Barwert aussagt und was nicht.

  8. Für die Sicherung der Eingaben bestehen zwei Wege. Über „JSON
     exportieren" werden alle Eingaben in eine kompakte JSON-Datei
     geschrieben und über „JSON importieren" wieder eingelesen. Über
     „Speichern" wird der aktuelle Stand als vollständige, eigenständige
     HTML-Datei abgelegt; diese Datei lässt sich später direkt öffnen und
     enthält alle Eingaben bereits ausgefüllt. Da das Werkzeug ohne Cookies
     und ohne Local Storage arbeitet, sind dies die beiden Persistenzwege.
     Eine Schaltfläche zum manuellen Neuberechnen gibt es nicht — jede
     Änderung an einem Eingabefeld wird sofort in alle Tabs übernommen.

  9. Im Tab Druckreport wird der Bericht aus frei wählbaren Abschnitten
     zusammengestellt. Über eine Auswahl mit Ankreuzfeldern lassen sich
     Deckblatt, Eingaben, Vergleich der vier Wege, Auswertung,
     Steuersatz-Szenarien und Zahlungsströme einzeln zu- oder abschalten; die
     Vorschau aktualisiert sich sofort. Jeder Abschnitt beginnt im Druck auf
     einer neuen Seite. Das Deckblatt trägt Logo, Titel sowie Stand- und
     Rechtsstandangaben und einen ausführlichen Hinweistext. Über die
     Schaltfläche „Druckreport drucken" wird ausschließlich dieser Bericht
     gedruckt. Die allgemeine Schaltfläche "Drucken" oben rechts druckt
     jeweils den gerade geöffneten Tab; soll ein bestimmter Bereich zu
     Papier gebracht werden, ist vorher zum betreffenden Tab zu wechseln.

  10. Im Tab Administration stehen zwei Prüfroutinen zur Qualitätssicherung
     bereit. Die Plausibilitätsprüfung kontrolliert die aktuell erfassten
     Werte auf typische Fehler und Unstimmigkeiten; sie läuft bei jeder
     Berechnung automatisch mit. Sie unterscheidet zwischen harten Fehlern,
     die den Vergleich verfälschen und behoben werden müssen, und weichen
     Hinweisen auf ungewöhnliche, aber zulässige Konstellationen. Solche
     Hinweise lassen sich nach fachlicher Durchsicht über ein Kästchen als
     geprüft markieren; die Markierung wird beim JSON-Export mitgesichert und
     beim Import wiederhergestellt. Der Selbsttest dagegen rechnet feste
     Beispielfälle durch und vergleicht das Ergebnis mit hinterlegten
     Erwartungswerten; er prüft die steuerlichen und rechtlichen Grundregeln,
     die innere Schlüssigkeit der Berechnung und das Verhalten der Auszahl-
     wege. Er hängt nicht von den Eingaben ab und wird nur auf Knopfdruck
     ausgeführt. Ergänzend führt der Tab die verwendeten Quellen — Gesetzes-
     materialien, FAQ des Bundesfinanzministeriums, einschlägige Normen und
     die herangezogene Rechtsprechung — sowie die Versions- und Stand-
     informationen auf. Beide Routinen ersetzen keine fachliche Durchsicht.

HINWEIS ZUR BEDIENUNG: Neben den meisten Eingabefeldern befindet sich ein
kleines Informationszeichen. Fährt man mit der Maus darüber, erscheint eine
kurze Erklärung des Feldes. Diese Erklärungen weisen auch dort, wo eine Frage
rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ausdrücklich darauf hin — etwa
bei der noch offenen Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung im
Altersvorsorgedepot.

Über die Schaltfläche „Impressum & Hinweise" unten rechts werden das Impressum
nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, der Beratungsausschluss, die Urheberrechts-
und Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise eingeblendet.


KONTAKT UND RÜCKMELDUNG
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Bezugsquelle und Aktualisierungen: www.privatbilanz.de

Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise auf Berechnungsfehler oder veraltete
Rechtsstände sind willkommen. Die zugehörige Kontaktadresse findet sich auf
der oben genannten Webseite.


RECHTLICHE HINWEISE
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Keine Steuerberatung — Keine Rechtsberatung — Keine Anlageberatung.

Finanzstruktur Altersvorsorge ist ein modellhaftes Rechen- und Darstellungs-
werkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuerberater
noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlage- oder Versicherungsberater und
ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im
Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz befugt. Durch die Nutzung der Software
kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berechnungen, Befunde und Hinweise
sind rein modellhaft und stellen keine Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen,
anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne dar.

Keine Gewähr, kein Support. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; § 521 Bürgerliches Gesetzbuch
bleibt unberührt.

Vor jeder Umsetzung steuerlicher, rechtlicher, anlage- oder versicherungs-
bezogener Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene
Berufsperson erforderlich. Zuständig sind unter anderem Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Anlageberater im Sinne des Wertpapierhandels-
gesetzes sowie Versicherungsvermittler und Versicherungsberater im Sinne des
§ 34d Gewerbeordnung.

Das Werkzeug verarbeitet ausschließlich lokal im Browser. Es überträgt keine
Daten an externe Server. Die Persistenz der Eingaben erfolgt allein über den
vom Anwender selbst veranlassten Export in eine JSON-Datei.

Stand der Berechnungslogik:
Altersvorsorgereformgesetz, Bundesrat 08.05.2026, Inkrafttreten 01.01.2027.
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht zum Stand v2026.0.1 noch aus;
die Förderparameter sind aus den Materialien (FAQ des Bundesfinanzministeriums)
und dem Gesetzeswortlaut übernommen und beim Inkrafttreten zu validieren.

© 2026 Andreas Ebert. Freeware zur persönlichen Nutzung. Bezug:
www.privatbilanz.de

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