FINANZSTRUKTUR Altersvorsorge

Vergleichsrechner für Privat-ETF · Altersvorsorgedepot · Riester-Bestand · Rürup  ·  Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, Bundesrat 08.05.2026

Worum geht es?

Dieses Werkzeug rechnet vier Wege der privaten Altersvorsorge unter identischen Annahmen gegeneinander: einen klassischen Privat-ETF-Sparplan, das ab 01.01.2027 verfügbare Altersvorsorgedepot, einen bestehenden Riester-Vertrag und Rürup (Basisrente). Die Steuer- und Liquiditätseffekte werden nach den Vorgaben des Altersvorsorgereformgesetzes (Bundesrat 08.05.2026, Verkündung im Bundesgesetzblatt z. Z. noch ausstehend) modelliert.

Rechtsstand
Altersvorsorgereformgesetz vom Bundesrat am 08.05.2026 bestätigt, Inkrafttreten der Produkte zum 01.01.2027. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht zum aktuellen Stand noch aus; die Förderparameter sind aus den Materialien (BMF-FAQ) übernommen und werden beim Inkrafttreten zu validieren sein. Riester-Bestandsverträge bleiben über den 31.12.2026 hinaus geschützt, neue Verträge können dort nicht mehr geschlossen werden.
Modellannahmen im Überblick
  • Grundzulage Altersvorsorgedepot: 50 ct/€ bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 ct/€ bis 1.800 €, maximal 540 €/Jahr.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 €/Jahr (10 €/Monat). Die einkommensabhängige Kürzung der Zulagen wie bei Riester entfällt vollständig.
  • Kinderzulage: 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag bis 300 €/Kind/Jahr, je Kind nur an einen Elternteil.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn der Anleger zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahre alt ist (Stichtag ist nicht der Vertragsabschluss).
  • Sonderausgabenabzug § 10a EStG: 1.800 € zuzüglich Zulagenanspruch. Die Günstigerprüfung wird im Modell durchgeführt.
  • Anspar-Besteuerung: Keine. Weder Vorabpauschale noch Abgeltungsteuer auf laufende Erträge.
  • Auszahl-Besteuerung — Zwei-Töpfe-Logik: Der geförderte Anteil wird in voller Höhe nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert (Grenzsteuersatz im Ruhestand). Beiträge oberhalb der 1.800-€-Grenze (nicht geförderter Topf) unterliegen nur der Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 i. V. m. § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (mit 67: 17 %).
  • Übertragung Rürup ↔ Altersvorsorgedepot: nicht möglich (verschiedene Säulen).
  • Begünstigtenkreis Altersvorsorgedepot: Gesetzlich Rentenversicherungspflichtige, Beamte (mit Einwilligung), Selbstständige nach § 15 / § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG bei Steuererklärung, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (mit Einwilligung gegenüber ZfA). Mittelbar berechtigte Ehegatten max. 175 € Grundzulage.
Bedienlogik
  1. Im Tab Eingaben die persönlichen, steuerlichen und die Globalparameter (Rendite, Inflation, Renteneintritt, Auszahlendalter) erfassen.
  2. Im Tab Vergleich die vier Spalten gegenüberstellen. Jede Spalte erlaubt einen Override der Globalparameter und individuelle Einstellungen zur Auszahlphase im gesetzlichen Rahmen.
  3. Im Tab Steuersatz-Szenarien die Sensitivität gegenüber dem Grenzsteuersatz im Ruhestand prüfen.
  4. Im Tab Auswertung die neutrale Modell-Aussage zur Vorzugswürdigkeit lesen. Die Auswertung verzichtet bewusst auf normative Empfehlungen.
  5. Im Tab Druckreport eine kompakte Druckansicht erzeugen.
Keine Steuerberatung · Keine Rechtsberatung · Keine Anlageberatung
Modellhaftes Rechen- und Darstellungswerkzeug zur persönlichen Finanzplanung. Der Entwickler ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlage- oder Versicherungsberater und ist insbesondere nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 StBerG befugt. Durch die Nutzung der Software kommt keine Beratungsbeziehung zustande. Berechnungen, Befunde und Hinweise sind rein modellhaft und stellen keine Empfehlung im rechtlichen, steuerlichen, anlage- oder versicherungsbezogenen Sinne dar. Keine Gewähr, kein Support, Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ausgenommen; § 521 BGB bleibt unberührt). Vor jeder Umsetzung steuerlicher, rechtlicher, anlage- oder versicherungsbezogener Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung durch eine zugelassene Berufsperson erforderlich (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Anlageberater nach WpHG, Vermittler nach § 34d GewO).
© 2026 Andreas Ebert · Freeware zur persönlichen Nutzung · Bezug: www.privatbilanz.de

Eingaben

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Angaben und die Annahmen für die Rechnung ein. Das kleine i Fahren Sie mit der Maus über das Zeichen, dann erscheint eine Erklärung zum Feld. -Zeichen neben einem Feld blendet eine kurze Erklärung ein. Die allgemeinen Annahmen (Rendite, Inflation, Alter bei Rentenbeginn) gelten zunächst für alle vier Vergleichswege. Weiter unten lassen sie sich bei Bedarf je Produkt abweichend einstellen.

Angaben zur Person
Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr
Je Kind erhält nur ein Elternteil die Zulage
Beim Altersvorsorgedepot ist die Beitragspflicht noch nicht endgültig geklärt — siehe Erklärung
%
0 %, wenn keine Kirchensteuerpflicht besteht
Angaben zur Steuer
Nur bei bestehendem Riester-Vertrag nötig; sonst leer lassen
%
Solidaritätszuschlag einrechnen; Kirchensteuer wird separat erfasst
%
Schätzwert — wird im Tab Steuersatz-Szenarien variiert
Wie finde ich diese Werte? — kurze Orientierungshilfe

Zu versteuerndes Einkommen. Der Wert steht im letzten Einkommensteuerbescheid im Festsetzungsteil, dort ausdrücklich als „zu versteuerndes Einkommen“ bezeichnet. Liegt kein Bescheid vor: Bei abhängig Beschäftigten fällt das zu versteuernde Einkommen in aller Regel deutlich niedriger aus als der Bruttojahreslohn, weil unter anderem die Sozialversicherungs­ beiträge, die Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden. Eine genaue Umrechnung aus dem Bruttolohn hängt von zu vielen Einzelfaktoren ab, um sie hier seriös abzubilden — verlässlich ist allein der Steuerbescheid.

Steuersatz auf den letzten Euro (Grenzsteuersatz). Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung für Alleinstehende im Grundtarif, ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer. Die Zwischenwerte sind gerundete Näherungen; belastbar sind vor allem die drei Eckpunkte (Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz, oberste Tarifstufe).

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr Grenzsteuersatz (ungefähr)
bis rund 12.000 €0 % — Grundfreibetrag
rund 15.000 €etwa 25 %
rund 25.000 €etwa 30 %
rund 35.000 €etwa 35 %
rund 50.000 €etwa 40 %
ab rund 68.000 €42 % — Spitzensteuersatz
ab rund 278.000 €45 %

Zu beachten: Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gilt das Ehegattensplitting; die genannten Einkommensschwellen verdoppeln sich dann näherungsweise. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhöhen die Belastung des letzten Euro zusätzlich. Maßgeblich bleibt stets der individuelle Steuerbescheid — die Tabelle dient nur der ersten Einordnung.

Allgemeine Annahmen für die Rechnung
%
Gilt bis zum Rentenbeginn
%
Verzinsung des Restkapitals im Ruhestand
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Obergrenze beim Standardprodukt: 1,0 % laut Reform
%
%
Altersvorsorgedepot: frühestens mit 65
Rechengröße für Auszahlplan und Vergleichswert
%
%
Vereinfachte Modellierung — amtlicher Wert kann abweichen
Monatliche Sparbeiträge der vier Wege

Tragen Sie hier ein, wie viel Sie monatlich in den jeweiligen Weg einzahlen würden. Damit ein Vergleich entsteht, sollten mindestens zwei Wege einen Beitrag größer null haben. Wege, die Sie nicht nutzen, lassen Sie auf 0 stehen. Unter dem Beitrag lässt sich je Weg eine jährliche Steigerung der Sparrate (Dynamisierung) einstellen. Die vier Wege sind durchgehend farblich gekennzeichnet — dieselben Farben finden sich im Tab Vergleich wieder.

Privat-ETF
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Altersvorsorgedepot
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Riester (Bestand)
%
Rürup (Basisrente)
%
So wird das Ersparte später ausgezahlt

Hier legen Sie je Weg fest, wie das angesparte Geld im Ruhestand genutzt wird — als gleichmäßige Auszahlung, lebenslange Rente, Einmalbetrag oder Mischform. Die Wahl verändert die jährliche Auszahlung, die Steuerlast und damit den Vergleichswert deutlich; was erlaubt ist, ist je Weg gesetzlich unterschiedlich.

Verzinsung in der Auszahlphase. In allen Auszahlformen verzinst sich das noch nicht entnommene Restkapital weiter — und zwar mit der oben eingestellten Rendite vor Kosten der Auszahlphase (abzüglich der Produktkosten). Die Auszahlformen unterscheiden sich nur in der Struktur: Beim gleichmäßigen Auszahlplan wird jedes Jahr der feste Betrag „angespartes Kapital geteilt durch Auszahljahre" entnommen; weil sich das Restkapital verzinst, verbleibt am Ende eine zusätzliche Schlusszahlung. Beim Auszahlplan mit Verzinsung wird stattdessen eine etwas höhere, konstante Jahresrate gezahlt, die das verzinste Kapital über die Laufzeit exakt aufbraucht — es bleibt keine Schlusszahlung. Beim Einmalbetrag fließt alles zu Rentenbeginn, danach gibt es keine Verzinsung mehr.
Privat-ETF
Altersvorsorgedepot
Riester (Bestand)
Rürup (Basisrente)
Eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich nicht möglich
Eigene Werte je Weg (wenn gewünscht) ersetzt die allgemeinen Annahmen

Normalerweise gelten für alle vier Wege dieselben allgemeinen Annahmen von weiter oben. Wenn ein einzelner Weg mit anderen Werten gerechnet werden soll — etwa eine vorsichtigere Rendite für das Altersvorsorgedepot oder höhere Kosten bei einem alten Riester-Vertrag — können Sie das hier einschalten. Die Rendite vor Kosten lässt sich getrennt für die Anspar- und die Auszahlphase angeben; die Kosten gelten für beide Phasen. Solange der Schalter aus ist, gelten die allgemeinen Annahmen.

Privat-ETF
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Altersvorsorgedepot
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Riester (Bestand)
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Rürup (Basisrente)
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Vergleich der vier Wege

Je Weg eine Spalte: oben die beiden Kennzahlen Endkapital und Barwert, darunter der Detailkasten mit der vollständigen Rechenkette. Wo im Eingaben-Tab eigene Werte aktiviert sind, gelten für das betreffende Produkt abweichende Renditen und Kosten. Der Barwert diskontiert die Nettoauszahlungen auf den Renteneintritt; er ist die Kennzahl, die Produkte mit unterschiedlicher Auszahlmechanik vergleichbar macht.

noch nicht berechnet

Endkapital und kumulierte Nettoauszahlung im Vergleich
Eigenschaften jenseits der Rendite
Eigenschaft Privat-ETF AV-Depot Riester Rürup
Liquidität in der Ansparphase jederzeit gebunden bis 65 gebunden gebunden
Beleihbarkeit grundsätzlich ja nein nein nein
Vererbbarkeit (Kapital) voll eingeschränkt (Rentengarantiezeit / Restkapital) eingeschränkt grds. nicht (Hinterbliebenenrente möglich)
Bürgergeld-Schutz § 12 SGB II grds. anrechenbar geschützt geschützt geschützt
Verwertung in Grundsicherung § 90 SGB XII verwertbar grds. geschützt grds. geschützt geschützt
Förderschädliche Verwendung irrelevant Rückforderung Förderung Rückforderung Förderung grds. nicht möglich
Auszahlbeginn jederzeit frühestens 65 62/63 (vertragsabhängig) 62 (gesetzl. Mindest)

Norm-Hinweis: § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (Bürgergeld), § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII (Grundsicherung), § 851c ZPO (Pfändungsschutz Altersvorsorgeverträge). Tabellarische Darstellung ohne Anspruch auf vollständige Wiedergabe des Einzelfalls.

Zahlungsströme

Diese Ansicht macht sichtbar, was Jahr für Jahr tatsächlich fließt: in der Ansparphase der eigene Beitrag und die staatliche Förderung, in der Auszahlphase die Brutto-Auszahlung, die darauf entfallende Steuer, ein etwaiger Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag und der Nettobetrag. Wählen Sie oben den Weg, dessen Zahlungsströme Sie betrachten möchten.

Zahlungsströme Jahr für Jahr

Steuersatz-Szenarien

Sensitivität der Vergleichswerte gegenüber dem Steuersatz auf den letzten Euro im Ruhestand. Drei Szenarien werden parallel berechnet — niedrig 18 %, mittel 28 %, hoch 38 %. Alle übrigen Parameter (Rendite, Kosten, Beiträge, Inflation, Diskont) bleiben unverändert. Die historische Tarifentwicklung seit 1960 dient als Modellkontext: Verschiebungen um fünf bis zehn Prozentpunkte über einen 25- bis 40-jährigen Anlagehorizont sind nicht ungewöhnlich.

Drei-Szenarien-Tabelle noch nicht berechnet
Szenario Grenzsatz Ruhestand Privat-ETF (Barwert) AV-Depot (Barwert) Riester (Barwert) Rürup (Barwert) Modell-Spitzenreiter

Der Privat-ETF reagiert nicht auf den Ruhestand-Grenzsatz (Abgeltungsteuer 25 % fix); seine Barwerte sind in allen drei Spalten identisch. Riester und das Altersvorsorgedepot reagieren am stärksten, weil ihre Auszahlungen voll bzw. anteilig nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem persönlichen Grenzsatz besteuert werden.

Barwerte je Produkt im Szenarienvergleich
Einkommensteuer-Spitzensätze in Deutschland 1960–2026 (Modellkontext)

Die Grafik zeigt fünf Reihen in Fünf-Jahres-Schritten. Die durchgezogene Spitzensteuersatz-Linie ist der höchste reguläre Grenzsteuersatz nach § 32a Einkommensteuergesetz; er liegt seit 2005 bei 42 %. Die durchgezogene Linie Höchststeuersatz — umgangssprachlich „Reichensteuer" — ist die 2007 eingeführte zusätzliche Tarifstufe von 45 % für sehr hohe Einkommen; davor existierte sie nicht, weshalb diese Linie beim Stützpunkt 2010 einsetzt. Zu jeder dieser beiden Linien gibt es eine gestrichelte Variante in derselben Farbe: sie zeigt den Satz einschließlich Solidaritätszuschlag. Der Zuschlag erhöht die Belastung um 5,5 % des Steuerbetrags — aus 42 % werden so rund 44,3 %, aus 45 % rund 47,5 %. Im Tooltip wird der Soli-Wert in Klammern bei der jeweiligen Hauptlinie ausgewiesen. Die rechte Achse misst alle Steuersatz-Linien in Prozent.

Die graue gestrichelte Linie (linke Achse) zeigt, ab welchem Vielfachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts der Spitzensteuersatz greift: 1965 erst beim rund 15-fachen, heute bereits beim etwa 1,9-fachen — der Spitzensteuersatz trifft also längst nicht mehr nur Spitzenverdiener. Belastbare Stützwerte (1965, 1980, 1990, 2000, 2017) stammen vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln; die Zwischenjahre sind näherungsweise interpoliert. Hinweis zur Bezugsgröße: Die zitierfähige Quelle misst am durchschnittlichen Bruttogehalt aller Arbeitnehmer. Bezogen allein auf Vollzeitbeschäftigte läge der heutige Faktor noch etwas niedriger; ein durchgehender, belastbarer Median-Zeitverlauf liegt nicht vor. Quelle der Steuersätze: § 32a Einkommensteuergesetz in den jeweiligen Fassungen sowie die Tarifhistorie des Bundesministeriums der Finanzen.

Modellgrenze. Variiert wird ausschließlich der Grenzsteuersatz im Ruhestand. Eine echte Sensitivitätsanalyse würde zusätzlich Renditeschwankung, Inflationspfad, Kohortenverschiebung und ggf. eine veränderte Höchstbetragslogik einbeziehen — das wird in einer späteren Ausbaustufe oder im Tool Finanzstruktur Vermögensplanung abgebildet.

Auswertung

Auswertung — nicht Empfehlung. Das Modell zeigt die Vorzugswürdigkeit der vier Wege in neutraler Sprache und unter Offenlegung der zugrunde liegenden Annahmen. Maßgröße ist der Barwert; was er aussagt, erläutert der Abschnitt weiter unten.

Barwert der vier Wege im Vergleich

Dargestellt ist der abgezinste Barwert der Nettoauszahlungen je Weg — also der unten erläuterte Vergleichswert. Je höher der Balken, desto mehr ist die gesamte spätere Auszahlung, auf heutige Kaufkraft und den Renteneintritt umgerechnet, im Modell wert. Nur Wege mit einem Beitrag größer null werden dargestellt.

Was der Barwert bedeutet — und was nicht

Die vier Wege zahlen das Ersparte sehr unterschiedlich aus: der eine als Einmalbetrag, der andere als lebenslange Rente, ein dritter als Auszahlplan über zwanzig Jahre. Solche Zahlungsströme lassen sich nicht unmittelbar vergleichen — 1.000 Euro heute sind mehr wert als 1.000 Euro in zwanzig Jahren, weil Geld zwischenzeitlich an Kaufkraft verliert und angelegt werden könnte.

Der Barwert löst dieses Problem. Er rechnet jede künftige Netto-Auszahlung auf einen gemeinsamen Stichtag — den Renteneintritt — zurück und bereinigt sie um die Geldentwertung. Eine Zahlung, die erst spät fließt, zählt dadurch weniger als eine frühe Zahlung gleicher Höhe. Die Summe all dieser zurückgerechneten Beträge ist der Barwert. Vereinfacht: Er beziffert, wie viel die gesamte spätere Auszahlung eines Weges aus heutiger Sicht wert ist.

Kurz gesagt: Der Barwert ist die Kennzahl, die ungleich strukturierte Auszahlungen auf einen Nenner bringt. Ein höherer Barwert bedeutet im Modell den finanziell vorteilhafteren Weg. Er ist jedoch kein Maß für Sicherheit, Flexibilität oder Vererbbarkeit — diese Eigenschaften zeigt die Tabelle im Tab Vergleich. Und er beruht auf Annahmen (Rendite, Abzinsung, Steuersatz), die über Jahrzehnte nicht konstant bleiben; deshalb lohnt der Blick in den Tab Steuersatz-Szenarien.
Was die Auswertung nicht leistet
  • Sie ersetzt keine steuerliche, rechtliche, anlage- oder versicherungsbezogene Beratung.
  • Sie berücksichtigt nicht die individuelle Risikoneigung, Liquiditätsplanung und Lebenssituation.
  • Sie unterstellt eine konstante steuerliche und sozialrechtliche Rahmenlage über die gesamte Laufzeit. Das ist realitätsfern; die Sensitivität gegenüber Steuersatzänderungen wird in Tab Steuersatz-Szenarien geprüft.
  • Sie modelliert die Kosten als Pauschalwert. Echte Anbieter weichen davon ab.

Druckreport

Der Druckreport stellt die gewählten Auswertungsteile als mehrseitiges Dokument zusammen. Wählen Sie unten, welche Abschnitte enthalten sein sollen; die Vorschau darunter aktualisiert sich sofort. Über die Schaltfläche „Druckreport drucken" oder „Drucken" oben rechts wird ausschließlich dieser Bericht gedruckt — Kopf, Tab-Leiste und Bedienelemente werden ausgeblendet.

Abschnitte des Druckreports

Die Abschnitte Steuersatz-Szenarien und Zahlungsströme sind umfangreich und standardmäßig nicht ausgewählt. Jeder Abschnitt beginnt im Druck auf einer neuen Seite.

Administration

Dieser Bereich dient der Qualitätssicherung. Die Plausibilitätsprüfung läuft automatisch bei jeder Berechnung mit und kontrolliert die aktuell erfassten Werte auf typische Fehler und Unstimmigkeiten. Der Selbsttest prüft die Rechenregeln des Werkzeugs gegen feste Erwartungswerte; er muss eigens gestartet werden. Beide Routinen ersetzen keine fachliche Durchsicht, sie helfen aber, offensichtliche Probleme früh zu erkennen.

Plausibilitätsprüfung der Eingaben läuft automatisch

Diese Prüfung sieht sich die im Tab Eingaben erfassten Werte an und meldet Unstimmigkeiten — etwa einen Renteneintritt vor dem heutigen Alter, fehlende Beiträge oder einen unrealistisch gewählten Parameter. Sie wird bei jeder Neuberechnung automatisch aktualisiert. Hinweise, die nach fachlicher Durchsicht in Ordnung sind, lassen sich über das Kästchen geprüft als erledigt markieren; diese Markierung bleibt beim Speichern und Laden erhalten.

Wird mit der ersten Berechnung gefüllt.

Selbsttest der Rechenregeln

Der Selbsttest rechnet feste Beispielfälle durch und vergleicht das Ergebnis mit dem erwarteten Wert. Er prüft die steuerlichen und rechtlichen Grundregeln, die innere Schlüssigkeit der Berechnung und das Verhalten der einzelnen Auszahlwege. Anders als die Plausibilitätsprüfung hängt er nicht von den Eingaben ab und wird nur auf Knopfdruck ausgeführt.

Noch nicht ausgeführt.

Verwendete Quellen

Die folgenden Quellen liegen den gesetzlich fixierten Größen und der Berechnungslogik des Werkzeugs zugrunde. Maßgeblich ist stets der jeweils aktuelle Gesetzes- und Verwaltungsstand; die Angaben geben den Stand zum Bearbeitungszeitpunkt wieder.

GegenstandQuelle / Fundstelle
Altersvorsorgedepot — Förderung, Auszahlung, Standardprodukt Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), vom Deutschen Bundestag beschlossen am 27.03.2026, vom Bundesrat bestätigt am 08.05.2026; Inkrafttreten der Förderung zum 01.01.2027
Förderparameter im Einzelnen — Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus, Mindesteigenbeitrag Fragen-und-Antworten-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der privaten Altersvorsorge, bundesfinanzministerium.de (Bereich „FAQ")
Steuerlicher Abzug der Beiträge (Sonderausgaben) § 10 und § 10a Einkommensteuergesetz
Besteuerung der Auszahlungen, Renten und Teilkapitalauszahlungen § 22 Nummer 1 und Nummer 5 Einkommensteuergesetz
Keine Fünftelregelung bei Teilkapitalauszahlung Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.12.2017, Aktenzeichen VIII R 18/14
Einkommensteuertarif, Spitzen- und Höchststeuersatz § 32a Einkommensteuergesetz in den jeweiligen Fassungen; Tarifhistorie des Bundesministeriums der Finanzen (Lohn- und Einkommensteuerrechner)
Einkommensschwelle für den Spitzensteuersatz im Zeitverlauf Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Gutachten zu Belastungswirkungen der Einkommensteuer (2017); Stützwerte als Näherung, siehe Hinweis bei der Grafik im Tab Steuersatz-Szenarien
Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungsteuer, Vorabpauschale § 20 Absatz 9, § 32d und § 18a Investmentsteuergesetz; Basiszins jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen festgesetzt

Wo Rechtslage und Verwaltungsauffassung zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht abschließend geklärt sind — insbesondere bei der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot — ist dies an der betreffenden Stelle ausdrücklich vermerkt.

Versions- und Standinformationen
v2026.0.1
Altersvorsorgereformgesetz, Bundesrat 08.05.2026